— Freitag, 11. November 2011 —
Als ich meinen jetzigen Freund kennen lernte, wohnte der noch 500 Kilometer von mir entfernt und lebte von Hartz 4. Doch dies sollte sich schnellstmöglich ändern, denn er hatte vor, zu mir zu ziehen und sich einen festen Arbeitsplatz zu suchen. Wir hatten bei der ARGE in Strausberg angefragt, wie es mit der Übernahme der Umzugskosten aussehen würde. Die teilten uns mit, dass wenn mein Freund einen Arbeitsvertrag bekommen würde, die ARGE auch die Kosten übernimmt.
Der Umzug konnte beginnen
Im Juni 2010 hatte er endlich seinen Arbeitsvertrag unterschrieben und rief schon am nächsten Tag bei der ARGE in Strausberg an. Laut ARGE sei dies kein Problem, die bräuchten zwar noch diverse Unterlagen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, doch anschließend würde der Umzug bereits starten könne. Nach ganzen 5 Wochen war der Tag des Umzuges auch endlich da. Meiner Meinung nach dauerte dies viel zu lange, denn man ist auf Kleidung und Co. schon angewiesen. Wir waren der Meinung, dass nun alles abgeschlossen sei, doch da lagen wir völlig falsch.
Doch dann der Schock
Ganze 3 Monate später bekam mein Freund ein Schreiben von der ARGE, indem Sie die Umzugskosten in Höhe von 1300 Euro zurück haben wollten. Dieses Geld sei zu unrecht bezahlt worden, denn mein Freund hatte sich schon im Vorfeld hier aufgehalten. Natürlich hatte er das, denn sonst hätte er keine Arbeit gefunden. Nach mehreren Schreiben, die wir aufgesetzt hatten, kam das erste Schreiben von dem Inkassounternehmen und wir entschlossen uns zum Anwalt zu gehen. Dieser nahm uns direkt den Wind aus den Segeln, denn leider haben in den meisten Fällen die Ämter bessere Karten und ein Prozess kann über Jahre gehen. Doch wir lassen es drauf ankommen.
— Sonntag, 7. August 2011 —
Als sei es insbesondere für die lieben Kleinen nicht schon schlimm genug, auf Hartz-IV-Niveau existieren zu müssen, so haben die lernschwachen Jungen und Mädchen in diesem, unserem Lande offenbar in ganz besonderem Maße zu leiden. Denn wenn die schulischen Leistungen eines Kindes ohnehin zu wünschen übriglassen, wird wohl bald auch keine finanzielle Unterstützung mehr für Nachhilfeunterricht gewährt. Denn wie es heißt, ist der Staat keineswegs dazu verpflichtet, Kindern aus Hartz-IV-Familien dieses Geld zu zahlen.
Bildungspaket – und kein Ende der Debatten.
In langatmigen Reden und endlosen Debatten wurde im Frühjahr bekanntlich das „ach so lang“ erwartete Bildungspaket auf den Weg gebracht. Ursula von der Leyen hatte es also offenbar geschafft, sich erfolgreich gegen ihre Mitstreiter durchzusetzen. So wohldurchdacht das Ganze auch zu Beginn augenscheinlich noch war, so „löchrig“ scheint das System „Bildungspaket“ aber tatsächlich zu sein. Zumindest aus der Sicht lernschwacher Kinder, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen erhalten.
Ein folgenschweres Urteil…?
Wie nun das Sozialgericht Frankfurt/Main unlängst entschieden hatte – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – haben Kinder von Hartz-IV-Beziehern nicht automatisch ein Anrecht auf eine vom Staat subventionierte Nachhilfe. Geklagt hatte eine Familie, deren 16jähriger Sohn gefordert hatte, die monatlichen Nachhilfekosten für Physik und Mathematik in Höhe von 78 Euro erstattet zu bekommen. Denn die zuständigen Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit hatten dem Kläger diese Leistungen verweigert. Weil sich die bisherigen Leistungen des Jungen selbst nach der Inanspruchnahme des Nachhilfeunterrichtes nicht verbessert hätten, lehnte selbst das Gericht die Bewilligung der Leistungen ab. Schließlich sei eine Nachhilfe dazu da, relevante Lernziele und damit auch eine Versetzung zu erreichen. Im Falle des Klägers seien diese Voraussetzungen allerdings nicht erfüllt. Er bezog bereits seit Mai 2010 staatliche Leistungen, um seinen Nachhilfeunterricht zu finanzieren.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,767453,00.html
— Montag, 27. September 2010 —
Bin Selbstständig und ALGII aufstocker, musste letztens zu meinem SB und dort musste ich mir unter anderem anhören das ich bestimmt Schwarzarbeit mache, weil das in meinem Gewerk ja alle machen würden. Das stinkt mir gewaltig, was kann ich legal gegen diese Ratte tun? Oder soll ich warten bis er Feierabend hat und ihn dann einfach zusammen treten?