— Archiv für den Tag „Gericht” —

— Donnerstag, 28. Januar 2010 —

Ist das möglich? Leckeres und Gesundes für unter fünf Euro? [ Keine Kommentare ]

Irren ist menschlich…

Wer glaubt, gesunde Lebensmittel müssten immer teuer sein, irrt. Wer sich (ein bisschen) Zeit nimmt, wird beim "Lebensmittel-Shopping" sogar feststellen, dass es durchaus auch Spaß machen kann, hochwertige, frische und vor allem nahrhafte Dinge einzukaufen. Vorbei sind die Zeiten von Dosenfutter, Tütensuppen & Co. Nun wird gesund gelebt, sodass selbst der anspruchsvolle ALG-II-Empfänger satt wird.

In (fast) jeder Stadt, ja, selbst auf dem Dorf findet zumindest einmal wöchentlich ein Wochenmarkt statt. Dort gibt es so gut wie alles, was das Herz einer fürsorglichen Köchin begehrt. Auch Hartz-IV-Empfänger dürfen sich freuen, denn oftmals bietet sich einem bei der Suche nach Gesundem und Leckerem das eine oder andere köstliche "Schnäppchen". Nicht nur, dass man sogar noch sparen kann, wenn man auch mal auf Vorrat kauft, sondern obendrein bietet der Wochenmarkt auch noch jede Menge Spielraum für "Verhandlungsgespräche". Wem macht es nicht auch Spaß, allein durch ein nettes Gespräch mit der Marktfrau zwei, drei zusätzliche Eurosim Portemonnaie zu behalten?

Für all' jene, die ein gutes Stück Fleisch bevorzugen, ein weiterer Rezeptvorschlag für vier Personen; natürlich ebenfalls inklusive Vorspeise und Dessert: 

Vorspeise

4 Brötchen                                                                  - Preis: 1,00 €

250 g Hackfleisch                                                     - Preis: 0,75 €

1 Zwiebel                                                                    - Preis: 0,18 €

1 Ei                                                                               - Preis: 0,15 €

Käse zum Überbacken                                            - Preis: 0,10 €

Öl, Gewürze                                                                - Preis: 0,05 €   

Hauptgericht

1 kg deftige Hähnchengrill-Pfanne                       - Preis: 1,99 €

1 kg frische Kartoffeln                                              - Preis: 0,33 €

Nachspeise

1 Pfund Quark                                                            - Preis: 0,29 €

Etwas Milch, Zucker, Honig                                     - Preis: 0,15 €

Gesamtbetrag:                                                                4,99 € (!!!!)

 

Übrigens: auch die Zubereitungsdauer überzeugt den "engagierten Hartz-IV-ler": gerade einmal zehn Minuten! Die Hähnchengrillpfanne kann währenddessen in aller Ruhe 30 bis 45 Minuten im Ofen schmoren. Bei ca. 180° C und ohne Vorheizen spart man auch noch Strom…!

 

— Dienstag, 17. November 2009 —

Urteil zu Hartz IV: Grundsicherung darf nicht gestrichen werden [ Keine Kommentare ]

Das Portal anwalt.de macht auf ein neues und rechtskräftiges Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufmerksam: Einem Hartz IV Empfänger darf trotz Sanktionen die Grundsicherung nicht entzogen werden. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen L 7 B 211/09 nachzulesen. Das Grundgesetz besage, eine Grundsicherung muss im Sozialstaat gegeben sein, heißt es von den Richtern.

Konkret ging es in dem verhandelten Fall um einen Leistungsempfänger, der drei Monate lang als Sanktion auf Arbeitslosengeld II verzichten sollte – angeordnet von der zuständigen ARGE. Mithilfe des beantragten Eilschutzrechts konnte der Leistungsempfänger schnell reagieren, was auch nötig war, denn er hat ein Baby zu versorgen. Und sich selbst natürlich. Die ARGE hätte nicht das Recht zur kompletten Streichung, sondern hätte entscheiden müssen, ob Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Alternative in Betracht kämen. Auch bei Sanktionen habe man die Grundsicherung eines ALG II Empfängers zu berücksichtigen, argumentierten die Richter.

Das Urteil: Ein Fortschritt?
Positiv, dass dem Kläger seine Leistungen zugesprochen wurden – ärgerlich, dass die genauen Hintergründe, weshalb sanktioniert wurde, nicht zu entnehmen sind. Aber – ist dieses Urteil nun ein Fortschritt? Die Richter sprachen wohl von Lebensmittelgutscheinen und weiteren Sachleistungen, die man dem Kläger zusprechen könnte. Verstößt das aber nicht wieder gegen Artikel 1 im Grundgesetzt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“? Wie würdevoll kann sich ein Mensch, ein lebendiges Wesen, fühlen, wenn er mit Lebensmittelgutscheinen an der Kasse zu stehen hat? Wie wird er behandelt? Von seiner Umwelt wahrgenommen? Das Urteil ist ein Tropfen auf dem heißen Stein – nicht mehr. Aber: Immerhin …

— Montag, 2. November 2009 —

Betrug: Hartz IV kann nicht reichen [ Keine Kommentare ]

Der Spiegel berichtet, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Hartz-IV-Sätze auf Basis fehlerhafter Sozialdaten berechnet wurden. Der eigentliche Skandal liegt wohl noch hinter dieser Information, denn die Regierung duldet diese Tatsache seit Anbeginn von Hartz IV!

Betrug öffentlich aufgedeckt

Bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 wurde die aktuelle Situation von Kindern und Erwachsenen, die Arbeitslosengeld II empfangen, schonungslos gezeigt: Den Richtern und der Öffentlichkeit wurde vorgerechnet, dass ein erwachsener Mensch täglich 2.550 kcal braucht, um sich gesund zu ernähren. Ein Hartz IV Empfänger hat allerdings nur so viel Geld zur Verfügung, dass er nicht mehr als 1.580 kcal täglich zu sich nehmen kann! Diese Tatsache wird von den Richtern geprüft – sollte sich bewahrheiten, dass die Zahlen stimmen, ist daraus zu schlussfolgern, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, weil die Verpflegungskosten menschenunwürdig kalkuliert wurden. Der Spiegel konstatiert, die Datensätze seien „fragwürdig“. „Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, wären sie (die Hartz IV Sätze) zu niedrig angesetzt.“

Am 21. Oktober resümierte das soziale Portal PR-Sozial über Professor Peter Grotian: „Zum ersten Mal saßen in einem hochbrisanten Gerichtsverfahren nicht die Hartz 4 Opfer, sondern die Verursacher des größten sozialpolitischen Täuschungsprojekts selbst auf der Anklagebank.“

Die Täuschung geht weiter

Wie berichtet, wurde das Schonvermögen angehoben. Es macht immerhin den Anschein, als sei die Politik interessiert an dem Wohlergehen eines ALG II Empfängers. Guido Westerwelle (FDP) feierte „seinen“ Erfolg, dass die Anhebung vom Schonvermögen nur zwei bis drei Prozent der Hartz 4 Empfänger betrifft, erscheint nebensächlich. Neue Regierung – altes Leid. Ein Ausweg ist nicht in Sicht; es sei denn, die Karlsruher Richter sehen das Leid und die Unwürdigkeit, denen Hartz IV Empfänger ausgesetzt sind, als Realität an. Harzt IV gehört neu berechnet. Nur dann kann das Grundgesetz erfüllt und der Mensch in Würde leben.

— Dienstag, 29. September 2009 —

Rechtsklage als Zeitverteib für Hartz 4 Empfänger? [ Keine Kommentare ]

Teil 4 von 5 der Serie Die Hartz 4 Schule

Gabelstapler oder Hotelfachfrau, was für eine Auswahl und für ein fachlicher Zusammenhang. Danke für die Fachkompetenz lieber Fallmanager. Weist du was ein Gabelstaplerfahrer macht?

Urlaub, ein Traum für den Hartz IV Empfänger?

Ok, aber ein Buch? Warum kann der Junge sich kein Buch leisten? Er will Sklaven in seinem Traum mit der Villa haben, aber ist halt nur ein Traum. Ein Buch sollte kein Traum sein.

Die Geschichte der Reichen: Zeit ist kostbarer als Geld, daher haben die Hartz 4 Empfänger den größten Schatz und den größten Reichtum.

So kann man es auch sehen?!

Jeder soll die gleichen Chancen haben, auch jemand, der sich kein Buch leisten kann? Wie will der Junge studieren können? Er kann ein Darlehen für die Busfahrkarte aufnehmen, so wie das Gericht urteilte.

Das Gericht als Rechtsanwalt? Neue Klagen im 10 Minuten-Takt.

Arbeitslose Hartz 4 Empfänger haben wohl zu viel Zeit, die dann mit Klagen vertreiben wird?

Der Film wurde von youtube leider entfernt.

— Dienstag, 2. Juni 2009 —

Mit Hartz IV in der Armutsfalle? [ Ein Kommentar ]

Das Sozialgericht Altenburg hat jüngst entschieden, dass Hartz IV – Empfängern Abwasser- und Straßenausbaubeiträge erstattet werden müssen, da sie zu den Kosten der Unterkunft gehören. Also werden jetzt allen Hartz IV – Empfängern in Thüringen die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge von den Landkreisen und kreisfreien Städten erstattet! Werden sie erstattet? Nein, sie werden nicht erstattet! 

Abwasser- und Straßenausbaubeiträge trotz Sozialgerichtsurteil

Die Landesregierung Thüringen lehnt eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen bei Hartz IV – Empfängern ab. Sie sieht im Urteil des Sozialgerichts Altenburg lediglich ein Einzelfallurteil, sieht sich deshalb anscheinend wenig gefordert, hier etwas zu tun und überlässt es den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie sie die Sache handhaben. Thüringen fühlt sich weder an das Urteil des Sozialgerichts Altenburg noch an ein 2006 gefälltes Urteil des Sozialgerichts Dresden gebunden, das denselben Tenor hatte: Die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge sind von den Kommunen zu übernehmen und dürfen den Hartz IV – Empfängern nicht aufgedrückt werden. Viele Gemeinden sind zwar kulant und gewähren Stundungen, dennoch erhalten sie die Gebührenforderungen aufrecht, was eine ziemliche Belastung für Hartz IV – Haushalte darstellt. Nach Angaben der Thüringer Landeszeitung liegen die Gebühren nämlich bei bis zu 100€ pro Monat, was bei einem Regelsatz von 351€ für Alleinstehende zweifelsohne das Haushaltsbudget überfordert. Selbst, wenn die Gebühren gestundet werden, hilft das den Hartz IV – Empfängern nur bedingt. Monat für Monat vergrößern die gestundeten Gebühren einen Schuldenberg. Hartz IV als Armutsfalle? So bestimmt! Das es überhaupt eines Gerichtsurteils bedarf, um die Unzumutbarkeit von Gebühren in dieser Höhe für Hartz IV – Empfänger festzustellen, ist aus meiner Sicht schon beschämend genug. Zwei Sozialgerichtsurteile nicht als Argument dafür zu sehen, einzulenken, könnte man als doppelt und dreifach beschämend bezeichnen. Vielleicht tun wir es einfach?

Sozialgerichte als zahnlose Tiger?

Es scheint keine Seltenheit zu sein, dass Hartz IV – Behörden die Urteile von Sozialgerichten ignorieren, selbst, wenn es um den konkret vom Gericht behandelten Fall geht. So wurde vor etwa zwei Jahren der Fall eines Hartz IV Empfängers bekannt, dem Leistungen verweigert wurden, weil die Behörde ihn unter anderem verdächtigte, mit seiner Vermieterin in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben. Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied im Rahmen eines Eilbeschlusses, dass die Vorwürfe haltlos seien und dem Mann die Leistungen ausgezahlt werden müssen. Nichts dergleichen geschah. Nun kann man behaupten, dass dieser Fall a) extrem ist und b) zwei Jahre zurück liegt und heute alles anders geworden ist. Ersteres mag der Fall sein, Letzteres wohl eher nicht. Immerhin sah sich selbst die stellvertretende Präsidentin des Bundessozialgerichts, Ruth Wetzel-Steinwedel, noch Anfang 2009 bemüßigt, darauf hinzuweisen, dass Behörden Sozialgerichtsurteile oftmals ignorieren würden. Was haben sie dann für einen Sinn?

Kein Geld, um Recht zu bekommen?

Kehren wir noch einmal zu unserem Ausgangsbeispiel zurück: zu den Hartz IV – Empfängern und den Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen in Thüringen. Die betroffenen Menschen könnten sich noch an das Landessozialgericht wenden, um für ihr Recht zu kämpfen. Das Problem dabei, so die Thüringer Landeszeitung: Anwaltskosten und ein Zuschuss für die Gerichtskosten kämen auf die Kläger zu und würden sie finanziell belasten. Zu wenig Geld für den Kampf ums Recht? Auch das wäre ein Argument, warum Hartz IV als Armutsfalle wirkt.

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Kommentare
  • Blank: Ich suche schon ...
  • AVG: Nachdem das WM-Getröte nun endlich vorbei ist, haben vielleicht schon ein paar Mitbürger m...
  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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