— Archiv für den Tag „Gericht” —

— Donnerstag, 28. Januar 2010 —

Ist das möglich? Leckeres und Gesundes für unter fünf Euro? [ Keine Kommentare ]

Irren ist menschlich…

Wer glaubt, gesunde Lebensmittel müssten immer teuer sein, irrt. Wer sich (ein bisschen) Zeit nimmt, wird beim "Lebensmittel-Shopping" sogar feststellen, dass es durchaus auch Spaß machen kann, hochwertige, frische und vor allem nahrhafte Dinge einzukaufen. Vorbei sind die Zeiten von Dosenfutter, Tütensuppen & Co. Nun wird gesund gelebt, sodass selbst der anspruchsvolle ALG-II-Empfänger satt wird.

In (fast) jeder Stadt, ja, selbst auf dem Dorf findet zumindest einmal wöchentlich ein Wochenmarkt statt. Dort gibt es so gut wie alles, was das Herz einer fürsorglichen Köchin begehrt. Auch Hartz-IV-Empfänger dürfen sich freuen, denn oftmals bietet sich einem bei der Suche nach Gesundem und Leckerem das eine oder andere köstliche "Schnäppchen". Nicht nur, dass man sogar noch sparen kann, wenn man auch mal auf Vorrat kauft, sondern obendrein bietet der Wochenmarkt auch noch jede Menge Spielraum für "Verhandlungsgespräche". Wem macht es nicht auch Spaß, allein durch ein nettes Gespräch mit der Marktfrau zwei, drei zusätzliche Eurosim Portemonnaie zu behalten?

Für all' jene, die ein gutes Stück Fleisch bevorzugen, ein weiterer Rezeptvorschlag für vier Personen; natürlich ebenfalls inklusive Vorspeise und Dessert: 

Vorspeise

4 Brötchen                                                                  - Preis: 1,00 €

250 g Hackfleisch                                                     - Preis: 0,75 €

1 Zwiebel                                                                    - Preis: 0,18 €

1 Ei                                                                               - Preis: 0,15 €

Käse zum Überbacken                                            - Preis: 0,10 €

Öl, Gewürze                                                                - Preis: 0,05 €   

Hauptgericht

1 kg deftige Hähnchengrill-Pfanne                       - Preis: 1,99 €

1 kg frische Kartoffeln                                              - Preis: 0,33 €

Nachspeise

1 Pfund Quark                                                            - Preis: 0,29 €

Etwas Milch, Zucker, Honig                                     - Preis: 0,15 €

Gesamtbetrag:                                                                4,99 € (!!!!)

 

Übrigens: auch die Zubereitungsdauer überzeugt den "engagierten Hartz-IV-ler": gerade einmal zehn Minuten! Die Hähnchengrillpfanne kann währenddessen in aller Ruhe 30 bis 45 Minuten im Ofen schmoren. Bei ca. 180° C und ohne Vorheizen spart man auch noch Strom…!

 

— Dienstag, 17. November 2009 —

Urteil zu Hartz IV: Grundsicherung darf nicht gestrichen werden [ Keine Kommentare ]

Das Portal anwalt.de macht auf ein neues und rechtskräftiges Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufmerksam: Einem Hartz IV Empfänger darf trotz Sanktionen die Grundsicherung nicht entzogen werden. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen L 7 B 211/09 nachzulesen. Das Grundgesetz besage, eine Grundsicherung muss im Sozialstaat gegeben sein, heißt es von den Richtern.

Konkret ging es in dem verhandelten Fall um einen Leistungsempfänger, der drei Monate lang als Sanktion auf Arbeitslosengeld II verzichten sollte – angeordnet von der zuständigen ARGE. Mithilfe des beantragten Eilschutzrechts konnte der Leistungsempfänger schnell reagieren, was auch nötig war, denn er hat ein Baby zu versorgen. Und sich selbst natürlich. Die ARGE hätte nicht das Recht zur kompletten Streichung, sondern hätte entscheiden müssen, ob Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Alternative in Betracht kämen. Auch bei Sanktionen habe man die Grundsicherung eines ALG II Empfängers zu berücksichtigen, argumentierten die Richter.

Das Urteil: Ein Fortschritt?
Positiv, dass dem Kläger seine Leistungen zugesprochen wurden – ärgerlich, dass die genauen Hintergründe, weshalb sanktioniert wurde, nicht zu entnehmen sind. Aber – ist dieses Urteil nun ein Fortschritt? Die Richter sprachen wohl von Lebensmittelgutscheinen und weiteren Sachleistungen, die man dem Kläger zusprechen könnte. Verstößt das aber nicht wieder gegen Artikel 1 im Grundgesetzt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“? Wie würdevoll kann sich ein Mensch, ein lebendiges Wesen, fühlen, wenn er mit Lebensmittelgutscheinen an der Kasse zu stehen hat? Wie wird er behandelt? Von seiner Umwelt wahrgenommen? Das Urteil ist ein Tropfen auf dem heißen Stein – nicht mehr. Aber: Immerhin …

— Montag, 2. November 2009 —

Betrug: Hartz IV kann nicht reichen [ Keine Kommentare ]

Der Spiegel berichtet, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Hartz-IV-Sätze auf Basis fehlerhafter Sozialdaten berechnet wurden. Der eigentliche Skandal liegt wohl noch hinter dieser Information, denn die Regierung duldet diese Tatsache seit Anbeginn von Hartz IV!

Betrug öffentlich aufgedeckt

Bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 wurde die aktuelle Situation von Kindern und Erwachsenen, die Arbeitslosengeld II empfangen, schonungslos gezeigt: Den Richtern und der Öffentlichkeit wurde vorgerechnet, dass ein erwachsener Mensch täglich 2.550 kcal braucht, um sich gesund zu ernähren. Ein Hartz IV Empfänger hat allerdings nur so viel Geld zur Verfügung, dass er nicht mehr als 1.580 kcal täglich zu sich nehmen kann! Diese Tatsache wird von den Richtern geprüft – sollte sich bewahrheiten, dass die Zahlen stimmen, ist daraus zu schlussfolgern, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, weil die Verpflegungskosten menschenunwürdig kalkuliert wurden. Der Spiegel konstatiert, die Datensätze seien „fragwürdig“. „Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, wären sie (die Hartz IV Sätze) zu niedrig angesetzt.“

Am 21. Oktober resümierte das soziale Portal PR-Sozial über Professor Peter Grotian: „Zum ersten Mal saßen in einem hochbrisanten Gerichtsverfahren nicht die Hartz 4 Opfer, sondern die Verursacher des größten sozialpolitischen Täuschungsprojekts selbst auf der Anklagebank.“

Die Täuschung geht weiter

Wie berichtet, wurde das Schonvermögen angehoben. Es macht immerhin den Anschein, als sei die Politik interessiert an dem Wohlergehen eines ALG II Empfängers. Guido Westerwelle (FDP) feierte „seinen“ Erfolg, dass die Anhebung vom Schonvermögen nur zwei bis drei Prozent der Hartz 4 Empfänger betrifft, erscheint nebensächlich. Neue Regierung – altes Leid. Ein Ausweg ist nicht in Sicht; es sei denn, die Karlsruher Richter sehen das Leid und die Unwürdigkeit, denen Hartz IV Empfänger ausgesetzt sind, als Realität an. Harzt IV gehört neu berechnet. Nur dann kann das Grundgesetz erfüllt und der Mensch in Würde leben.

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...