Studienkredit: Diese Möglichkeiten haben studierende Ihr Studium zu finanzieren.

„Investition in Bildung“ ist nicht nur eine geflügelte Politiker-Plattitüde. Wer aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten will, sollte lieber nochmal mit dem spitzen Bleistift nachrechnen. Zwischen dem Gehalt einer kaufmännischen Sachbearbeiterin und einer Diplom-Kauffrau liegen im Schnitt etwa 30.000 Euro pro Jahr und solche Vergleiche fallen fast immer zugunsten der Hochschulabsolventen aus. In diesem Beitrag verschaffen wir dir deshalb einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten, die dir den Weg zum Bachelor und Master ebenen.

BAföG: Beim Klassiker ist die Hälfte geschenkt, die andere Hälfte umsonst

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, wurde 1971 verabschiedet und sollte damals wie heute für mehr Chancengleichheit und einen besseren Zugang zur Hochschulbildung sorgen. Zahlreiche Reformen haben den einstigen Finanzierungsklassiker für Studierende in Verruf gebracht. Viele junge Leute scheuen mittlerweile die Antragstellung, dabei kann sich das sogar dann lohnen, wenn du eine spendable Oma hast. Noch attraktiver ist das Ganze, wenn du gerne spekulierts. Denn beim BAföG gilt: Die eine Hälfte ist geschenkt – und die andere Hälfe gibt’s für viele Jahre als zinsfreies Darlehen!

Wieviel Geld ist drin?

Der Grundbedarf für Studierende liegt derzeit bei 419 Euro monatlich, hinzukommen Zuschläge, zum Beispiel für die Miete oder die Krankenversicherung. Der Maximalbetrag, auch BAföG-Höchstsatz genannt, beträgt ab dem Wintersemester 2019/2020 monatlich 744 Euro für Studierende bis 25 Jahre. Wer älter ist, bekommt mehr Geld. 853 Euro gibt es für Berechtigte bis 30 Jahre und 933 Euro für Studierende über 30 Jahre oder ab dem 15. Semester, sofern die Ausbildung dann noch gefördert wird.

Reich macht dich das BAföG also nicht, an vielen Hochschulstandorten kommst du damit aber über die Runden oder kannst zumindest die Miete bezahlen Es lohnt sich also weiterzulesen und herauszufinden, ob dir BAföG zusteht.

Hast du Anspruch auf BAföG?

Die BAföG-Berechtigung hängt bei Studierenden von vier wesentlichen Faktoren ab:

  • dem Alter ,
  • der Art des Studiums,
  • dem eigenen Einkommen bzw. dem der Eltern oder des Ehegatten sowie
  • der Nationalität

Ausbildungsförderung nach dem BAföG gibt es nur für junge Leute, dass bedeutet, dass du zu Beginn eines Bachelor-Studiums das 30. und zu Beginn eines Master-Studiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darfst. Wenn sich dein Studienbeginn aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder aufgrund von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten verzögert hat, können Ausnahmeregelungen greifen. In diesem Fall solltest du dich unbedingt direkt beim Studentenwerk deiner Hochschule beraten lassen.

Welche Ausbildung gefördert wird, können angehende Juristinnen und Juristen in § 2 Abs. 1 BAföG selbst nachlesen. Ansonsten kannst du dich auch einfach an folgender Faustformel orientieren: BAföG wird für eine Ausbildung an allen staatlichen sowie staatlich anerkennten und kirchlichen Fachschulen, (Fach-) Hochschulen und Akademien im Inland gewährt. Wenn du ein Auslandssemester planst, muss du Auslands-BAföG beantragen. Einen ersten Überblick hierzu verschaffst du dir am besten auf der einschlägige Seite der Studentenwerke: https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-im-ausland

Die Faustregel gilt übrigens auch für ein Fernstudium. Es muss sich allerdings in jedem Fall um ein Vollzeitstudium handeln (§ 2 Abs. 5 BAföG). Dabei kommt es aber nicht darauf an, wieviel Zeit du tatsächlich in dein Studium investierst, sondern allein darauf, wie der Studiengang konzipiert ist. Ausschlaggeben ist, dass du pro Semester mindestens 30 ETC erreichen kannst. Wie viele Punkte du letztlich tatsächlich für dich verbuchst, ist erst einmal unwesentlich. Wenn du also „ganz normal“ an einer Uni oder einer Fachhochschule immatrikuliert bist, erfüllst du auch bereits die wichtigste Grundvoraussetzung fürs BAföG. Das wird allerdings nur nachrangig gewährt, also dann, wenn deine eigenen Mittel nicht ausreichen, um dein Studium zu finanzieren und auch deine Eltern nicht genug verdienen. Bei verheirateten Studierenden ist statt den Eltern der Ehegatte unterhaltspflichtig.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Das Studentenwerk berücksichtig bei der Festlegung des BAföG-Satzes sogenannte Freibeträge. Deine Eltern müssen also nicht von Wasser und Brot leben, um dir das Studium zu finanzieren. Allzu hoch sind die Freibeträge, die du in § 25 BAföG im Detail nachschlagen kannst, aber auch nicht. Einem Ehepaar, das einem gemeinsamen Haushalt führt, steht 2019 ein monatlicher Freibetrag von 1.835 Euro zu, ein alleinstehender Elternteil hat Anspruch auf 1.225 Euro. Das ist auch der Freibetrag für Ehegatten. Hast du noch Geschwister, die unterhaltsberechtigt sind, kommt für jedes Kind ein monatlicher Freibetrag von 555 Euro hinzu.

Kommen wir nochmals auf die spendable Oma zu sprechen. Das Einkommen von Personen, die dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, spielt keine Rolle. Auch dann nicht, wenn sie dich unterstützen. Tun sie das aber regelmäßig, bekommst du zum Beispiel jeden Monat 500 Euro von deiner Patentante zugesteckt, kann diese Einnahme als eigenes Einkommen angerechnete werden. Bei Schenkungen dieser Art liegt der monatliche Freibetrag bei 290 Euro. Was du selbst dazuverdienen darfst, erläutern wir dir weiter unten, wenn wir auf die Nebenjobs zu sprechen kommen.

Ob sich ein BAföG-Antrag für dich finanziell lohnt, kannst du übrigens ganz einfach herausfinden. Das Studentenwerk Göttingen stellt hierzu einen Online-Bedarfsrechner bereit: https://www.studentenwerk-goettingen.de/studien-finanzierung/bafoeg-rechner-2019.html

Elternunabhängiges BAföG

Eine elternunabhängige Förderung gibt es leider nur in Ausnahmefällen. Das gilt auch dann, wenn dein Verhältnis zu deinen Eltern zerrüttet ist. Die Ausnahmefälle regelt § 11 Abs. 3 BAföG. Mit einer elternunabhängigen Förderung darfst du insbesondere dann rechnen, wenn du bereits älter als 30 bist oder wenn du nach Abschluss einer Lehre berufstätig warst. Lehrzeit und anschließende Berufszeit müssen sich auf mindestens 6 Jahre summieren. Außerdem muss dein Einkommen nach Abschluss der Lehre hoch genug gewesen sein, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Chancen hast du außerdem dann, wenn deine Eltern sich im Ausland aufhalten und dich nicht unterstützen oder dies aus objektiven Gründen, zum Beispiel einem Finanzembargo gegen den Sitzstaat, nicht können. Die meisten Studentenwerke bieten spezielle Sprechstunden zum elternunabhängigen BAföG an. Mach dich also einfach vor Ort schlau.

Gibt es BAföG auch für Studierende aus dem Ausland?

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls BAföG erhalten. Die Regelungen hierzu findet ihr in § 8 BAföG. Unproblematisch ist das für Studierende mit Migrationshintergrund, die hier in Deutschland aufgewachsen sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, aber keinen deutschen Pass besitzen. Auch Studierende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gute Chancen auf BAföG. Das gilt insbesondere für die Studies, die bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben, ein deutsches Elternteil haben oder vor Beginn des Studiums ein wenigstens sechsmonatiges Praktikum in Deutschland absolviert haben, das in inhaltlichem Zusammenhang mit ihrem Studium steht. Schlechte Karten haben dagegen Studierende aus Drittstaaten, die ausschließlich nach Deutschland kommen, um hier einen Hochschulabschluss zu erwerben. Manche Studentenwerke machen für Härtefälle aber eine Ausnahme. Ausländische Studierende, die Schwierigkeiten haben, ihr Studium zu finanzieren, sollten sich auf alle Fälle beraten lassen. Neben den Studentenwerken selbst gibt es an vielen Hochschulen auch noch spezielle Anlaufstellen für Gaststudenten. Trau dich einfach hin!

Wie wird BAföG beantragt und wie wird es zurückgezahlt?

Den BAföG-Antrag stellst du beim Studentenwerk der Hochschule, an der du dich einschreiben willst. Dabei solltest du berücksichtigen, dass BAföG nicht rückwirkend bewilligt wird. Beginnst du im Oktober mit dem Studium, muss dein Antrag spätestens am 1. Oktober vorliegen, damit dir kein Geld verloren geht. Beim ersten Antrag solltest du ruhig vier Wochen Vorlaufzeit einplanen, es kann nämlich durchaus dauern, bis du alle notwendigen Unterlagen beisammen hast. Denk dabei daran, dass der Stress nicht umsonst ist, sondern dir bares Geld einbringt.

Die hierfür erforderlichen Formulare erhälts du beim Amt für Ausbildungsförderung deines Studentenwerks. Die meisten Studentenwerke stellen die Formulare mittlerweile auf ihrer Homepage zum Download bereit. Außer im Papierformat kannst du den ausgefüllten Antrag mittlerweile auch elektronisch per DE-Mail oder online einreichen. Ausführliche Informationen hierzu, einschließlich aller Links zu den jeweiligen Portalen der Bundesländer, findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de/de/elektronische-antragstellung-587.php

Rückzahlen ist einfacher, als beantragen

Irgendwann must die Hälfte der erhaltenen Fördermittel wieder zurückzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Hier kannst du dich aber bequem zurücklehnen und darauf warten, dass sich das Bundesverwaltungsamt aus Köln bei dir meldet. Dem solltest du allerding etwa 4,5 Jahre, nachdem du die letzte BAföG-Rate erhalten hast, deine aktuelle Adresse mitteilen. Wenn diese erst von Amts wegen ermittelt werden muss, kostet dich das 25 Euro Gebühren. Erledigen kannst du das ganz bequem online über das BAföG-Portal der Behörde. https://www.bafoegonline.bva.bund.de/bafoeg-bo/app/flow/anmeldenFlow?execution=e1s1

Du must auch keine Angst haben, dass dich die Rückzahlung in den Ruin treibt. Die monatliche Rate beträgt derzeit 105 Euro und steigt 2020 auf 130 Euro. Wenn du, wie die meisten Akademikerinnen und Akademiker, nach fünf Berufsjahren bereits gut verdienst, kannst du auch freiwillig einen höheren Betrag tilgen. Das lohnt sich, dafür gibt es nämlich einen stattlichen Rabatt. Wenn du beispielsweise ein Darlehen über 20.000 Euro sofort zurückzahlst, werden dir 44 Prozent, also 8.800 Euro erlassen. Wie viel du genau sparen kannst, findest du hier heraus: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/VorzeitigeRueckzahlung/vorzeitigerueckzahlung_node.html

Auch wenn es beruflich nicht so gut läuft, ist das noch kein Drama. Wer später nur sehr wenig verdient oder für den Ehepartner und Kinder sorgen muss, kann eine Stundung der Zahlung oder eine Reduktion der Rate beantragen. Das Darlehen ist, solange du nicht in Rückstand geräts und die vereinbarten Raten pünktlich bezahlst, während der gesamten Laufzeit zinsfrei. Die oftmals kolportierte Angst, durch den BAföG-Kredit in eine ruinöse Schuldenspirale zu geraten, ist nur politische Propaganda und hat mit den realen Finanzierungsbedingungen nichts zu tun.

Jobben neben dem Studium

Das Bafög ist, neben der elterlichen Unterstützung, die wichtigste Finanzierungssäule, oft reicht es aber einfach nicht aus. Wer in München oder Hamburg studiert, kann vom BAföG-Höchstsatz meist noch nicht einmal die Miete berappen. Knapp 70 Prozent der Studierenden haben deshalb einen Nebenjob. Dabei gibt es einiges zu beachten. Sozialversicherungsrechtlich wirst du nur solange als Student eingestuft und sparst somit die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange du während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest. In der vorlesungsfreien Zeit ist auch ein Vollzeitjob drin. Sofern du BAföG beziehst, werden deine Einkünfte angerechnet, allerdings gibt es hier Freibeträge. Wenn du einer abhängigen Beschäftigung nachgehst, darfs du 450 Euro pro Monat oder 5.400 Euro pro Jahr dazuverdienen. Im Fall einer selbständigen Tätigkeit, zum Beispiel als Nachhilfelehrer oder Programmiererin, darf der Gewinn, also der Umsatz abzüglich der Aufwendungen, maximal 4.410 Euro pro Jahr betragen. Wer höhere Einkünfte hat, dem wir der BAföG-Satz entsprechend gekürzt.

Wie findest du einen Nebenjob?

An allen Universitäten und vielen Fachhochschulen gibt es eine Jobvermittlung. Das sollte deine erste Anlaufstelle sein. Hier inserieren Arbeitgeber aus der Region, die ganz gezielt nach studentischer Verstärkung suchen. Neben den großen Jobportalen monster.de und stepstone.de, die sich eher für die Suche nach einem anspruchsvollen Praktikum eignen, haben sich mittlerweile auch einige studentische Angebote herausgebildet. Dazu zählen zum Beispiel studentenjob.de (https://www.studentjob.de) und jobmensa.de (https://www.jobmensa.de). Wenn du an selbständiger Heimarbeit, insbesondere als Texter oder ITler interessiert bist, kannst du auf WorkGenius (https://www.workgenius.com/de/), bis vor kurzem noch als mylittlejob.de bekannt, fündig werden.

Einen guten Überblick über die Jobs in deiner Region kannst du dir auch auf indeed.com oder ebay-kleinanzeigen.de verschaffen. Letztere Plattform gibt dir auch die Möglichkeit, ein Stellengesuch zu schalten. Darüber hinaus gibt es für alle größeren Städte auch entsprechende Angebote auf Faceboo

Warum bewirbst du dich nicht um eine Stipendium?

Es gibt auch bequemere Methoden, als zu arbeiten, um an mehr Geld zu kommen. Du musst deshalb ja nicht den ganzen Tag faul in der Sonne liegen, stattdessen kannst du die gewonnene Zeit in dein Studium investieren und bessere Noten oder eine kürzere Studiendauer realisieren.

Über Stipendien grassieren fast so viele Gerüchte, wie über den BAföG-Antrag, dabei sind etwa 40 Prozent aller Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich. Es ist also gar nicht so schwer, Stipendiat zu werden, schließlich gibt es in Deutschland mehr als 3.000 Programme. Die Anforderungen sind dabei sehr verschieden. Die renommierten Stiftungen der politischen Parteien, wie etwa die Friedrich Ebert-Stiftung (SPD), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) oder die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), stellen dabei auf eine Mischung zwischen Studienleistung, sozialem Engagement und kompatibler Gesinnung ab. Es gibt aber auch Fördermöglichkeiten für ganz bestimmte Gruppen, etwa gute Sportler, Arbeiterkinder, Studierende mit Behinderung, junge Eltern oder Ausländer.

Wenn du ein Vollstipendium ergatterst, erhälts du monatlich meist eine Summe, die sich zwischen dem BAföG-Höchstsatz und etwa 1.200 Euro bewegt, Promotionsstipendien fallen auch schon einmal großzügiger aus. Daneben gibt es auch Teilstipendien oder reine Bücherstipendien, die dir dabei helfen, dringend benötigte Lehrmittel anzuschaffen.

Wenn du einigermaßen gute Noten hast und in deiner Freizeit sozial aktiv bist, und sei es auch nur im Fußballverein, lohnt es sich auf alle Fälle, dich um ein Stipendium zu bewerben. Mittlerweile gibt es im Internet auch schon zahlreiche Portale, die dir dabei helfen, möglichst schnell und einfach das richtige Angebot zu finden. Schau einfach einmal bei  dem Stipendienlotsen des Bundesbildungsministeriums (https://www.stipendienlotse.de/) vorbei.

Studieren auf Pump

Wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausscheiden oder nicht ausreichen, kannst du dir immer noch Geld leihen. Das ist einfacher, als du glaubst. Einen echten Studienkredit mit flexiblen monatlichen Auszahlungsbeträgen zwischen 100 und 650 Euro pro Monat bietet zum Beispiel die KfW. Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners gewährt. Es ist auch kein eigenes Einkommen erforderlich, Sicherheiten oder ein Bürge müssen ebenfalls nicht gestellt werden. Darüber hinaus ist er für Studierende bis 44 Jahre zugänglich. Der Kredit kann flexibel über bis zu 25 Jahre zurückgezahlt werden, die monatliche Mindestrate beträgt 20 Euro, der effektive Jahreszins liegt derzeit bei 4,21 Prozent.

Der Kredit kann zusätzlich zum BAföG beantragt werden und steht auch ausländischen Studierenden offen, sofern diese grundsätzlich auch BAföG-berechtigt wären. Details zum Studienkredit der KfW findest du hier: https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000002590-Merkblatt-174-g%C3%BCltig-ab-01.01.2013.pdf.

Neben dem vorgestellten staatlichen Angebot gibt es auch private Studienkredite, zum Beispiel von manchen Sparkassen und Raiffeisenbanken. Die Konditionen können hier durchaus besser sein, als bei der KfW, es werden aber in aller Regel Sicherheiten oder eine Elternbürgschaft verlangt. Diese Alternative ist dann interessant, wenn deine Eltern nur ein niedriges Einkommen haben, aber über eine abbezahlte Immobilie verfügen.

Wenn das Geld am Ende knapp wird

Wenn du im letzten Semester nicht mehr arbeiten, sondern dich ganz auf dein Examen konzentrieren möchtest oder kein BAföG mehr bewilligt bekommst, kann ein Studienabschlusskredit die Lösung sein. Besonders interessant ist in dieser Situation der sogenannte Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes, der allerdings auch von der KfW ausgezahlt und abgewickelt wird. Hier kannst du bis zu 7.200 Euro erhalten und das zu einem spektakulär niedrigen effektiven Jahreszins von gerade einmal 0,77 Prozent. Auch dieser Spezialkredit wird ohne Sicherheiten und unabhängig von deinem Einkommen oder dem deiner Eltern oder deines Ehegatten gewährt. Die Rückzahlung beginnt nach vier Jahren, die monatliche Rate beträgt 120 Euro. Der Kredit ist auch für die in § 8 BAföG genannten ausländischen Studierenden zugänglich. Einziger Haken: Du darfst dich maximal im 12 Semester befinden. Wenn du mehr über den staatlichen Bildungskredit erfahren möchtest, dann schau einfach hier nach: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/

Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, wie du dein Studienziel erreichen kannst, auch wenn deine Familie dir finanziell nicht unter die Arme greifen kann und fürs Jobben während der Examensphase keine Zeit bleibt.

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Konstantin Botschmanowski ist seit 2013 Unternehmer und betreibt unter anderem das Vergleichs und Informationsportal Mikrokredit24.net. Das Ziel von Mikrokredit24.net ist es Menschen dabei zu helfen sich besser in der Finanzwelt zurechtzufinden, besonders bei der Finanzierung für Privatkunden, Firmenkunden oder Start-Up´s möchten wir mit Mikrokredit24.net helfen.
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