— Archiv für den Tag „Kürzung” —

— Mittwoch, 23. November 2011 —

Arbeitslose machen den Job der Vermittler in den Agenturen für Arbeit [ Keine Kommentare ]

Es ist schon merkwürdig, was man sich heute alles gefallen lassen muss, wenn man arbeitslos ist. Da sitzen in der Agentur für Arbeit hoch bezahlte und angeblich qualifizierte Leute, die einem helfen sollen, wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Deren Hauptaufgabe besteht jedoch darin, dem Arbeitslosen die Suche nach Arbeit allein zu überlassen. Wie sonst soll man sich erklären, dass jeder Arbeitslose eine Vereinbarung unterschreibt, in der er sich dazu verpflichtet, wöchentlich eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen durchzuführen. Seine Bemühungen muss er natürlich auch belegen.

Wer sich nicht selbst bemüht, der wird bestraft

Kann man die entsprechenden Bewerbungen einmal nicht nachweisen und dafür keine plausible Erklärung liefern, dann werden sofort Kürzung der Leistung und andere Sanktionen angedroht. Lustig wird es aber erst dann so richtig, wenn sich ein Arbeitsvermittler doch einmal die Mühe macht und seinem Kunden einen Job vermitteln möchte. Diese Jobangebote sind oftmals veraltet. Wenn man sich dort bewirbt, hört man vom potenziellen Arbeitgeber, dass die Stelle doch schon seit Langem besetzt ist. Der Arbeitsvermittler hat aber etwas für sein gutes Gewissen getan.

Warum setzt man nicht wirklich qualifizierte Leute in der Agentur ein?

Es ist wirklich schade, wenn man in solchen Momenten immer wieder erkennen muss, wie leichtfertig der Staat und seine Institutionen Geld aus dem Fenster werfen. Es wäre angebracht, mehr auf die Ausbildung der Arbeitsvermittler in der Agentur zu achten und auch die Angebote von gewissen Arbeitgebern besser zu hinterfragen. Das könnte den Arbeitslosen eine Menge Zeit und Ärger ersparen. Gleichzeitig könnte man dadurch die Zahl an qualifizierten Vermittlungen erhöhen, aber wer hört denn schon auf einen Arbeitslosen?

— Donnerstag, 10. November 2011 —

Frechheit: ARGE entscheidet über Zeiten der eigenen Kinder im Kiga [ Keine Kommentare ]

Ich begab mich zur ARGE, auf die Einladung hin, die mir geschickt worden ist. Meine Sachbearbeiterin saß vor mir und hatte eine Maßnahme für mich rausgesucht. Zu der Zeit war meine Tochter noch im Kindergarten und hatte keine Vollzeitbetreuung, da alle Plätze besetzt waren. Ich ging zur Maßnahme hin und die erste Frechheit, die ich von unserer Maßnahmeleitung erfahren habe, war: Es gibt kein Urlaub für Maßnahmeteilnehmer.
Schon war ich am überlegen, wie ich die Weihnachtsferien und die Sommerferien in der Kita überbrücke. Nachdem ich keine Anlaufstelle für meine Tochter hatte, da auch Tagesmütter für das Jahr schon ausgebucht waren, ging ich das erste Mal mit dem Anwalt gegen die ARGE und der Maßnahmeleitung vor. Gebracht hat es leider nicht viel. Wir wurden dann alle in Praktikums gesteckt, egal ob wir dieses Praktikum absolvieren wollten oder nicht. Jeden Dienstag war Praktikantentreffen von der Maßnahme aus. Genau die Zeit, wo ich meine Tochter gerade in die Kita hinbringen konnte und abholen musste. Denn der Weg zur Maßnahme, dauerte eine halbe Stunde lang.

Die Dreistigkeit

Während meiner Praktikumszeit hat die ARGE in der Kita angerufen und die Stunden für meine Tochter einfach bis nachmittags gesetzt. Sie sollte ab sofort bis 14:15 in die Kita gehen. Nachdem ich das zurückgesetzt hatte, habe ich zu Hause meinen Anwalt konsultiert. Am nächsten Tag bin ich in die Kita gegangen und habe der Leitung offiziell gesagt: Sämtliche Informationen über meine Tochter nicht an die ARGE weitergeleitet werden.

Die Konsequenzen

Mir wurde eine 100-%-Kürzung vom ALG II eingereicht, wobei sie das Geld meiner Tochter mitberechneten. Drei Monate lang habe ich nur noch 160 Euro bekommen für mich und meine Tochter. Dass dies reine Schikane und vor allem Willkür war, war dem Sozialgericht zum Glück offenkundig und habe somit mein Geld als Nachzahlung wieder bekommen.

— Dienstag, 27. Oktober 2009 —

Was ist zumutbar – und was nicht? [ Keine Kommentare ]

Welche Arbeit kann aus der Sicht von Hartz-IV-Empfängern als zumutbar angesehen werden, welche Tätigkeiten gehören hingegen nicht dazu? Schwierig, schwierig – eigentlich bietet das Ganze doch auch ein sehr individuelles Interpretations-Potential. Oder etwa nicht? Die anwaltlichen Online-Portale schießen derzeit zwar wie “Pilze aus dem Boden”, aber es kann sicherlich auch nicht schaden, wenn man zumindest ansatzweise über die Rechte und Pflichten von ALG-II-Beziehern in Sachen “Arbeitssuche” informiert ist, nicht wahr?

Fakt ist in jedem Fall, dass (Langzeit-)Arbeitslose verpflichtet sind, jeden angebotenen Job anzunehmen. Allerdings nur dann nicht, wenn eine zuverlässige Kindesbetreuung (sprich: Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden könnte. Ähnlich verhält es sich auch im Hinblick auf die notwendige, pflegerische Unterstützung von Angehörigen.

Die von Seiten der Agentur für Arbeit offerierten Tätigkeiten sind durchaus als “zumutbar” zu betrachten, wenn der Hartz-IV-Empfänger schlechtere Konditionen in Kauf nehmen müsste. Daher ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Rede von der jeweiligen Vergütung, den Arbeitsbedingungen vor Ort oder auch von der Entfernung vom Wohnort bis zur jeweiligen Arbeitsstelle.

Nichtsdestotrotz muss eine Vielzahl der Tätigkeiten im Hinblick auf ihre Zumutbarkeit individuell überprüft werden, keine Frage.

Wenn man allerdings den einen oder anderen Fall in bezug auf die Sperrung bzw. die Kürzung von Hartz-IV-Leistungen eingehender betrachtet, so fällt schon auf, dass mal mehr, mal weniger rigoros durchgegriffen wird. Nicht selten werden bekanntlich sogar ungerechtfertigte und falsche Urteile gefällt. Müssen “redliche Bürger”, die aufgrund unterschiedlichster Lebensumstände dazu gezwungen sind, Hartz-IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen, oftmals harte Sanktionen (wofür auch immer) seitens der Arbeitsagenturen über sich ergehen lassen, so hat es manch’ anderer hingegen weitaus einfacher.

Einer aktuellen Rechtsprechung zufolge musste eine Hartz-IV-Empfängerin keine Leistungskürzungen in Kauf nehmen, weil eine von ihr angeblich verschickte Email-Bewerbung nicht im entsprechenden Unternehmen einging. Zwar kürzte die Agentur für Arbeit dieser “fleißigen Bewerberin” zunächst noch die Zuwendungen, jedoch gab das Aachener Sozialgericht dieser Dame Recht. Frei nach dem Motto: “Im world wide web kann doch durchaus mal das eine oder andere Dokument verschwinden”, werden demgemäß wohl auch in Zukunft immer wieder diverse Bewerbungen “nicht korrekt zugestellt”. So einfach ist das!!

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/meldungen/meldung_15044.htm

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  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...