— Archiv für den Tag „Mietvertrag” —

— Donnerstag, 25. Februar 2010 —

Arbeitslose mieten größere Wohnungen als sie tatsächlich bewohnen [ 6 Kommentare ]

Sicherlich, Hartz-IV-Empfänger haben es keineswegs (immer) einfach. Nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern sie stehen vielfach am gesellschaftlichen Rand und sind noch dazu mit diesem gewissen "negativen Ruf" behaftet. Thorsten Kuhlmann ist ein Mensch, mit dem es das Schicksal besser gemeint hat: er hat einen gesicherten, beruflichen Status inne und verdient viel Geld. Sehr viel Geld. Somit betrachtet er es offenbar als seine "Lebensaufgabe", ärmeren Menschen zu helfen

Frei nach dem Motto: "Jeder sollte ein Dach über dem Kopf haben", kauft Kuhlmann günstige (Alt-)Bauten auf, verleiht ihnen einen (äußerlich) attraktiven Anstrich und vermittelt dann die so "präparierten" Wohnungen an bedürftige Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose und andere, die am Rande der "normalen" Gesellschaft leben. So viel Einsatz, so viel Hilfsbereitschaft lässt sich der "gute Herr Kuhlmann allerdings teuer bezahlen. Nicht umsonst wird sein Name fast regelmäßig in den Medien erwähnt; vor allem, wenn es um Immobilien im Hamburger Raum geht. 

Seine abbruchreifen "Beinahe-Ruinen" überlässt er für einen Wucherpreis verzweifelten Wohnungssuchenden aus der so genannten "Unterschicht" und erhält für diese "gute Tat" Monat für Monat den verlangten Mietzins von den Sozialämtern. So weit, so gut. Sehr gut sogar – zumindest für Kuhlmann. Nicht aber für die Bewohner der mittlerweile berüchtigten "Kuhlmann-Lofts". Denn sie haben mit maroden Elektroleitungen, Schimmel, Feuchtigkeit et cetera "zu kämpfen". Katastrophale Zustände soweit das Auge reicht. Aber nicht nur das, auch die in den Mietverträgen angegebenen Quadratmeterzahlen stimmen so gut wie nie mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. So kommt es häufig vor, dass Kuhlmann statt vorhandener 16 Quadratmeter Mieteinnahmen für satte 40 (!) Quadratmeter Wohnfläche vom Staat einheimst. Und die Behörden zahlen….

Wird Kuhlmann auch weiterhin sein Unwesen treiben können? Möglich, denn niemand ist bereit, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Die einen aus Bequemlichkeit: die Arbeitsagenturen sehen sich nicht in der Verantwortung. Es sei nicht ihre Pflicht, die Zustände der Räumlichkeiten ihrer "Kunden" auf Bewohnbarkeit hin zu überprüfen. Und auch bei der CDU "hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus": sie scheint von den Machenschaften ihres "sauberen" Herrn Thomas Kuhlmann nicht viel mitzubekommen. Und die Bewohner der "Wohnungen" schweigen.  Aus Angst vor einer Wohnungskündigung durch den Vermieter. Apropos: auch Herr Kuhlmann rührt sich nicht. Schließlich will er doch nur "ihr Bestes". Richtig – das Geld seiner Mieter…. 

— Samstag, 3. Oktober 2009 —

Hartz-IV: Positives für Mieter [ Keine Kommentare ]

Überall nur "Friede, Freude, Eierkuchen"? Mitnichten, denn nicht immer geht es bei Mietverhältnissen hierzulande auch tatsächlich "reibungslos" zu. So müssen zum Beispiel arglose Mieter häufig genug mit ungerechtfertigten Mieterhöhungen oder ähnlichen Schikanen seitens ihrer Vermieter rechnen. In der Tat ist nahezu regelmäßig – unter anderem auch in den Medien – von entsprechend "haarsträubenden" Geschichten zu hören bzw. zu lesen. Was aber ist zu tun, wenn man auf die Leistungen von Hartz IV angewiesen ist und einem dementsprechend schon allein deshalb oft nicht einmal das Nötigste zum (Über-)Leben bleibt? Ist man in einem solchen Fall quasi "auf Gedeih und Verderb" dem Vermieter "ausgeliefert"? Sitzt dieser tatsächlich automatisch am berühmten, "längeren Hebel"?

Keineswegs, die aktuell geltende Rechtslage besagt glücklicherweise etwas ganz anderes. Denn seit Kurzem gibt es eine eindeutige Neuregelung des Bundessozialgerichtes in Karlsruhe, welche besagt, dass Hartz-IV-Leistungsempfänger sogar bei Mietverträgen mit offensichtlich rechtswidrigen Klauseln ein Anrecht darauf haben, die gezahlten Mietaufwendungen in voller Höhe erstattet zu bekommen. Aber: gleichzeitig sollten sich Hartz-IV-Empfänger, die in einer Mietwohnung leben und mit derartigen Problemen zu kämpfen haben, der folgenden Tatsache bewusst sein: Selbstverständlich ist der Staat – trotz der aktuellen Rechtssprechung – in keiner Weise auf Dauer dazu verpflichtet, rechtswidrige Mietkosten zu übernehmen. Ganz im Gegenteil. Vielmehr sollte sich auch der Mieter selbst in der Pflicht sehen, seinen Vermieter um die Reduzierung der ungerechtfertigt hohen Mietkosten bzw. um eine Abänderung des Vertrages zu bitten. Offiziell haben die arbeitslosen Mieter ein halbes Jahr lang Zeit, dieses Anliegen erfolgreich in die Tat umzusetzen.

Ein durchaus zulässiges Mittel könne in diesem Zusammenhang selbst eine Klage gegen den jeweiligen Vermieter sein. Natürlich lässt die Agentur für Arbeit ihre "Schützlinge" in dieser Hinsicht nicht "im Regen stehen". Selbstverständlich muss niemand den "Kampf" gegen den Vermieter allein aufnehmen, sondern vielmehr haben die zuständigen Sachbearbeiter die Aufgabe, klar und eindeutig darzulegen, aus welchem Grund ein Mietvertrag möglicherweise für nichtig erklärt werden muss und die Zahlungen demnach nicht in der gewünschten Höhe erfolgen kann und wird. Fakt ist also, dass auch hier in jedem Fall die Eigeninitiative der Hartz-IV-Leistungsempfänger gefragt ist.

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Kommentare
  • Nihilus: "fünfwöchigen Haftzeit" ---> tja, da sollte man gleich ausziehen und die M&ou...
  • Busti: Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Strafe abgesessen hat kommt man uas dem Knast und...
  • Torsten: Kohle für´s Sitzen im Bau, wäre ja noch schöner. Dann platzen die Gefän...