— Archiv für den Tag „Hartz 4” —

— Mittwoch, 10. Juni 2009 —

Ein paar Worte an einen Bundesbankvorstand [ Keine Kommentare ]

Wenn man irgendwo neu anfängt, muss man sich erst einmal profilieren. Man kennt das ja. Man grinst freundlich, hält dem Chef die Türe auf oder bringt ein paar forsche Thesen. Thilo Sarrazin ist jüngst Bundesbank-Vorstand geworden, war zuvor Finanzsenator in Berlin und findet, dass Hartz IV – Empfänger es gerne warm haben. Das ist solch eine forsche These. Und das ist ja erst einmal in Ordnung so! Viele Menschen haben es gerne warm. Südsee oder Südpol? Wählen Sie jetzt! Ich ganz persönlich würde mich für die etwas wärmere Region entscheiden. Sie auch? Thilo Sarrazin findet allerdings auch, dass es Hartz IV – Empfänger gerne zu warm haben. Sie würden, so sagt er, oftmals zuviel Energie verbrauchen, weil sie die Temperatur mit dem Fenster regeln und oft Zuhause seien. Genau! Dann nehmen wir die Mißfelder-Äußerungen noch dazu, dass höhere Hartz IV – Leistungen ein Anschub für die Tabak und die Alkoholindustrie bedeuten und was haben wir dann? Einen Hartz IV – Empfänger, der bei voll aufgedrehter Heizung und weit geöffneten Fenstern 24 Stunden am Tag daheim herumsitzt, um Zigaretten zu rauchen und Bier zu saufen. Ist das ein nettes Bild? Nein! Ist das ein realistisches Bild? Auch nein! Wie nannte Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose die Worte von Herrn Sarrazin? „Asoziales Gequatsche!“ (Ich hab’s nicht gesagt!) Lassen wir das doch einfach unkommentiert stehen.

Kinder machen reich!?

Wo Herr Sarrazin einmal dabei war, machte er gleich weiter. Das Sozialsystem müsse so geändert werden, dass sich durch Kinder nicht der Lebensstandard verbessern lässt. Das Ganze würde seiner Meinung nach dazu dienen, dass Frauen, die "nicht das Umfeld" oder "die persönlichen Eigenschaften"  besitzen, um Kinder zu bekommen, keine Kinder bekommen. Nun gibt es mit Sicherheit Eltern, die besser keine Kinder bekommen hätten, die findet man aber durchaus auch in wohlhabenden Schichten! Und das mit dem verbesserten Lebensstandard? Mal ehrlich, Herr Sarrazin, das ist doch ein Witz oder? Man verbessert also mit Kindern seinen Lebensstandard, ja? Klasse, dann werde ich ab jetzt keine Arbeit mehr suchen. Ich werde mich nur noch um die Produktion von Nachwuchs kümmern, bis ich reich bin. Kinder sind klasse, ganz ehrlich, aber Kinder kosten! Und sie kosten weitaus mehr, als man bekommt. Um noch eins draufzusetzen, sprach sich Sarrazin übrigens jüngst dann auch gleich noch gegen die Rentenerhöhung zum ersten Juli aus. Die Renten müssen sinken, sagt der Mann. Seine vielleicht?
 

— Dienstag, 31. März 2009 —

Klagefluten gegen Hartz IV-Bescheide [ Keine Kommentare ]

Im Zusammenhang mit Hartz IV taucht immer öfter das Wort "Klagewelle" auf und das wohl nicht ganz zu Unrecht. Das Bundessozialgericht meldete am 22. Januar 2009 insgesamt 174.618 Klagen rund um Hartz IV für das Jahr 2008. Das sei – so das Handelsblatt am 23.01.2009 – eine Steigerung von 38.000 Klagen und damit von 28% gegenüber 2007. Woran liegt es, dass so viele Hartz IV – Empfänger gegen ihre Bescheide klagen? Ist es allein das Gefühl der Kläger, ungerecht behandelt worden zu sein, obwohl vielleicht richtig entschieden wurde? Das erklärt viele Hartz IV – Klagen wohl eher nicht. Über ein Drittel aller Hartz IV – Verfahren sei von einem Erfolg oder zumindest einem Teilerfolg der Kläger gekrönt, so schrieb sinngemäß das Magazin Welt Online am sechsten Oktober 2008. Da muss dann schon etwas mehr hinter den Klagen stecken als nur unberechtigte Kritik.

Denn Sie wissen nicht, was Sie tun?

In unserem kleinen Artikel "Was haben Hartz IV Gegner gegen Hartz IV?" hatten wir bereits über eine Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2005 berichtet: Sie ergab, dass eine ganze Reihe von Hartz IV – Bescheiden damals fehlerhaft gewesen ist. Die Regelungen schienen also zumindest zu jener Zeit bisweilen so unklar zu sein, dass selbst die MitarbeiterInnen der Hartz IV – Behörden sie nicht genau kannten. Aber möglicherweise fehlerhafte Bescheide und mögliche Unkenntnis über gesetzliche Vorgaben bei den Behörden sind nur zwei der Ursachen für Hartz IV – Klagen. In Welt Online vom neunten August 2008 wird die Sprecherin der Bundesagentur, Frauke Wille, mit den Worten zitiert: Ihrer Meinung nach seien es weniger Fehler in den Bescheiden als Unklarheiten des Gesetzes, die Anlass zur Klage gäben. So sei etwa angemessener Wohnraum nicht genau definiert, so dass sich, so die Welt Online, viele Hartz IV – Verfahren um die Frage nach Übernahme der Wohnraumkosten drehen. Diese Frage sorgt auch zwischen staatlichen Organisationen bisweilen für Streit: So berichtete die Berliner Morgenpost am 20. März 2009 über eine Forderung des Bundes an die Stadt Berlin in Höhe von 75 Millionen Euro, weil die Stadt Hartz IV – Empfänger zu lange in zu großen Wohnungen habe leben lassen. Die Hartz IV – Regeln scheinen gesetzlich öfters auf wackeligen Beinen zu stehen, so dass selbst höchste Gerichte Korrekturen einfordern: jüngst etwa das Bundessozialgericht, das die Leistungsbegrenzung bei Kindern auf 60% des Regelsatzes für Erwachsene monierte und die Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weiterreichte. Im Handelsblatt regte Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, derweil an, dass die gerichtlichen Urteile zu Hartz IV verstärkt in der Praxis berücksichtigt werden sollten. Dass dies bisher oftmals nicht geschehe, monierte derweil im selben Artikel die stellvertretende Präsidentin, Ruth Wetzel-Steinwedel.

Hoffnungsträger Saarland?

Im bereits erwähnten Bericht des Handelsblatts vom 23. Januar wurde auf regionale Unterschiede bei der Zahl der Hartz IV – Klagen aufmerksam gemacht: Berlin und Brandenburg verzeichneten 2008 beispielsweise insgesamt 30.996 neue Hartz IV-Klagen, während in Bayern und Baden-Württemberg 23.424 neue Fälle hinzukamen. Anders sieht der Trend im kleinen Saarland aus: Nach Angaben des Saarländischen Landessozialgerichts gab es 2008 insgesamt 4.253 Klagen, von denen 844 Hartz IV-Klagen waren. Das bedeutet gesunkene Zahlen im Vergleich zu 2007: 2007 gab es 5.226 Klagen, von denen 922 Hartz IV – Klagen waren. Eine Ursache für dieses positive Ergebnis sah Jürgen Bender, Präsident des Landessozialgerichts, einerseits in einem koordinierten Vorgehen von Bundesagentur und Regionalverband, andererseits in außergerichtlichen Institutionen, an die sich Hartz IV – Empfänger mit ihren Behördenbescheiden zu Informationszwecken wenden können.

Weiterführende Links:

Handelsblatt-Artikel zu Klagen gegen Hartz IV

— Montag, 23. März 2009 —

Was haben Selbstständige mit Hartz4 zu tun? [ Keine Kommentare ]

Das Arbeitslosengeld II, kurz auch Hartz4 genannt, dient allen Erwerbsfähigen in Deutschland als Hilfe für den Lebensunterhalt, wenn durch Arbeitslosigkeit kein eigenes Einkommen erzielt wird. Als erwerbsfähig werden all diejenigen Menschen in einer Altersgruppe von 15 bis 65 Jahren bezeichnet, die pro Tag mindestens drei Stunden zu auf dem Arbeitsmarkt üblichen Konditionen arbeiten können. Neben der Gruppe der arbeitslosen und erwerbsfähigen Arbeitnehmer existieren noch andere Gruppen, bei denen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II möglich ist: arbeitende Arbeitnehmer, die ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit nicht sichern können, sind eine dieser Gruppen ebenso wie Selbstständige, bei denen das durch eigene Arbeit Erwirtschaftete ebenfalls nicht zum Lebensunterhalt ausreicht. Falls bei Selbstständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht, können die zunächst nicht dazu gezwungen werden, die Selbstständigkeit aufzugeben, um dem Arbeitsmarkt wieder als potenzieller Arbeitnehmer zur Verfügung zu stehen. Stellt sich jedoch heraus, dass die selbstständige Tätigkeit auch mittelfristig keine die Existenz sichernden Einnahmen bringt, so kann der Selbstständige durchaus mit solch einer Forderung konfrontiert werden.

ALG II – Bezug von Selbstständigen – ein Randproblem?

Zahlen zu Selbstständigen, die ALG II beziehen, existieren aus dem September 2008. Damals waren es nach einer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag etwa 108.000 Selbstständige. So schrieb es die Freie Presse in einem Artikel. Im Vergleich zum Januar 2005 bedeutete das einen deutlichen Anstieg: Damals lag die Zahl noch bei 34.000. In Bezug auf alle ALG II – Empfänger sind die Selbstständigen eine Minderheit, aber mit Sicherheit keine Gruppe, die ignoriert werden kann.

Welche Ansprüche haben Selbstständige?

Schauen wir uns den Hartz4 – Anspruch für die Gruppe der Selbstständigen einmal genauer an: Wie bei Arbeitslosen und Arbeitnehmern auch, gibt es auch bei Selbstständigen Höchstgrenzen des Verdienstes, bis zu denen ein Anspruch auf unterstützendes Arbeitslosengeld II besteht. Bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden liegt die Grenze etwa bei 351€ im Monat, wobei für im Haushalt lebende Kinder gesondert Geld gezahlt wird. Grundlage, um den Regelsatz pro Monat zu berechnen, ist die von den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt berechnete Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Als Berechnungszeitraum für einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II gilt bei Selbstständigen der Bewilligungszeitraum, für den die finanzielle Unterstützung gezahlt wird: Üblicherweise sind das sechs Monate. Da der Selbstständige meist nicht weiß, wie viel Geld er genau innerhalb dieses Zeitraums einnehmen wird, beruht die mögliche Bewilligung des ALG II  zunächst auf einer Schätzung des Selbstständigen. Nach dem Bewilligungszeitraum kann der reale Gewinn dann ermittelt werden. Besteht ein Unterschied zwischen Schätzung und realem Gewinn, so muss der Selbstständige bei einem Mehrgewinn eventuell Geld zurückzahlen oder bekommt möglicherweise Geld, falls der Gewinn unterhalb der Schätzung liegt.

Pauschalen und Freibeträge

Auch bei Selbständigen wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet, vielmehr existieren Freibeträge und Pauschalen, die vom Gewinn des Selbstständigen abgerechnet werden. Abgezogen wird eine Pauschale von 100 € im Monat, falls der Gewinn des Selbstständigen 400 € im Monat nicht übersteigt, etwa für

- Werbungskosten,
- Beiträge zur Riesterrente,
- Beiträge Renten- und zur Krankenversicherung,
- Beiträge für Versicherungen wie Hausrat- oder KfZ-Versicherung.

Daneben existieren Freibeträge, die ebenfalls nicht auf das Einkommen angerechnet werden. Sie betragen

20%, falls Einkünfte zwischen 100€ und 800€ liegen,
10%, falls die Einkünfte zwischen 800€ und 1.200€ liegen sowie
ebenfalls 10%, falls der Selbstständige Elternteil von mindestens einem Kind ist und zwischen 1.200€ und 1.500€ verdient.

Gewinn berechnen!

Nicht alle Betriebsausgaben, die beim Finanzamt angerechnet werden können und den Betriebsgewinn schmälern, lassen sich auch anrechnen, wenn es um ALG II geht. Ausgaben für den Betrieb müssen von der ARGE als notwendig angesehen werden. Sie dürfen aus Sicht der ARGE weder ganz noch zum Teil vermeidbar sein und sollten den Lebensumständen eines Hartz IV – Empfängers entsprechen. Abschreibungen von Käufen aus Zeiten vor dem ALG II – Bezug werden nicht anerkannt.

Weiterführende Links im Netz:

Onlinerechner zur Berechnung des anzurechnenden ALG 2 Bezugs bei Selbständigen mit Einstiegsgeld

— Mittwoch, 18. März 2009 —

Hartz 4 – Ein paar nackte Zahlen und deren mögliche Interpretation [ Keine Kommentare ]

Im Oktober 2008 existierten insgesamt 3.491.826 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland, die Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezogen haben: also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Diese Zahl stammt aus der Erhebung

Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland, Februar 2009

. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht laut Definition der Bundesagentur für Arbeit zumindest „aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern“. 52,9% dieser Bedarfsgemeinschaften bestanden laut Erhebung nur aus einer Person, 21,8% aus zwei Personen, die restlichen Prozentanteile verteilen sich auf Bedarfsgemeinschaften mit mehr als zwei Personen. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betrug im Oktober 2008 insgesamt 4.858.326 Personen. Wie viel Geld wurde verteilt? Jeder der oben erwähnten Bedarfsgemeinschaften erhielt im Oktober 2008 durchschnittlich 825,72 EUR. Das Geld verteilte sich auf

  • 335,87 EUR Arbeitslosengeld II,
  • 15,44 EUR Sozialgeld,
  • 316,17 EUR Leistung für Unterkunft und Heizung,
  • 152,92 EUR  Sozialversicherungsleistung,
  • 4,32 EUR sonstige Leistungen.

Anteil der Hilfebedürftigen an der Bevölkerung Nimmt man alle Menschen im Alter zwischen 0 und 65 Jahren zusammen, die staatlicher Hilfe zum Lebensunterhalt bedürfen, so machte diese Gruppe im Oktober 2008 insgesamt 10,2% der Gesamtbevölkerung in derselben Altersgruppe aus. Aussagekräftige Statistiken? Dass derartige Zahlen keineswegs unproblematisch sind, zeigte eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag im Jahr 2008, die von der Bundesregierung beantwortet wurde. Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Klaus Brandner, tauchen etwa 54 Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht in der Statistik der Bundesagentur auf, etwa weil sie

  • an Maßnahmen zur Arbeitsförderung teilnehmen,
  • Hilfebedürftige sind, die aus anderen Gründen als arbeitsunfähig gelten,
  • arbeiten und Arbeitslosengeld II beziehen, weil ihre eigenen Einnahmen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.

Weiter interessante Seiten zu diesem Thema im Netz

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitslosenstatistik2.html

SGB II-Kennzahlen für interregionale Vergleiche

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