Wer Hartz IV bezieht, hat es schwer. Sowohl finanziell als auch gesellschaftlich. Man wird doch immer wie eine Art Aussätziger behandelt oder, als käme man von einem anderen Planeten. Die Kinder werden bemittleidet und in der Schule geähnselt, wenn sie alte Klamotten tragen. Ich finde das schlimm. Meiner Meinung nach gehört dieser Hartz-Kram abgeschafft. Es muss eine andere, neutrale Regelung geschaffen werden. Vor allem bezüglich der Kinder muss etwas geschehen. Sie müssen in die Gesellschaft integriert werden. Hier mangelt es an 1000 Dingen.
In der Schule lernt man, wie teuer die Wohnung sein darf, um sie mit den ALG 2 Bezügen zahlen zu können. Krass, Mathe gibt es nicht mehr, es werden Mietkosten und Quadratmeter berechnet, ist ja auch Mathe. Na dann viel Glück bei der Wohnungssuche und für die Zukunft.
„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Quelle: Sozialgericht Marburg; Beschluss vom 14.07.2009 [Aktenzeichen: S 9 SO 60/09 ER]
Hartz IV Empfänger haben es in vielerlei Hinsicht schwer. Sie werden in fast allen Bereichen des Lebens auf ein Minimum reduziert und müssen Demütigungen, Bevormundung und Beleidigungen wegzustecken. In ihrem Leben geht es um nackte Zahlen, Bedarfsgemeinschaften und vor allem um Faulheit.
Jeder Hartz IV Empfänger ist grundsätzlich zu faul zum Arbeiten
Wäre er nicht so faul, würde er jetzt arbeiten und nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, eine sehr einfache Logik. Nach Ansicht der Mitarbeiter der ARGE sind Hartz IV Empfänger nicht nur faul, sie sind auch dumm. Dumme Menschen haben keine Ahnung von Gesetzen und deshalb kann man sie auch bei jeder Gelegenheit bedrohen. Eine Drohung klingt ungefähr so: „Wenn Sie hier falsche Angaben machen, dann kommt jemand zu Ihnen nach Hause und stellt Ihnen die Bude auf den Kopf. Dann werden wir ja sehen, ob Sie wirklich so bedürftig sind, wie Sie hier angeben!“
Weiterführende Schulen? Nein, danke!
Besonders schlimm wird die Situation für Hartz IV-Empfänger, die Kinder haben, denn Kinder gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft und kosten somit vor allem Geld. Steht ein Kind beispielsweise kurz vor dem Abschluss der Hauptschule, dann steht für die Mitarbeiter der ARGE schon mal fest: das Kind geht in die Lehre, um die Haushaltskasse der Familie aufzufüllen. Der Einwand, das Kind habe aber eine Empfehlung für eine höhere Schule, wird vom Tisch gewischt. Nichts da, der Nachwuchs von Hartz IV-Empfängern gehört nicht aufs Gymnasium, der hat gefälligst arbeiten zu gehen.
Eltern die sich nicht einschüchtern lassen und darauf bestehen, dass ihr Kind das Abitur machen soll, müssen Zeugnisse vorlegen und jedes „ausreichend“ darin wird genüsslich kommentiert. Die Eltern, die kämpfen können und ihr Kind doch auf eine höhere Schule schicken, müssen nicht nur jede Drohung der Sachbearbeiter wegstecken können („Sie werden schon sehen, was Sie davon haben“), sondern auch viel Rückgrat beweisen.
Sozialhilfeträger muss die Kosten übernehmen – Schullektüre ist ein "atypischen Bedarf"
Schulbücher sind nicht bereits in den Hartz-IV-Regelleistungen enthalten. Daher können Hartz-IV-Empfänger die Ausgaben für Schulbücher zusätzlich vom zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen. Es handelt sich dabei um einen "atypischen Bedarf", der als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) gewährt wird. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Quelle:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 25.11.2008, [Aktenzeichen: L 3 AS 76/07]
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