— Archiv für den Tag „Schonvermögen” —
— Dienstag, 22. Dezember 2009 —
Wenn man einmal zurückblickt und in die oft frustrierten Gesichter von Hartz-IV-Empfängern schaut, so stellt sich die Frage, ob sich seit Beginn des Jahres 2009 bzw. auch seit 2005, dem Jahr, als die ALG-Reformen "ins Leben gerufen wurden", etwas zum Positiven verändert habe. Und geht man dann noch einen Schritt weiter und befragt den "Mann auf der Straße", so wird nur allzu deutlich, dass sich eigentlich rein gar nichts verbessert hat. Ganz im Gegenteil. Vor allem dieses Gefühl der Angst ist bei den meisten Menschen noch immer gleich stark vorhanden. Dabei ist in diesem Zusammenhang keineswegs von der Angst vor der Zukunft die Rede (wenngleich auch diese sehr wohl spürbar ist!), sondern zunächst einmal geht's nur um die Angst vor dem nächsten Zahltag.
Wird das Geld dieses Mal pünktlich auf dem Konto sein? Darf damit gerechnet werden, genügend zu Essen für die gesamte Familie kaufen zu können? Oder trat stattdessen vielleicht mal wieder eine Änderung eines x-beliebigen Paragraphen in Kraft, von der man als Hartz-IV-Empfänger (natürlich) erst zuletzt erfährt – nämlich beim persönlichen Gespräch in der ARGE. Denn immer wieder ist von scheinbar willkürlichen Vorfällen in diversen Arbeitsagenturen und Jobcentern die Rede, in denen es Hartz-IV-Empfängern nur schwerlich möglich ist, die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen überhaupt zu erhalten. Ein Fall ereignete sich zum Beispiel vor gar nicht allzu langer Zeit in der Arbeitsagentur Herne: aufgebrachte Menschen forderten ihre Gelder ein, die ihnen schlicht und einfach erst mal verwehrt wurden. Die Zahl der protestierenden und randalierenden ALG-II-Empfänger vergrößerte sich; der Radau schwächte erst ab, als – nach langem Hin und Her – jeder endlich seine Leistungen in der Tasche hatte…. Werden sich solche Vorfälle auch im nächsten Jahr wieder ereignen? Wie wird es weitergehen? Was kann man tun? Wohlgemeinte Worte wie "Nur keine Panik" et cetera erscheinen da wohl eher ironisch. Und niemandem ist damit so richtig weitergeholfen….
Jedenfalls sind der Unmut und die Unsicherheit bei den Bürgern in punkto Hartz IV in diesem Jahr nahezu unverändert geblieben. Nun, da gerade von der Meinung der Deutschen hinsichtlich Hartz IV & Co. die Rede ist, dürfen freilich auch die positiven Ansichten von "Otto Normalverbraucher" und "Lieschen Müller" nicht unerwähnt bleiben. Nehme man beispielsweise einmal die Anhebung des Schonvermögens. Diese fand sehr positiven Anklang bei den Menschen. In der Tat schon mal ein richtiger Schritt in eine gute Richtung. Auch Arbeitsmarktexperten äußern sich größtenteils positiv. So sei es zwar verhältnismäßig schwierig, rasch von der Hartz-IV-Schiene wegzukommen, jedoch gelänge es immerhin mehr als der Hälfte aller Betroffenen, nach einem erfolgreich bewältigten "Ausstieg" wieder einen neuen, akzeptablen Job zu bekommen. Naja – immerhin….
— Freitag, 27. November 2009 —
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die meisten Menschen in der Regel eine "persönliche Katastrophe". Insbesondere für Arbeitnehmer in den "besten Lebensjahren" (sprich: 50+) ist es zumeist ein überaus schwerwiegendes Problem, nach vielen Jahren der Unternehmenszugehörigkeit vom Chef die Kündigung zu erhalten.
"Innerbetriebliche Umstrukturierungen", die Realisierung "notwendiger Rationalisierungspläne" oder einfach nur "unvermeidbare Einsparmaßnahmen" in den Unternehmen sind zum Beispiel die Gründe für den niederschmetternden "Rauswurf". Nicht nur, dass Betroffene in einer derartigen Situation üblicherweise mit gravierenden, finanziellen Einschnitten zu rechnen haben werden; als weitaus schlimmer erweist sich oft das durch den Arbeitsplatzverlust hervorgerufene seelische Tief.
Für viele beginnt sodann eine Zeit der Angst und der nervlichen Belastungen, denn die Befürchtung, altersbedingt am allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance mehr auf einen gleichwertigen Job zu haben, bewahrheitet sich bekanntlich oft genug. Vor allem das Gefühl, "nicht mehr gebraucht" zu werden, nach eigenem Empfinden gar "nutzlos" zu sein, ist häufig verbunden mit Frust, Mutlosigkeit und Scham. Ein eventueller, finanzieller "Absturz" oder ein mögliches gesellschaftliches "Aus" sind diesbezüglich Faktoren, die ebenso wenig förderlich sind für die Aufrechterhaltung von Würde und eines gesunden Selbstbewusstseins.
Natürlich haben Jobcenter und Arbeitsagenturen gerade für Menschen ab 50 spezielle Programme "in petto", um ihnen auf diese Weise einen erneuten Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Inwieweit diese jedoch tatsächlich von Erfolg gekrönt sind, ist natürlich stets einzelfallabhängig. Unter anderem erhält der neue Arbeitgeber, sofern er einen älteren, langzeitarbeitslosen Bewerber einstellt, einen Lohnzuschuss von der Arbeitsagentur. Diese Bezuschussung ist zwar nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, allerdings erhöht dies häufig die Chancen für all' jene Menschen am Arbeitsmarkt, die beispielsweise aufgrund ihres höheren Alters schwerer vermittelbar sind. Andererseits wiederum wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Arbeitgeber ihre von der Arbeitsagentur subventionierten Mitarbeiter nach Ablauf dieser Frist wieder "auf die Straße setzen"….
Ein Aspekt, der für ältere Arbeitslose darüber hinaus ganz besonders bedrückend sein dürfte, ist die Tatsache, dass im Falle eines "Abrutschens" auf Hartz-IV-Niveau spezielle Bedingungen erfüllt sein müssen, um überhaupt eine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Denn das Arbeitslosengeld II wird nur dann gewährt, wenn tatsächlich auch eine Bedürftigkeit festgestellt wird. Gerade ältere Menschen verfügen jedoch über Kapital, welches sie während ihrer beruflichen Laufbahn "eisern" für die Erhaltung des Lebensstandards im Rentenalter zusammengespart haben. Vor dem Gesetz ist in diesem Zusammenhang aber der Aspekt der Bedürftigkeit nicht gegeben. Dennoch: es wird Langzeitarbeitslosen ein so genanntes Schonvermögen zugestanden, das zur Zeit mit einer Summe von 150 Euro pro Lebensjahr festgelegt ist.
Um also in den "Genuss" von Hartz-IV-Leistungen zu kommen, kann es durchaus ratsam sein, das vorhandene Vermögen in eine Immobilie zu investieren. Diese muss allerdings vom Antragsteller selbst auch tatsächlich bewohnt werden, da nur in diesem Fall das Kapital bzw. der Geldwert des Hauses nicht angetastet und als Vermögen geltend gemacht werden kann.
http://www.sozialhilfe24.de/news/897/aeltere-arbeitslose-oft-schnell-im-hartz-iv-bezug/
— Montag, 2. November 2009 —
Der Spiegel berichtet, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Hartz-IV-Sätze auf Basis fehlerhafter Sozialdaten berechnet wurden. Der eigentliche Skandal liegt wohl noch hinter dieser Information, denn die Regierung duldet diese Tatsache seit Anbeginn von Hartz IV!
Betrug öffentlich aufgedeckt
Bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 wurde die aktuelle Situation von Kindern und Erwachsenen, die Arbeitslosengeld II empfangen, schonungslos gezeigt: Den Richtern und der Öffentlichkeit wurde vorgerechnet, dass ein erwachsener Mensch täglich 2.550 kcal braucht, um sich gesund zu ernähren. Ein Hartz IV Empfänger hat allerdings nur so viel Geld zur Verfügung, dass er nicht mehr als 1.580 kcal täglich zu sich nehmen kann! Diese Tatsache wird von den Richtern geprüft – sollte sich bewahrheiten, dass die Zahlen stimmen, ist daraus zu schlussfolgern, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, weil die Verpflegungskosten menschenunwürdig kalkuliert wurden. Der Spiegel konstatiert, die Datensätze seien „fragwürdig“. „Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, wären sie (die Hartz IV Sätze) zu niedrig angesetzt.“
Am 21. Oktober resümierte das soziale Portal PR-Sozial über Professor Peter Grotian: „Zum ersten Mal saßen in einem hochbrisanten Gerichtsverfahren nicht die Hartz 4 Opfer, sondern die Verursacher des größten sozialpolitischen Täuschungsprojekts selbst auf der Anklagebank.“
Die Täuschung geht weiter
Wie berichtet, wurde das Schonvermögen angehoben. Es macht immerhin den Anschein, als sei die Politik interessiert an dem Wohlergehen eines ALG II Empfängers. Guido Westerwelle (FDP) feierte „seinen“ Erfolg, dass die Anhebung vom Schonvermögen nur zwei bis drei Prozent der Hartz 4 Empfänger betrifft, erscheint nebensächlich. Neue Regierung – altes Leid. Ein Ausweg ist nicht in Sicht; es sei denn, die Karlsruher Richter sehen das Leid und die Unwürdigkeit, denen Hartz IV Empfänger ausgesetzt sind, als Realität an. Harzt IV gehört neu berechnet. Nur dann kann das Grundgesetz erfüllt und der Mensch in Würde leben.
— Freitag, 30. Oktober 2009 —
"Was lange währt, wird endlich gut?!" Wohl kaum, denn im Zusammenhang mit den aktuellen Hartz-IV-Gegebenheiten kann es ja wohl nachteiliger für die Betroffenen, sprich: für die ALG-Leistungsempfänger, nicht sein. Selbst wenn mit noch so viel Mühe und Augenwischerei über Jahre hinweg immer wieder versucht wurde, das Ganze – insbesondere natürlich seitens unserer Regierung – schön zu reden.
Nun meldet sich auch noch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers zu Wort. Seiner Meinung nach ist eine komplette Überarbeitung der bestehenden Hartz-IV-Regelungen unbedingt erforderlich. Denn seiner Ansicht nach sei Hartz IV schlicht und einfach ungerecht. Wenn man es also mit vereinten Kräften schaffen würde, die schlimmsten Ungerechtigkeiten am Hartz-IV-System zu beseitigen, so wäre bereits der erste Schritt in die richtige Richtung getan.
Dementsprechend sei es nicht nur erforderlich, das so genannte "Schonvermögen" zu erhöhen, sondern auch die "Hinzuverdienstgrenze" solle dringend nach oben hin aufgestockt werden. Es könne zum einen nicht sein, dass Menschen, die einen Teil ihres Geldes für ihren Lebensabend zur Seite legen würden, schlechter wegkämen, als die Personen, die in derartigen, finanziellen Dingen nicht so vorausschauend handeln. Andererseits dürfe man das Einkommen, das zusätzlich hinzuverdient würde, nicht in dem bisherigen Maße auf die jeweiligen Sozialleistungen anrechnen.
Anders, als es die neue Bundesregierung offenbar plane, dürfe nun keineswegs mit den Gefühlen und den Ängsten der Bürger gespielt werden. Grundlegende Veränderungen seien dringend vonnöten – aber bitteschön nicht auf Kosten der ALG-Leistungsempfänger.
Soweit ist ja eigentlich alles gut und schön: Verbesserungen in Sachen Hartz IV sind geplant, die neue Regierung hat offenbar nun endlich begriffen, dass es Hartz-IV-Leistungsempfänger in der Regel wirklich nicht leicht haben. Denn in Anbetracht der allgemeinen, hohen Lebenshaltungskosten sind die "Einnahmen", die man von der Bundesagentur für Arbeit bezieht, in der Tat geradezu lächerlich und somit wahrhaftig nicht unbedingt nennenswert.
So haben sich Guido Westerwelle & Co. augenscheinlich nun doch durchsetzen können – radikale Veränderungen sollen bereits in Kürze in Angriff genommen werden. Jedenfalls wurde so in den vergangenen Tagen immer wieder in den Medien berichtet. Aber andererseits "munkelt" man auch, dass eben jene geplanten Verbesserungen – also die Neuerungen, von denen nun (endlich) auch mal der "kleine Mann auf der Straße" profitiert und nicht immer nur die "Großen"- mit einem ganz erheblichen Kostenfaktor verknüpft sein sollen. Logisch eigentlich, denn Veränderungen kosten nun einmal Geld, keine Frage.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet das einen zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro. Herzlichen Glückwunsch! Aber natürlich wird sich die Bundesregierung auch in diesem Zusammenhang wohl wieder ein "Hintertürchen" offenhalten und dem "kleinen Mann" die so entstandenen finanziellen Aufwendungen ganz bestimmt auf andere Weise wieder aus der Tasche ziehen. Bleibt also abzuwarten, was "denen dort oben" wohl als nächstes einfallen wird….
Freilich: es hört sich in den Ohren von ALG-II-Empfängern natürlich erst mal recht nett an, wenn von einer Verdreifachung des so genannten Schonvermögens die Rede ist, also von bisher 250 Euro auf nunmehr 750 Euro für jedes Lebensjahr. Und auch die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze birgt sicherlich den einen oder anderen Vorteil.
Soll man sich denn mit der altbewährten "Scheuklappen-Taktik" auf dem Sofa zurücklehnen und sich einreden, dass sicherlich nicht mit neuen, finanziellen Beschränkungen gerechnet werden muss, die einem Hartz-IV-Leistungsbezieher das Leben weiterhin schwer machen? Vielleicht doch eher nicht. Also in diesem Sinne: "abwarten – und Bier trinken…!"
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