— Archiv für den Tag „Landessozialgericht” —

— Donnerstag, 17. Dezember 2009 —

Wie weit ist es hierzulande bereits gekommen? [ Keine Kommentare ]

Es soll ja Menschen geben, die treibt ihre finanzielle Situation gar so weit, dass sie nicht einmal in der Lage sind, dauerhaft in einer menschenwürdigen, dem gesellschaftlichen Standard zumindest ansatzweise entsprechenden Behausung (sprich: Wohnung, Zimmer oder Haus) unterzukommen. Da muss nicht selten auch mal ein Bauwagen als Schlafstätte bzw. Unterkunft herhalten. Und dass so etwas offenbar auch hierzulande gängiger Alltag ist, stellt aktuell ein Fall aus dem Raum Darmstadt auf eindrucksvolle Weise unter Beweis.

Zum Beispiel ging es in diesem Zusammenhang darum, dass sich der Bewohner des betreffenden Bauwagens, ein 43jähriger Hartz-IV-Empfänger, beim Landessozialgericht in Hessen darüber beschwerte, dass die für ihn zuständige Bundesagentur für Arbeit ihm die Möglichkeit verwehren wollte, Strom zu beziehen! Man muss dazu folgendes wissen: um überhaupt in den "Genuss" zu kommen, von der allgemeinen Stromversorgung profitieren zu können, war für den Betroffenen die Installation einer Solaranlage vonnöten. Einen entsprechenden Kreditantrag für den Erwerb einer derartigen solaren Anlage wurde vom Leistungsbezieher zwar gestellt, jedoch bereits wenig später durch die Sachbearbeiter des Jobcenters – man höre und staune – abgelehnt. Als Gründe hierfür wurden durch die Verantwortlichen die angeblich zu hohen Kosten genannt.

Man stelle sich nur mal die Lebensumstände dieses Menschen vor: ein Bauwagen ist üblicherweise nicht größer, als acht bis zehn Quadratmeter. Bequemlichkeit, Komfort und Luxus selbstverständlich ausgeschlossen. Lediglich ein kleiner Ofen soll für ein wenig Wärme sorgen. Der Einsatz eines Stromgenerators ist nach Angaben des Bewohners  nicht gestattet, sodass die Möglichkeiten einer angemessenen Versorgung mit Strom bereits im Vorfeld arg eingeschränkt sind.

Zum Glück für den Bewohner des Bauwagens sah das Gericht den Sachverhalt doch ein klein wenig anders. So lag nach Auffassung der Richter infolge der Verweigerung des Stromanschlusses durch die Arbeitsagentur sogar eine gravierende Verletzung der individuellen Menschenwürde vor. Ein Umstand also, der so in keiner Weise akzeptabel sei. Wie weit ist es mit unserem Staat schon gekommen, dass man sogar um die notdürftigsten Dinge mit derartig harten Bandagen kämpfen muss? Frei nach dem Motto: "Mit großen Schritten zurück in die Steinzeit….?"    

http://www.nealine.de/news/Soziales/hartz-iv-empfaenger-hat-anspruch-auf-neue-solaranlage-1937829615.html

— Mittwoch, 16. Dezember 2009 —

Urteil: Obdachlosenunterkunft bleibt Hartz IV Empfänger erspart [ Keine Kommentare ]

Das Landessozialgericht NRW hat ein Urteil gesprochen: Ein Hartz IV Empfänger hat ein Recht auf eine eigene Wohnung und braucht nicht in einer Obdachlosenunterkunft unterkommen. Konkret ging es um einen 59-jährigen ALG II Empfänger, der in der Gemeinde Velbert ein Zimmer in einem Übergangsheim nutzte und von dort in eine Wohnung zur Miete zog. Dafür hatte er die Zustimmung der Behörde nicht eingeholt.

Die Kosten wollte die zuständige Behörde aber nicht zahlen: Die Zustimmung der Behörde fehlte, hieß es. Lediglich die Mietkosten von 184 Euro für das Übergangsheim in Heiligenhaus wolle man bezahlen, allerdings sahen das die Richter anders: Der Kläger habe ein Recht auf den Umzug.

Die neue Wohnung kostet den Mieter 380 Euro monatlich inklusive Nebenkosten; die Richter vom Landessozialgericht NRW allerdings sprachen dem Hartz IV Empfänger monatlich lediglich 323 Euro für 16 Monate zu. Das liegt daran, dass die gemietete Wohnung über der kalkulierten Referenzmiete von 5,40 Euro pro Quadratmeter liegt – die Differenz habe der Mann selbst zu tragen. Das rechtskräftige Urteil vom Landessozialgericht NRW kann unter dem Aktenzeichen L 19 B 297/09 AS ER nachverfolgt werden.

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  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...