— Archiv für den Tag „Kosten” —

— Freitag, 27. März 2009 —

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Kabelfernsehen [ Keine Kommentare ]

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.02.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 48/08 R] entschieden, dass Kosten für Kabelfernsehen nicht angemessen sind, wenn eine Fernsehgemeinschaftsantenne zum Empfang genutzt werden kann.

Hatz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Kabelfernsehen, wenn sie Fernsehen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen können. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind dann keine angemessenen Kosten der Unterkunft. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) werde hierdurch nicht verletzt, weil diesem durch die Sender, die über die Hausantenne empfangen werden könnten, genüge getan werde, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts.

Quelle:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7470.htm

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