— Archiv für den Tag „Langzeitarbeitslose” —

— Sonntag, 15. August 2010 —

Wird “Krankwerden” noch teurer? [ Keine Kommentare ]

Wieder einmal sind es die gesetzlichen Krankenkassen, die den deutschen Bürger "in den Wahnsinn treiben". Von zum Teil drastischen Beitragserhöhungen oder hohen Zusatzzahlungen war in den Medien in den vergangenen Wochen immer mal wieder die Rede. Als seien die Beitragssätze nicht ohnehin schon unverschämt genug. Nun ja, schließlich muss die Arbeit der Krankenkassen, pardon – der "Gesundheitskassen", wie es ja nun werbewirksam heißen soll, finanziert werden.

 

Wie geht es weiter?

Und wieder mal geht das Ganze zu Lasten des "kleinen Mannes". Warum auch nicht? Die gesetzlichen Krankenkassen stört das augenscheinlich nur herzlich wenig. Und auch die Ärmsten der Armen werden in diesem Zusammenhang kräftig zur Kasse gebeten. Oder etwa doch nicht? Frei nach dem Motto: "Nichts Genaues weiß man nicht" streitet man sich – natürlich – noch immer auf höchster Ebene über dieses mehr als brisante Thema.

 

…doch noch unbürokratische Lösungen für Hartz-IV-Empfänger denkbar?

Unterdessen machen sich vor allem sozial schwache Familien Sorgen. Ist künftig in der Tat damit zu rechnen, selbst bei gravierenden, gesundheitlichen Problemen auf die Hilfe eines Mediziners verzichten zu müssen, nur weil es die finanziellen Mittel einfach nicht mehr hergeben? Herrschen hierzulande bald US-amerikanische Verhältnisse? In diesem Zusammenhang kommen dem einen oder anderen womöglich die Zeltstädte in den Sinn, die vor Ort für einige Tage von ehrenamtlich tätigen, mobilen Ärzteteams errichtet wurden, welche – meist durch Spenden finanziert – zumindest ab und an eine medizinische (Grund-)Versorgung für die sozial schwachen Menschen bieten…. Beängstigende Zustände!

(http://wirtschaft.t-online.de/usa-wirtschaftskrise-trifft-viele-buerger-hart-/id_18545504/index)

 

Aktuellen Meldungen zufolge werden Hartz-IV'ler wohl doch nicht noch weiter "geschröpft"; die zusätzlichen Beiträge müssen nach gegenwärtigem Stand nicht auch noch von der eigenen Haushaltskasse abgezweigt werden. Aber man darf gespannt sein, wann die nächsten, entsprechenden Vorhaben am runden Tisch diskutiert werden…. 


— Freitag, 27. November 2009 —

Hartes Los für ältere Arbeitnehmer nach einer Kündigung: Hartz IV [ Keine Kommentare ]

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die meisten Menschen in der Regel eine "persönliche Katastrophe". Insbesondere für Arbeitnehmer in den "besten Lebensjahren" (sprich: 50+) ist es zumeist ein überaus schwerwiegendes Problem, nach vielen Jahren der Unternehmenszugehörigkeit vom Chef die Kündigung zu erhalten.

 

"Innerbetriebliche Umstrukturierungen", die Realisierung "notwendiger Rationalisierungspläne" oder einfach nur "unvermeidbare Einsparmaßnahmen" in den Unternehmen sind zum Beispiel die Gründe für den niederschmetternden "Rauswurf". Nicht nur, dass Betroffene in einer derartigen Situation üblicherweise mit gravierenden, finanziellen Einschnitten zu rechnen haben werden; als weitaus schlimmer erweist sich oft das durch den Arbeitsplatzverlust hervorgerufene seelische Tief.

 

Für viele beginnt sodann eine Zeit der Angst und der nervlichen Belastungen, denn die Befürchtung, altersbedingt am allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance mehr auf einen gleichwertigen Job zu haben, bewahrheitet sich bekanntlich oft genug. Vor allem das Gefühl, "nicht mehr gebraucht" zu werden, nach eigenem Empfinden gar "nutzlos" zu sein, ist häufig verbunden mit Frust, Mutlosigkeit und Scham. Ein eventueller, finanzieller "Absturz" oder ein mögliches gesellschaftliches "Aus" sind diesbezüglich Faktoren, die ebenso wenig förderlich sind für die Aufrechterhaltung von Würde und eines gesunden Selbstbewusstseins.

 

Natürlich haben Jobcenter und Arbeitsagenturen gerade für Menschen ab 50 spezielle Programme "in petto", um ihnen auf diese Weise einen erneuten Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Inwieweit diese jedoch tatsächlich von Erfolg gekrönt sind, ist natürlich stets einzelfallabhängig. Unter anderem erhält der neue Arbeitgeber, sofern er einen älteren, langzeitarbeitslosen Bewerber einstellt, einen Lohnzuschuss von der Arbeitsagentur. Diese Bezuschussung ist zwar nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, allerdings erhöht dies häufig die Chancen für all' jene Menschen am Arbeitsmarkt, die beispielsweise aufgrund ihres höheren Alters schwerer vermittelbar sind. Andererseits wiederum wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Arbeitgeber ihre von der Arbeitsagentur subventionierten Mitarbeiter nach Ablauf dieser Frist wieder "auf die Straße setzen"….

 

Ein Aspekt, der für ältere Arbeitslose darüber hinaus ganz besonders bedrückend sein dürfte, ist die Tatsache, dass im Falle eines "Abrutschens" auf Hartz-IV-Niveau spezielle Bedingungen erfüllt sein müssen, um überhaupt eine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Denn das Arbeitslosengeld II wird nur dann gewährt, wenn tatsächlich auch eine Bedürftigkeit festgestellt wird. Gerade ältere Menschen verfügen jedoch über Kapital, welches sie während ihrer beruflichen Laufbahn "eisern" für die Erhaltung des Lebensstandards im Rentenalter zusammengespart haben. Vor dem Gesetz ist in diesem Zusammenhang aber der Aspekt der Bedürftigkeit nicht gegeben. Dennoch: es wird Langzeitarbeitslosen ein so genanntes Schonvermögen zugestanden, das zur Zeit mit einer Summe von 150 Euro pro Lebensjahr festgelegt ist.

 

Um also in den "Genuss" von Hartz-IV-Leistungen zu kommen, kann es durchaus ratsam sein, das vorhandene Vermögen in eine Immobilie zu investieren. Diese muss allerdings vom Antragsteller selbst auch tatsächlich bewohnt werden, da nur in diesem Fall das Kapital bzw. der Geldwert des Hauses nicht angetastet und als Vermögen geltend gemacht werden kann.

 

 

http://www.sozialhilfe24.de/news/897/aeltere-arbeitslose-oft-schnell-im-hartz-iv-bezug/

— Dienstag, 7. Juli 2009 —

Ältere Arbeitslose ohne Vertrauensschutz auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe [ Keine Kommentare ]

Langzeitarbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen bezogen haben, haben seit Januar 2005 keinen Anspruch auf Weiterzahlung dieser Leistung, sondern lediglich auf Gewährung von Arbeitslosengeld II.

Quelle: Sozialgericht Dortmund; Gerichtsbescheid vom 23.11.2005 [Aktenzeichen: S 35 AS 22/05]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1441.htm
 

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