— Archiv für den Tag „Sanktionen” —
— Freitag, 30. Oktober 2009 —
Wer Fristen nicht einhält, angebotene Jobs ablehnt oder auf andere Weise zu wenig Eigeninitiative ergreift, muss sich nicht wundern, wenn sich die Bundesagentur für Arbeit etwas ganz Besonderes "einfallen lässt" und sich ebenfalls "quer stellt". Die Rede ist in diesem Zusammenhang von der Androhung möglicher Leistungskürzungen.
Statistiken zufolge müssen rund drei Prozent der Hartz-IV-Leistungsempfänger mit entsprechenden Sanktionsmaßnahmen rechnen – und kommen auf diese Weise oft noch schlechter über die Runden. Übrigens ist es in diesem Zusammenhang sogar möglich, dass die Leistungen seitens der Arbeitsagentur voll gestrichen werden! Üblicherweise erfolgt zum Beispiel eine 10-Prozent-Kürzung des ALG-II-Satzes, wenn zum Beispiel ein Termin mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur nicht eingehalten wurde. Abzüge von 30 bis 60 Prozent können es sogar sein, wenn ein Stellenangebot nicht angenommen wird.
So utopisch es auch zunächst noch erscheinen mag, so häufig kommt es dennoch vor: Hartz-IV-Bezieher, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürften für die vorgenannten Sanktionen sicherlich nicht viel mehr, als ein müdes "Lächeln" übrighaben, denn ihnen drohen bei Pflichtverletzungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit weitaus drakonischere Strafen. Kein Scherz! Sobald sie – in welcher Form auch immer – gegen eine der in der Tat sehr zahlreichen Hartz-IV-Regeln verstoßen, also zum Beispiel vereinbarte Termine nicht einhalten et cetera, werden die sozialen Zuwendungen gleich um bis zu 100 Prozent gestrichen.
Aber nicht nur das: ein eventueller Folgeverstoß wird noch härter geahndet: die Leistungen, die zuvor noch zumindest die Kosten für die Unterkunft sichern sollten, werden ebenfalls nicht länger übernommen….
Was bitteschön rechtfertigt diese Form der Ungerechtigkeit? Aus welchem Grund werden jüngere Leute derartig "drittklassig" behandelt?!
— Mittwoch, 28. Oktober 2009 —
Nach Ansicht vieler Hartz-IV-Betroffener hat Willkür einen neuen Namen: “Hartz-IV-Sanktionen”. Sicherlich: dass es unter den Leistungsbeziehern von ALG II ganz sicher auch eine beachtliche Vielzahl schwarzer Schafe gibt, ist schlicht und einfach Fakt. Leider. Die Schmarotzer, die durch ihre betrügerischen oder auch einfach nur bequemen Verhaltensweisen den tatsächlich Bedürftigen (sprich: den Langzeitarbeitslosen, die grundsätzlich arbeiten wollen) das Leben nur noch schwerer machen, sind – das kann man mit Fug und Recht behaupten – Schuld an dem ganzen Dilemma.
Dass sich die Agenturen für Arbeit, die JobCenter et cetera dieser Tatsache natürlich sehr wohl bewusst sind, ist gut. Und dass sie mit gewissen Druckmitteln versuchen, dieser prekären Angelegenheit Herr zu werden, noch besser.
Nicht ganz so glanzvoll ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass im Rahmen der möglichen Sanktionierungen auch diejenigen in Mitleidenschaft gezogen werden, die zwar mal – aus welchen Gründen auch immer – gegen die eine oder andere Richtlinie der Bundesagenturen verstoßen, dies jedoch nicht mit einer etwaigen, böswilligen Absicht getan haben. Unpünktlichkeit oder Vergesslichkeit gehören bekanntlich nicht zu den rühmlichsten Eigenschaften eines Menschen, aber einmal dürften sie doch wohl jedem einmal zugestanden werden. Sonst wird Toleranz doch auch – zumindest nach außen hin – großgeschrieben….
Wie dem auch sei: seit August 2009 haben interessierte Personen die Möglichkeit, aktiv bei einer Online-Petition mitzumachen, welche der Abschaffung bestimmter Sanktionen dienlich sein soll. Hier ist der entsprechende Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6785
Aber Achtung: der allerletzte Stichtag dieser Petition ist schon heute, der 28. Oktober 2009! All’ jene, die sich noch gegen die zum Teil sehr harten und oftmals sogar ungerechtfertigten Einschränkungen wehren wollen, sollten jetzt noch die Möglichkeit dazu nutzen!
— Sonntag, 6. September 2009 —
Berlin. Humboldt-Universität. Donnerstag, der 13. August 2009. Die Universität gehört dem Protest. Präsentiert wird ein Aufruf, der es in sich hat. Er wendet sich gegen die Sanktionen, die gerne einmal gegen Hartz IV-Empfänger ausgesprochen werden. Im veröffentlichten Aufruf wurde die Notwendigkeit ausgedrückt, Missstände in Jobcentern offen zu legen und die derzeit bestehenden Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Das meldet das Hamburger Abendblatt am 14. August 2009. Grundlage dieser Sanktionen ist der Paragraf 31 im Zweiten Sozialgesetzbuch. Und diese Grundlage wird scheinbar oftmals genutzt, um nicht gerechtfertigte Sanktionen auszusprechen. Der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen Lippe, Uwe Becker, verwies auf 35 Prozent erfolgreicher Widersprüche und 42 Prozent erfolgreicher Klagen gegen Sanktionen im Jahr 2008. Das gibt tatsächlich zu denken, wobei es vielleicht denjenigen, denen es zu denken geben sollte, nicht zu denken gibt? Wer weiß? Insgesamt wurden 2008 Sanktionen gegen 789.000 Empfänger von Hartz IV-Leistungen ausgesprochen. Das ergab eine parlamentarische Anfrage im Bundestag. Das soll anders werden. Unterschrieben wurde der Aufruf dafür von einer ganzen Reihe Prominenter, zu denen etwa Günter Grass, der Kabarettist Dieter Hildebrandt, der Ver.di – Vorsitzende Frank Bsirske und Journalist Günter Wallraff gehören. Wie sich die Situation an den Sozialgerichten und in den Jobcentern darstellt, hat übrigens auch der Länderspiegel des ZDF sehr schön in einem TV-Bericht dargestellt.
Santionieren statt Nachdenken?
Zu Sanktionen und zu Hartz IV im Allgemeinen hat sich ebenfalls die Zeitung „Neues Deutschland“ geäußert. „Es gibt nicht mehr genug Arbeit für alle“ heißt es in einer Pressemeldung der Redaktion. Dem mögen einige widersprechen, die verzweifelt nach Arbeitern und Facharbeitern suchen. Tatsächlich ist die Gesellschaft vielleicht aber dennoch an einem Scheideweg angekommen? Arbeitslosigkeit wurde vom gesellschaftlichen zum individuellen Problem gemacht, heißt es weiter in der Meldung. Die Verantwortung wurde auf den Einzelnen übertragen und wer diese Verantwortung scheinbar nicht tragen will, wird seither sanktioniert. Natürlich trägt der Einzelne für sich selbst und auch für die Suche nach Arbeit Verantwortung. Aber derzeit scheint es, als würde die komplette Verantwortung nur noch auf ihn übertragen und das kann eigentlich auch nicht der Weg sein. Eine Gesellschaft sollte dafür sorgen können, dass alle in ihr menschenwürdig leben. Und es bleibt die Frage, ob sich da einige Institutionen nicht aus der Verantwortung stehlen, indem sie behaupten, Arbeitslose würden nicht ausreichend mitarbeiten, um an Arbeit zu bekommen? Indem man dies tut, erspart man sich die Frage, ob man mit den bestehenden Aufgaben in Bezug auf den Arbeitsmarkt nicht eigentlich überfordert ist.
— Freitag, 14. August 2009 —
Sippenhaft. Das Wort hat irgendwie einen ziemlich negativen Klang. Es kann beispielsweise bedeuten, dass alle Mitglieder einer Familie zur Verantwortung gezogen werden, weil ein Mitglied der Familie aus Sicht von irgendwem etwas Unrechtes getan hat. Um konkreter zu werden: Es kann bedeuten, dass eine Arbeitslosengeld II beziehende Mutter ihre Miete nicht mehr bezahlen kann, weil ihrem volljährigen und bei ihr lebenden Sohn Verstöße gegen Auflagen der ARGE vorgeworfen werden.
Kollektivschuld
Sippenhaftung lässt sich auch als ein Teilbereich einer angenommenen Kollektivschuld bezeichnen. Schauen wir für die Definition von Kollektivschuld einmal bei Wikipedia nach. Dort steht: „Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) zugeordnet wird, sondern einem Kollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation.“(Quelle: Wikipedia).
Der konkrete Fall
Werfen wir einmal einen Blick auf den konkreten Fall, der in der Hamburger Morgenpost geschildert wird. Eine Mutter lebt mit ihrem 21-jährigen Sohn gemeinsam in einer Wohnung in Hamburg. Dem Sohn wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate gesperrt, weil er bei einem Ein-Euro-Job mehrfach nicht zur Arbeit erschienen war [Im Amtsdeutsch heißen diese „Ein-Euro-Jobs“ „übrigens Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Ihre Rahmenbedingungen werden beispielsweise bei Wikipedia erklärt]. Die Aussage des Sohnes als Begründung für sein Fernbleiben, dass ihm das Geld für die Fahrkarte gefehlt hat, mag eine fadenscheinige Ausrede sein. Andererseits kann die Sache durchaus auch auf Tatsachen beruhen, da die Löhne bei Ein-Euro-Jobs ja nicht unbedingt üppig sind und Hartz IV-Empfänger in der Regel definitiv NICHT in Saus und Braus leben. Da dem Sohn nun die Hilfe vom Staat verwehrt wird, leidet auch die Mutter. Die Hälfte der Mietkosten, die ihr von der Arge bisher bezahlt wurden, wurde gestrichen. Sie ist von der fristlosen Kündigung bedroht.
Versuch einer Beurteilung
Der Sprecher der Arge soll die Sache so beurteiltet haben: Hätte die Mutter ihren Sohn so erzogen, dass er zuverlässiger wäre, wäre die Sache nicht passiert. Es ist sehr fragwürdig, ob das als Argument gelten darf. Immerhin hatte das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Miete zur Gänze weiter zu zahlen sei, weil „Sippenhaft dem Sozialwesen fremd sei“. Aber auch ganz andere Fälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Urteile von Sozialgerichten nur sehr bedingt dazu taugen, die Praxis von Argen zu ändern. Zudem ist immer wieder von Quoten die Rede, die die Argen in Deutschland zu erfüllen hätten, wenn es um Ausgaben geht. Zu lesen ist so etwas etwa in einer Nachricht der Unabhängigen Sozialberatung Bochum im Sozialticker. Das lässt zumindest den Verdacht aufkommen, Sanktionen könnten bisweilen auch etwas mit dem Wunsch nach Einsparungen zu tun haben. Aber wie gesagt: Das ist nur ein Verdacht. Doch da auch Hartz IV-Empfänger immer wieder einmal einfach so unter Verdacht stehen, gönnen wir uns solche Äußerungen an dieser Stelle einfach einmal.
— Mittwoch, 12. August 2009 —
789.000-mal wurden im Jahr 2008 die Leistungen von Hartz IV-Empfängern durch die ARGE gekürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Die dazu passende Pressemitteilung findet sich auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Rechtsgrundlage bei Leistungskürzungen ist Paragraf 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Thomas Lenz, Geschäftsführer der ARGE in Wuppertal antwortete einmal in einem bemerkenswerten Interview mit der linken Wochenzeitung Jungle World , dass „seine“ Arge Willkür bei Sanktionen „durch die Schulungen und die Führungskräfte und Experten vor Ort, die kontrollieren, ob wirklich ein Sanktionsgrund vorliegt“, verhindert. Diese Kontrolle scheint allerdings nicht überall gleich gut zu funktionieren. Kommen wir zur Antwort auf jene bereits zitierte kleine Anfrage zurück: Dort heißt es, dass 2008 insgesamt 31.500 Betroffene erfolgreich gegen Sanktionen der Arge Widerspruch eingelegt hätten. 2007 waren es erst 24.330 Menschen, 2006 gar nur 12.880.
Fallbeispiele
Es scheint also so zu sein, dass ungerechtfertigte Sanktionen der Arge gar nicht so extrem selten sind, wie viele Menschen es wohl gerne hätten. Schauen wir uns doch einmal zwei auf Sozialleistungen.info dokumentierte Fälle an, in denen Gerichte Leistungskürzungen für unrechtmäßig erklärten:
Fall 1
So durfte die Arge beispielsweise einer Frau nicht die Sozialleistungen kürzen, die einen Job mit einem extrem geringen Stundenlohn abgelehnt hatte. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Fall, bei dem es um einen Job für einen Stundenlohn von 4,50€ ging. Der unterste Tariflohn für den Job lag bei 9,82€.
Fall 2
Aus einem im Dezember 2008 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden geht hervor, dass die Arge auf eine drohende Sanktion hinweisen muss, bevor sanktioniert wird.
Ein besonders krasser Fall angedrohter Sanktionen ist als einer von zehn Fällen in einer Broschüre der Berliner Kampagne gegen Hartz IV dargestellt. Einer Frau, die sich als Nebenbeschäftigung prostituiert hatte und die diese doch sehr spezielle Art der Beschäftigung wegen psychischer Belastung aufgeben wollte, wurden nach Angaben aus der Broschüre Sanktionen angedroht, falls sie ihre Nebenbeschäftigung (die Prostitution) aufgebe. Die Broschüre kann unter anderem auf der Seite Vedix.de gedownloaded werden. Zu falschen Arge-Bescheiden gab es jüngst auch einen interessanten PlusMinus-Beitrag im TV, den man auf YouTube sehen kann.
Wird der Rechtsweg erschwert?
Die Politik will die Zahl von Anfechtungen gegen Hartz IV-Bescheide und Leistungskürzungen anscheinend sehr pragmatisch reduzieren. Der Eigenanteil an den Kosten für ein Rechtsverfahren soll erhöht werden. So manch ein Hartz IV-Empfänger könnte sich dann eventuell ein gerichtliches Vorgehen nicht mehr leisten. „Pragmatisch“ mögen das die einen nennen. „Ungerecht“ ist aber vielleicht der passende Ausdruck, zumal die Sozialgerichte laut PlusMinus-Beitrag in 2/3 aller Fälle, in denen Hartz IV-Empfänger geklagt hatten, gegen die Arge entschieden haben. Aber Recht bekommt mitunter nur derjenige, der es auch einfordern kann!
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