— Archiv für den Tag „Kosten” —

— Sonntag, 13. Dezember 2009 —

44,6 Milliarden Euro für Hartz IV im nächsten Jahr… – ein Plus von mehr als 6,9 Milliarden Euro in 2009. Wo führt das hin? [ 2 Kommentare ]

Nun, da Frau von der Leyen ihren neuen Posten als Arbeitsministerin innehat, kann doch eigentlich gar nichts mehr schiefgehen, oder? Schließlich hat sie in der Vergangenheit auf dem politischen Parkett über die Jahre hinweg viele Erfahrungen sammeln können. Warum aber stellen sich die Länder gegen die geplanten Vorhaben der ehrgeizigen Politikerin? Vielleicht, weil sie Reformen plant, die in ihrer jetzigen Konstellation offenbar langfristig überhaupt nicht zu realisieren sind? Oder weil die Agenturen für Arbeit und die Kommunen schlichtweg nicht (mehr) ohne einander arbeiten können und sich folglich (noch erfolgreich) zur Wehr zu setzen versuchen? Man weiß es nicht. Denn Fakt ist in jedem Fall, dass die Pläne der Ursula von der Leyen unter anderem auch vorsehen, dass die Tätigkeitsfelder in bezug auf die Handhabe der Hartz-IV-Vorgänge in Zukunft – zumindest in formeller Hinsicht – aufgeteilt werden sollen. Aber kann das gut gehen? Inwiefern bringt das Vorteile? Und vor allem: für wen? 

Eine einheitliche Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger wäre nicht nur die einfachste und effizienteste Lösung für alle Seiten, sondern wohl auch die Variante, die der deutschen Verfassung am ehesten entspricht. Also spricht sich unter anderem die CDU dafür aus, eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes anzustreben und infolge dessen zum Beispiel aus den Agenturen für Arbeit eigenständige Institutionen des öffentlichen Rechts zu machen.

Frau von der Leyen indes lehnt diese Vorhaben kategorisch ab. Eine sehr entscheidende Rolle spielt in diesem Zusammenhang unter anderem der Aspekt der Arbeitsmarktförderung von ALG-II-Beziehern. Sicher ist, dass definitiv mit vergleichsweise aufwendigen Konsequenzen zu rechnen sein wird; und zwar sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch in bezug auf die damit einhergehende organisatorische Strukturierung. Denn nicht nur eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nähme eine Menge Zeit in Anspruch, auch die Realisierung der Pläne der neuen Arbeitsministerin. Ohne Frage. 

Gesetzt den Fall, dass tatsächlich zwei eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen werden können, müssen hohe Kosten für die Umstrukturierung des Ganzen in Kauf genommen werden. Soviel steht fest. Aber auch die immensen, dauerhaft anfallenden, finanziellen Aufwendungen für die beiden separaten Verwaltungen et cetera sind nicht gerade unerheblich. Insofern ist eine weitergehende, eingehende Prüfung beider Varianten, sowohl die der CDU, als auch die Pläne der SPD von großer Relevanz. Wir Steuerzahler dürfen uns aber – zumindest so, wie es zum gegebenen Zeitpunkt aussieht – auf einen erneuten, tiefen Griff in unsere Haushaltskassen "freuen". Na, das ist doch auch was…!

— Freitag, 17. April 2009 —

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher [ Keine Kommentare ]

Sozialhilfeträger muss die Kosten übernehmen – Schullektüre ist ein "atypischen Bedarf"

Schulbücher sind nicht bereits in den Hartz-IV-Regelleistungen enthalten. Daher können Hartz-IV-Empfänger die Ausgaben für Schulbücher zusätzlich vom zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen. Es handelt sich dabei um einen "atypischen Bedarf", der als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) gewährt wird. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Quelle:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 25.11.2008, [Aktenzeichen: L 3 AS 76/07]

gefunden bei:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7510.htm

— Freitag, 27. März 2009 —

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Kabelfernsehen [ Keine Kommentare ]

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.02.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 48/08 R] entschieden, dass Kosten für Kabelfernsehen nicht angemessen sind, wenn eine Fernsehgemeinschaftsantenne zum Empfang genutzt werden kann.

Hatz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Kabelfernsehen, wenn sie Fernsehen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen können. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind dann keine angemessenen Kosten der Unterkunft. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) werde hierdurch nicht verletzt, weil diesem durch die Sender, die über die Hausantenne empfangen werden könnten, genüge getan werde, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts.

Quelle:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7470.htm

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Kommentare
  • Blank: Ich suche schon ...
  • AVG: Nachdem das WM-Getröte nun endlich vorbei ist, haben vielleicht schon ein paar Mitbürger m...
  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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