— Archiv für den Tag „Zuschuss” —

— Dienstag, 7. April 2009 —

Eheleuten steht kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II zu [ Keine Kommentare ]

Ehe- und Lebenspartner, die als ALG II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben und zuvor beide arbeitslos waren, erhalten keinen erhöhten Zuschuss, da bei der Berechnung keine Addition der zuvor bezogenen Arbeitslosengeld-Beträge stattfindet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und eine entsprechende Rechenpraxis der Arbeitsagenturen für rechtmäßig erklärt.

 

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5088.htm

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