— Donnerstag, 2. April 2009 —
Göttingen muss eine ziemlich langweilige Stadt sein. Ein Sachbearbeiter des Sozialamtes kann mit seiner Freizeit nichts besseres anfangen, als einen Hartz 4 Bezieher auszuspionieren. Der Hartz 4 Empfänger wurde von dem Sachbearbeiter im Januar 2009 zweimal bettelnd gesehen. Der korrekte Mitarbeiter zählte flugs das Geld in der Bettelschale und rechnete es auf den Monat hoch. Auf Grundlage dieser Schätzung erfolgte ein neuer Bescheid, welcher den Harzt 4 Bezug in den Folgemonaten um 120,- EUR kürzte. Nach erfolgtem Widerspruch lag die Kürzung noch bei monatlich 50,- EUR. Erst mit dem Eingreifen von Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) wurde der Bescheid aufgehoben und entsprechend korrigiert.
Den ausführlichen Bericht lesen!
Quelle: TAZ – Wegen Bettelns Stütze gekürzt
Foto: wrangler – Fotolia.com
— Samstag, 28. März 2009 —
Diese Veränderung wurde im Rahmen des zweiten Paketes bekannt. Der Hintergrund dieser Kürzung für Alleinerziehende ist die Tatsache, dass der Unterhaltspflichtige Ex-Partner ja der allein erziehenden Mutter Unterhalt zahlen muss. Das Geld wird also auf Unterhaltsansprüche angerechnet. Der ehemalige Partner kürzt auf seiner Seite die Zahlungen einmalig um 50 €. So haben beide seitenweisen von diesen Kinderbonus, die Mutter bekommt 50 € vom Staat und der Vater zeigt weniger Unterhalt und hat soeben so einmalig 50 € bekommen.
Ob das Urteil und diese Regelung nun für die Beteiligten gut sind, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Sicher ist es für die Frau ungerecht, da sie ja die erzieherische Hauptarbeit leisteten und der Mann einfach nur Geld zahlt und dafür nun auch noch mit einmalig 50 € belohnt wird. Aus meiner Sicht sollte das schon die Frau (oder derjenige, der das Kind erzielt, das kann ja auch der Mann sein) bekommen.
Wichtig ist doch wie das Geld verwendet wird
Sollte dieser Kinderbonus in Zigaretten, Alkohol oder andere nicht kinderfreundliche Dinge umgesetzt werden, dann hat dieser Bonus von staatlicher Seite das Ziel verfehlt. Wird dafür jedoch für das Kind Kleidung oder was vernünftiges zu essen gekauft, dann ist es eine wunderbare Sache und man könnte sicher auch zustimmen, diesen einmaligen Kinderbonus regelmäßig auf das Kindergeld aufzuschlagen, so dass die allein erziehende Mutter oder der allein erziehende Vater einfach mehr Unterstützung für das Kind bekommt.
— Freitag, 27. März 2009 —
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 47/08 R] entschieden, dass eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
Damit erhält derjenige, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung nachträglich per Gerichtsentscheid eine Absendung gezahlt bekommt, weniger Arbeitslosengeld 2.
Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7532.htm