— Archiv für den Tag „TV” —
— Samstag, 10. Juli 2010 —
Was haben Hartz IV und "Selbständigkeit" gemeinsam? Auf den ersten Blick scheinbar nur sehr wenig, denn wie bitteschön sollen Hartz-IV-Empfänger dauerhaft ein weitestgehend eigenständiges bzw. "selbständiges" Leben führen können? Das dürfte angesichts der "erschwerten Bedingungen", unter denen sie zum Teil leben müssen, wohl nur schwerlich möglich sein. Aber dennoch: es geht! Immer mehr (Langzeit-)Arbeitslose nutzen ihre vermeintlich ausweglose Situation, um sich zu "befreien" aus der oftmals mehr als beklemmenden "Hartz-IV-Zwangsjacke". Möglich ist das unter anderem durch die Inanspruchnahme spezieller, öffentlicher Unterstützungsprogramme. Nur wenigen deutschen Bürgern ist ein derartiges Angebot allerdings bisher bekannt.
Fragen kostet nichts: jetzt heißt es, den "inneren Schweinehund" zu überwinden!
Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches mit einem der Mitarbeiter der Bundesagenturen für Arbeit kann man durchaus einige relevante Informationen zum Thema erhalten. Freilich: der erste Schritt ist dabei immer der schwerste….
Chancen für jedermann!
Übrigens ist es nicht nur den Beziehern von Hartz-IV-Leistungen möglich, den "Schritt in die Selbständigkeit" zu wagen, sondern umgekehrt haben auch Selbständige und Freiberufler die Chance, unterstützende Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.
Fakt ist doch, dass der Arbeitsmarkt gerade für Langzeitarbeitslose in der Regel nur sehr wenige Chancen zu bieten hat. Vor allem im Niedriglohnsektor bewegen sich die vielversprechenden Möglichkeiten auf einem geradezu minimalen Level. Was also spricht dagegen, etwas Neues zu probieren und im Zuge dessen neuen (Lebens-)Mut zu fassen? Denn Selbständige, die sich dem Wandel der Zeit anzupassen vermögen, haben es in jedem Fall leichter, als so mancher Hartz-IV-Empfänger, der sich aus Bequemlichkeit dafür entscheidet, weiterhin resignierend auf dem Sofa zu sitzen und sich Tag für Tag die Negativschlagzeilen zur allgemeinen Wirtschaftslage im TV anzuschauen….
Mut ist, wenn man's macht!
Weiterführende Links im Netz:
Das Gründerlexikon hält zum Thema Selbständigkeit viele Informationen, Vorlagen, Ratgeber und Onlinerechner vor, z.B.:
— Dienstag, 1. September 2009 —
Immer wieder einmal gibt es Diskussionen darüber, was man sich als Hartz IV-Empfänger leisten darf und wann die Arge fordern kann, dass man sich von Besitz trennt, um in Sachen Geld wieder flüssig zu werden. Tatsächlich hat die Thematik ja zwei Aspekte. Einerseits sollten auch Hartz IV-Empfänger in Deutschland ein einigermaßen vernünftiges Leben führen können, was — so scheint es — keineswegs immer verwirklicht wird. Andererseits kommt es schnell und mitunter vielleicht berechtigt zu Missmut, wenn Hartz IV – Empfänger Konsumgüter präsentieren, die sich manch ein Mensch aus unteren Lohnschichten ohne Hartz IV – Bezug nur schwerlich leisten kann. Zweimal entschieden jetzt Sozialgerichte zur Thematik: einmal für und einmal gegen den Empfänger von staatlichen Sozialleistungen.
Fall EINS — das TV-Gerät
Laut eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Frankfurt haben Hartz IV-Empfänger zumindest Anrecht auf einen Fernseher. Das berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom sechsten August 2009. Die beiden Klägerinnen hatten für die Erstausstattung ihrer Wohnung, die von der ARGE finanziert wird, einen Fernseher als Teil der Ausstattung angegeben. Die ARGE lehnte ab, da der Apparat nicht für „eine geordnete Haushaltsführung“ notwendig sei. Dieser Ansicht widersprach das Sozialgericht. Als Erstausstattung sei zu definieren, was üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensschichten vorhanden sei. Ein Fernseh-Apparat gehört da ohne Zweifel dazu. Allerdings, auch das betonte das Sozialgericht Frankfurt, habe die ARGE kein hypermodernes Gerät zu finanzieren, ein Gebrauchtfernseher reiche völlig aus. Das (Meinungsäußerung!) klingt fair.
Fall ZWEI — der BMW
Die Sache mit dem BMW ging anders aus. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hatte den Fall eines Videothekbesitzers zu entscheiden, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II geltend machte. Infos dazu gibt es bei Valuenet. Das Landessozialgericht verwehrte ihm diesen Anspruch, da jener Mensch, um den es hier geht, nicht allein Besitzer einer Videothek, sondern auch eines BMW 525 d ist. Für den Wagen hatte jener Mensch Leasingraten zu zahlen, die einen großen Teil des wohl nicht allzu hohen Geschäftsgewinns verschlangen. Erst muss der BMW weg, so das Landessozialgericht, sofern er nicht für den Betrieb des Geschäfts benötigt wird, dann gibt es Hatz IV. Auch das (noch eine Meinungsäußerung!) klingt fair. Wer Hartz IV bezieht, sollte die Chance bekommen, a) einigermaßen anständig leben zu können und b) die Basis erhalten, um seine Situation zu verbessern. Eventuell kann ein Auto dazugehören, um die Mobilität zu steigern und so mehr Möglichkeiten zu bekommen, Einnahmen zu generieren. Aber ein schicker BMW, der zudem nicht fürs Geschäft benötigt wird, wäre dann vielleicht doch etwas übertrieben?
— Mittwoch, 22. Juli 2009 —
Die Sucht nach einem kleinen bisschen Ruhm treibt ja bisweilen absonderliche Blüten und mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten dieser Sucht zu frönen. Stetig suchen irgendwelche Talkshows nach Gästen, die sich zu diesem oder jenem oder anderen Dingen äußern. Zudem bieten sich Reality-Serien als Forum an, um sich zu zeigen und nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen. Zu diesen Reality-Serien (Doku-Soaps) gehört der Frauentausch. Da tappt dann vielleicht auch manch ein Hartz IV-Empfänger ruhmestrunken in die Falle, der die Öffentlichkeit vielleicht lieber gemieden hätte.
Frauentausch
Für diejenigen, die die Sendung „Frauentausch“ noch nicht kennen, eine kleine Erklärung: Das Grundprinzip der Sendung besteht darin, dass (meistens!) Frauen aus zwei Familien eine Zeitlang in die jeweils andere Familie ziehen und das TV dabei beobachtet, wie sich alle Beteiligten so anstellen. Damit mehr Spannung bei der ganzen Sache aufkommt, achtet die Redaktion darauf, sehr unterschiedliche Familien oder Lebensgemeinschaften zu nehmen: Freigeister auf der einen Seite, Familien mit engen Regeln auf der anderen. Großfamilie und Kleinfamilie. Oder der Transvestit aus der Lebensgemeinschaft A, der den Platz mit der Frau aus der eher bürgerlichen Familie B tauscht. Das… ist Frauentausch.
Die Geschichte von Sebastian J.
Jüngst geisterte die Geschichte von Sebastian J. durch die Medien, der gemeinsam mit seiner Frau bei der Sendung „Frauentausch“ mitgemacht hatte. So berichtete etwa die Zeitung "Express" über ihn. Ich selbst habe die Sendung nicht gesehen, deshalb nur eine Zusammenfassung dessen, was berichtet wurde: Sebastian J. soll mehrere Flachbild-Fernseher besessen haben. Er habe zudem seine Tauschfrau rumkommandiert und sich selbst nicht an der Hausarbeit beteiligt. Sollte das alles zutreffen, ist der Mann auch für mich nicht unbedingt ein Sympathieträger. Er bekam insgesamt 1.500€ für seine Teilnahme an der Doku-Soap und wurde nach der Sendung von Zuschauern angezeigt. Für mich ist das nachvollziehbar, wenngleich ich diesen Schritt wohl nicht unternommen hätte. Ich denke: Hartz IV-Empfänger sollten genug Geld zum Überleben bekommen und ob das bisher gezahlte Geld immer dafür ausreicht, bleibt fraglich. Wenn ein Hartz IV – Empfänger allerdings tatsächlich mehrere Flachbildschirm-TVs Zuhause hat, dann läuft etwas schief. Sebastian S. wurde jetzt zur Zurückgabe des RTL2-Honorars verurteilt und muss darüber hinaus 300€ Strafe zahlen, weil er seinen Nebenverdienst bei RTL2 nicht angemeldet hatte. Ich finde das OK! Und Sie?
Noch zwei Dinge…
Was mich wundert ist der Drang des Mannes, unbedingt ins Fernsehen zu wollen. Nach eigenen Angaben wäre er lieber bei "Bully sucht die starken Männer" dabei gewesen. Letztlich wurde es aber dann doch der Frauentausch. Dass jemand mit mehreren Flachbildschirmen bei Bezug von Hartz IV partout ein TV-Team zu sich nach Hause holen möchte, ist mir rätselhaft. War es das Geld, das lockte? Oder doch die Viertelstunde Superstar? (der Titel „Superstar“ wird ja mittlerweile immer wieder einmal vergeben, also scheue auch ich mich nicht, es hier zu tun). Auf der anderen Seite sehe zwar auch ich, dass sich hier ein Hartz IV – Empfänger Dinge leistete, die er sich nicht leisten sollte. Dennoch ärgere ich mich, wenn eine große deutsche Tageszeitung da wieder mit dem Begriff „Hartz IV Abzocker“ in der Schlagzeile auftaucht. Irgendwie glaube ich, die Worte „Hartz IV“ und „Abzocker“ bleiben auch unabhängig vom konkreten Fall im Gedächtnis vieler Leute kleben. Und dann sind die Worte „Hartz IV-Empfänger“ und „Abzocker“ bei noch mehr Menschen ein- und dasselbe. Selbst, wenn niemand abzockt!