— Archiv für den Tag „Mietvertrag” —

— Freitag, 21. Oktober 2011 —

Auch ein Hartz IV Empfänger bekommt einmal Recht [ Keine Kommentare ]

Mein guter Freund Roger ist seit vielen Jahren Hartz IV Empfänger und auch sehr krank. Unter anderem leidet er unter schweren Depressionen. Als er eine Reha beantragen wollte, war er in einem so schlechten Zustand, dass ich ihm anbot, eine Zeit lang bei uns zu wohnen. Das Problem war nur, dass er sich dann hier in Niederbayern, Region Passau, arbeitslos melden musste. Um Wohngeld zu erhalten, habe ich ihm ordnungsgemäß eine Ferienwohnung untervermietet. Damit ging die Streiterei beim Arbeitsamt aber erst so richtig los.

Für eine Wohnung nur 150 Euro Miete?

Die Wohnung war möbliert, schließlich wollte Roger ja nicht komplett umziehen. Außerdem hatte ich in dieser Zeit natürlich auch einen Verdienstausfall. Da ich nicht auf Rosen gebettet bin, musste ich also einen Mietpreis festlegen, der etwas höher war, als bei einer unmöblierten Wohnung. Trotzdem hatte ich noch genügend Einbußen, aber dass macht man ja für einen Freund. Na, jedenfalls hat der Sachbearbeiter gemeint, die Miete wäre viel zu hoch. Er gestand Roger lediglich 150 Euro für eine Wohnung zu. Nun wohnen wir hier zwar ländlich, aber für diesen Preis ist keine Wohnung zu bekommen. Weder mit noch ohne Möbel. Der Psychoterror hat Roger ziemlich geschadet. Vor allem weil der Sachbearbeiter den Mietvertrag auch noch durch das Zimmer geworfen hat und Roger ausgelacht hat.

Widerspruch und Sozialgericht – das Recht hat gesiegt!

Wir haben es dann erst einmal dabei belassen und Widerspruch eingelegt. Da diesem nicht stattgegeben wurde, ist Roger nach seiner Reha vor das Sozialgericht gegangen. Man bot ihm erst eine Vergleichszahlung an, die aber niedriger war, als die Summe, die er einklagen wollte. Er war so stur, dass er sich auf die Verhandlung einließ. Zu Recht! Denn er bekam fast die komplette Summe zugesprochen, da es sich um eine Notsituation und um eine krankheitsbedingte Lösung handelte.

— Montag, 17. Oktober 2011 —

Arbeitslosengeld beantragen ist eine Abenteuerreise [ Keine Kommentare ]

Mein Bruder hat gerade sein Studium beendet und muss nun vorübergehend zur Untermiete bei unserer Mutter wohnen. Es liegt ja auf der Hand, dass er sich eine eigene Wohnung zur Zeit mangelns Job nicht leisten kann. Da er schon 25 Jahre alt ist, steht es ihm natürlich zu, Hartz 4 zu beantragen. Gesagt – getan, er geht also zum Arbeitsamt.

Hartz 4 Anträge – ein Buch mit sieben Siegeln

Im Amt teilte man ihm mit, dass er nun sämtliche Anträge auszufüllen hat. Weil ich mich mit der Materie schon öfter beschäftigt habe, kommt er natürlich zu mir damit. Unter den ganzen Anträgen befindet sich auch ein vorgedruckter Mietvertrag, den wir zusammen ausgefüllt haben, wie auch all die anderen Anträge. Was die Arge alles von einem wissen will, ist schon hanebüchend. Einen Vordruck finde ich ganz besonders lustig, dort wird man gefragt, ob Vermögen vorhanden ist und wenn ja, wie viel! Ich meine, wenn ich über Vermögen verfügen würde – ganz ehrlich, würde ich dann Hartz 4 beantragen?

Der Mietvertrag

Um auf den Mietvertrag zurückzukommen: Wir haben ihn so ausgefüllt, dass man genauestens herauslesen kann, wie viel man als Einzelperson verbraucht. Dazu musste meine Mutter sämtliche Unterlagen vorbringen, sei es der Verbrauch von Wasser und Abwasser, die Grundsteuer, Müllgebühren – eben alles, was so als Nebenkosten gelten. Mein Bruder und ich waren der Meinung, dass nun alles zur Zufriedenheit des Amtes ausgefüllt war….

Doch – weit gefehlt! Die Kosten, die wir eingetragen hatten, waren nur auf meine Mutter als im Haus alleinlebende ausgerichtet. Eigentlich sollte das meiner Meinung nach ausreichen, weil meine Mutter ja nun mal EINE Person ist und somit einen geringen Verbrauch hat. Doch was sagt der Mensch beim Arbeitsamt zu meinem Bruder? Tut mir leid, so können Sie den Mietvertrag nicht abgeben, denn wir brauchen sämtliche Angaben nur über den Verbrauch von Ihnen und nicht von Ihrer Mutter… Was soll man dazu sagen?

— Donnerstag, 25. Februar 2010 —

Arbeitslose mieten größere Wohnungen als sie tatsächlich bewohnen [ 6 Kommentare ]

Sicherlich, Hartz-IV-Empfänger haben es keineswegs (immer) einfach. Nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern sie stehen vielfach am gesellschaftlichen Rand und sind noch dazu mit diesem gewissen "negativen Ruf" behaftet. Thorsten Kuhlmann ist ein Mensch, mit dem es das Schicksal besser gemeint hat: er hat einen gesicherten, beruflichen Status inne und verdient viel Geld. Sehr viel Geld. Somit betrachtet er es offenbar als seine "Lebensaufgabe", ärmeren Menschen zu helfen

Frei nach dem Motto: "Jeder sollte ein Dach über dem Kopf haben", kauft Kuhlmann günstige (Alt-)Bauten auf, verleiht ihnen einen (äußerlich) attraktiven Anstrich und vermittelt dann die so "präparierten" Wohnungen an bedürftige Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose und andere, die am Rande der "normalen" Gesellschaft leben. So viel Einsatz, so viel Hilfsbereitschaft lässt sich der "gute Herr Kuhlmann allerdings teuer bezahlen. Nicht umsonst wird sein Name fast regelmäßig in den Medien erwähnt; vor allem, wenn es um Immobilien im Hamburger Raum geht. 

Seine abbruchreifen "Beinahe-Ruinen" überlässt er für einen Wucherpreis verzweifelten Wohnungssuchenden aus der so genannten "Unterschicht" und erhält für diese "gute Tat" Monat für Monat den verlangten Mietzins von den Sozialämtern. So weit, so gut. Sehr gut sogar – zumindest für Kuhlmann. Nicht aber für die Bewohner der mittlerweile berüchtigten "Kuhlmann-Lofts". Denn sie haben mit maroden Elektroleitungen, Schimmel, Feuchtigkeit et cetera "zu kämpfen". Katastrophale Zustände soweit das Auge reicht. Aber nicht nur das, auch die in den Mietverträgen angegebenen Quadratmeterzahlen stimmen so gut wie nie mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. So kommt es häufig vor, dass Kuhlmann statt vorhandener 16 Quadratmeter Mieteinnahmen für satte 40 (!) Quadratmeter Wohnfläche vom Staat einheimst. Und die Behörden zahlen….

Wird Kuhlmann auch weiterhin sein Unwesen treiben können? Möglich, denn niemand ist bereit, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Die einen aus Bequemlichkeit: die Arbeitsagenturen sehen sich nicht in der Verantwortung. Es sei nicht ihre Pflicht, die Zustände der Räumlichkeiten ihrer "Kunden" auf Bewohnbarkeit hin zu überprüfen. Und auch bei der CDU "hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus": sie scheint von den Machenschaften ihres "sauberen" Herrn Thomas Kuhlmann nicht viel mitzubekommen. Und die Bewohner der "Wohnungen" schweigen.  Aus Angst vor einer Wohnungskündigung durch den Vermieter. Apropos: auch Herr Kuhlmann rührt sich nicht. Schließlich will er doch nur "ihr Bestes". Richtig – das Geld seiner Mieter…. 

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...