— Archiv für den Tag „Kinder” —

— Sonntag, 10. Juli 2011 —

Ferienjobs für Hartz-IV-Empfänger: Neue Regelungen seit Juli 2011 [ Keine Kommentare ]

Sommerzeit – Ferienzeit. Klar, dass sich in diesen Wochen der eine oder andere Hartz-IV-Empfänger Gedanken über eventuelle Zuverdienstmöglichkeiten macht. Denn gerade jetzt bieten sich mitunter attraktive Gelegenheiten, um die Haushaltskasse aufzubessern – und dem „Alltagstrott“ zu entkommen. Seit dem 1. Juli 2011 gelten in diesem Zusammenhang übrigens neue Regelungen, die unter anderem auch die bedarfsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen vorgeben.

„Ganz nebenbei“ Geld verdienen

Wer zum Beispiel „nebenbei“ ein monatliches Einkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro erhält, muss nicht mit Kürzungen rechnen. Bei einem Einkommen von bis zu 1.000 Euro je Monat gelten bis zu 20 Prozent als anrechnungsfrei. Ein monatlicher Verdienst zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleibt mit bis zu 10 Prozent anrechnungsfrei. Hierbei gilt im Übrigen zu berücksichtigen, dass bei Haushalten, in denen mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft lebt, ein Erwerbseinkommen von 1.500 Euro zugrunde gelegt wird. Wissenswert ist darüber hinaus, dass in den jeweiligen Grundfreibeträgen die Absetzbeträge zur Riester-Rente, Fahrtkosten, die Werbungskostenpauschale sowie etwaige private Versicherungen bereits enthalten sind.

Kinder unter 25 Jahren haben andere Möglichkeiten

Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und auch noch nicht in einem (bezahlten) Ausbildungsverhältnis stehen, müssen nicht mit Abzügen rechnen, sofern sie sich dazu entschließen, während der Ferienzeit etwas hinzuverdienen zu wollen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn ihr Verdienst nicht höher ist, als 1.200 Euro pro Kalenderjahr. Gleichwohl darf die gesamte diesbezügliche Arbeitszeit, die im Übrigen in den Schulferien liegen sollte, vier Wochen je Kalenderjahr nicht überschreiten. Ferienjobs sind generell eine willkommene Möglichkeit, Eigeninitiative zu zeigen und gerade auch jungen Menschen die ersten Schritte ins „richtige“ Berufsleben näherzubringen. Aber nicht nur das: Kinder aus Hartz-IV-Familien „lernen“ im Zuge dessen meist auch „ganz nebenbei“, wie „motivierend“ es doch sein kann, für das Erbringen einer Leistung Geld zu bekommen. Anders also, als es die Eltern in vielen Fällen vorleben….

— Freitag, 15. April 2011 —

Mehr Geld – jetzt ist es soweit [ Keine Kommentare ]

Wie angekündigt ist es nun endlich Fakt: Hartz-IV-Empfänger dürfen sich nun über (noch) mehr Geld freuen. Denn jetzt wurde zum ersten Mal die versprochene Erhöhung für 2011 ausgezahlt. Das heißt, dass Langzeitarbeitslose rückwirkend zum 1. Januar jeweils fünf Euro, also insgesamt 364 Euro erhalten. Selbiges geschieht zum Beginn des nächsten Jahres, denn dann steigt der Hartz-IV-Satz um weitere drei Euro. Und es soll zuzüglich der so genannte Inflationsausgleich gezahlt werden. Aber es kommt noch besser, denn es ist darüber hinaus geplant, den Regelsatz jeweils zum Beginn eines jeden Jahres anzuheben. Diese Erhöhung soll jeweils in Anlehnung an die aktuelle Entwicklung der Lohn- und Preisstruktur erfolgen. Dass die Aufwendungen für Miete und Heizung ebenfalls erstattet werden, bleibt unverändert. Übrigens wird im Zuge der geplanten, alljährlichen Anhebung des Regelsatzes das bisherige Anpassungsdatum, der erste Juli, gestrichen. 

 

Kinder und Jugendliche dürfen sich "freuen"

Neu ist auch, dass gerade junge Menschen, sprich: Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien von zusätzlichen "Finanzspritzen" profitieren sollen. Die Rede ist vom so genannten Bildungs- und Teilhabepaket. Das soll darüber hinaus auch unter den Kindern "aufgeteilt" werden, die zwar nicht in Hartz-IV-Familien leben, aber dennoch den Kinderzuschlag in Höhe von (maximal) monatlichen 140 Euro beziehen. Nicht zuletzt ist freilich auch das neue Schulbasis-Paket erwähnenswert. Soll heißen, dass Hartz-IV-Empfänger jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar eines Jahres 30 Euro zusätzlich erhalten. Mit dem Geld sollen Tagesausflüge mit Schulen und/oder Kindergärten finanziert oder Schulmaterial eingekauft werden können. Wenn es aber um die Finanzierung von Klassenfahrten geht, so erfolgt diesbezüglich auch weiterhin eine gesonderte Bezuschussung.

 

…und der Rubel "rollt" weiter…

So genannte Lernförderungen stehen im Hinblick auf Hartz-IV-Leistungen künftig ebenso auf dem "Unterstützungsprogramm", wie monatliche Zuschüsse für Mittagessen in Höhe von 26 Euro. Außerdem erhalten Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, jeden Monat zehn Euro, um damit ihre Freizeit individuell gestalten zu können. Kulturelle und soziale Veranstaltungen, die der Förderung des Gemeinschaftssinns dienlich sein sollen, kosten schließlich auch Geld. 

— Mittwoch, 5. Januar 2011 —

Gott will, dass die Menschen arbeiten [ Ein Kommentar ]

Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern aus dem Buch: "In Gottes Namen  fang ich an". Die folgende Seite stammt aus diesem Buch.

Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen. Wow – die Auflage des Buches ist aus dem Jahr 1976 – schon in der Zeit wurden Kinder in den Gemeindestunden darauf vorbereitet, dass Menschen zu arbeiten haben. Gott will es so!

Über die Aussagen dieser Seite werden sich alle Hartz IV-Bezieher freuen.

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