— Archiv für den Tag „Widerspruch” —
— Freitag, 28. Oktober 2011 —
Als ich beim Jobcenter Hilfe für mich und mein ungeborenes Kind beantragte, sagte mir der Bearbeiter, dass dies überhaupt kein Problem sei. Wow dachte ich. Doch man sollte den Tag nie vor dem Abend loben. Nachdem ich unzählige Formulare ausgefüllt hatte, diese wieder einreichte und tagelang warten musste, hatte ich 3 Mal Post im Briefkasten. Mir wurde 2 Termine beim Jobcenter am gleichen Tag verpasst. An Filialen, die 20 Kilometer auseinanderlagen. Ein Termin um 10 Uhr und einen um 10.30 Uhr. Auch das Arbeitsamt wollte mich noch mal sehen, da es um meine Bewerbungen ging. Natürlich auch am selben Tag. Aber glücklicherweise erst um 11 Uhr.
Bei den Ämtern weiß keiner, was der andere tut
Zuerst war ich amüsiert und rief bei der Agentur für Arbeit an, um denen mitzuteilen, dass ich den Termin nicht wahrnehmen konnte, da ich an diesem Tag bereits andere Termine hätte. Natürlich musste ich das nachweisen. Bis zum kommenden Tag. Ich frage mich, welche Post so schnell ist. Also musste ich mich um einen Fahrer kümmern, der mich und meinen Brief bis zum Amt fährt. Nachdem ich auch beim Jobcenter anrief, teile man mir mit, dass man sich um das Problem kümmern würde.
Man soll fremden Menschen nicht trauen
Da ich meinem Bearbeiter vertraute, war ich entsetzt, als ich 2 Wochen später erneut Post vom Jobcenter bekam. Die dort zuständige Mitarbeiterin drohte mit Kürzungen, da ich nicht zum Termin erschienen bin. Leider kam mein Widerspruch nicht durch und ich bekam die darauf folgenden 3 Monate 27 Euro weniger Geld. Verlässt man sich auf das Amt, so ist man verlassen.
— Freitag, 21. Oktober 2011 —
Mein guter Freund Roger ist seit vielen Jahren Hartz IV Empfänger und auch sehr krank. Unter anderem leidet er unter schweren Depressionen. Als er eine Reha beantragen wollte, war er in einem so schlechten Zustand, dass ich ihm anbot, eine Zeit lang bei uns zu wohnen. Das Problem war nur, dass er sich dann hier in Niederbayern, Region Passau, arbeitslos melden musste. Um Wohngeld zu erhalten, habe ich ihm ordnungsgemäß eine Ferienwohnung untervermietet. Damit ging die Streiterei beim Arbeitsamt aber erst so richtig los.
Für eine Wohnung nur 150 Euro Miete?
Die Wohnung war möbliert, schließlich wollte Roger ja nicht komplett umziehen. Außerdem hatte ich in dieser Zeit natürlich auch einen Verdienstausfall. Da ich nicht auf Rosen gebettet bin, musste ich also einen Mietpreis festlegen, der etwas höher war, als bei einer unmöblierten Wohnung. Trotzdem hatte ich noch genügend Einbußen, aber dass macht man ja für einen Freund. Na, jedenfalls hat der Sachbearbeiter gemeint, die Miete wäre viel zu hoch. Er gestand Roger lediglich 150 Euro für eine Wohnung zu. Nun wohnen wir hier zwar ländlich, aber für diesen Preis ist keine Wohnung zu bekommen. Weder mit noch ohne Möbel. Der Psychoterror hat Roger ziemlich geschadet. Vor allem weil der Sachbearbeiter den Mietvertrag auch noch durch das Zimmer geworfen hat und Roger ausgelacht hat.
Widerspruch und Sozialgericht – das Recht hat gesiegt!
Wir haben es dann erst einmal dabei belassen und Widerspruch eingelegt. Da diesem nicht stattgegeben wurde, ist Roger nach seiner Reha vor das Sozialgericht gegangen. Man bot ihm erst eine Vergleichszahlung an, die aber niedriger war, als die Summe, die er einklagen wollte. Er war so stur, dass er sich auf die Verhandlung einließ. Zu Recht! Denn er bekam fast die komplette Summe zugesprochen, da es sich um eine Notsituation und um eine krankheitsbedingte Lösung handelte.
— Donnerstag, 15. Oktober 2009 —
So unglaublich es auch klingen mag, aber in Sachen "Hartz-IV" haben die Antragsteller bzw. die Betroffenen oft selbst die "Fäden in der Hand"! Experten sind nämlich der Auffassung, dass jeder mit ein bisschen Sachverstand sowie einer kleinen "Portion Hintergrundwissen" sehr wohl in der Lage sein kann, ein "mehr" an Leistungen für sich herauszuholen. Stichprobenartige (Langzeit-)Untersuchungen haben ergeben, dass round about 50 bis sage und schreibe 75 Prozent (!) aller Hartz-IV-Bescheide seitens der Sachbearbeiter der Agenturen für Arbeit fehlerhaft erstellt sind. Dementsprechend kann es also durchaus Sinn machen, auch den eigenen ALG-II-Bescheid einmal genauer "auf Herz und Nieren" überprüfen zu lassen. Und was spricht dagegen, einmal einige Minuten an Zeit (und vielleicht auch Nerven) zu "opfern" und sich Punkt für Punkt mit den Gegebenheiten des zurückerhaltenen Formulars zu befassen? Für den einen oder anderen mögen die – zugegeben zum Teil recht hohen – finanziellen Aufwendungen für Anwalts- bzw. Rechts- und Beratungskosten Abschreckung genug sein, aber Hartz-IV-Leistungsempfänger sollten gerade jetzt nicht den "Kopf in den Sand stecken"!
Jeder deutsche Bürger, der auf ALG-II-Leistungen angewiesen ist, hat die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfen in Anspruch nehmen zu können – und zwar zum Nulltarif! Darüber hinaus bieten zahlreiche anwaltliche Beratungsstellen ihre Hilfe zu einem "Taschengeld-Preis" an. Nichtsdestotrotz sei in diesem Zusammenhang gesagt, dass die 10 bis 15 Euro, sofern diese Beratungshilfegebühr tatsächlich auch in Rechnung gestellt wird, in der Tat eine sehr vielversprechende und nützliche Investition darstellt. Vor allem dann, wenn auf diese Weise die Option besteht, eventuell sogar eine Nachzahlung zu erhalten bzw. dauerhaft höhere ALG-II-Leistungen zu beziehen.
Folglich ist in jedem Fall Handlungsbedarf gefragt. Ein Tipp noch zum Schluss: Je schneller Hartz-IV-Betroffene Widerspruch gegen einen möglicherweise falschen ALG-II-Bescheid einlegen, desto besser!