— Archiv für den Tag „Führerschein” —

— Samstag, 8. Oktober 2011 —

Dann arbeiten Sie eben nicht! [ Keine Kommentare ]

Über das gute alte Arbeitsamt, kann man scheinbar nur noch den Kopf schütteln. Eine gute Freundin von mir hat stets und ständig nur Ärger mit denen!

Zur Vorgeschichte ist folgendes zu sagen

Sie hat bereits mehrere Male im Ausland gearbeitet und dementsprechend auch alleine dort gewohnt. Zudem hatte sie auch Arbeit innerhalb von Deutschland und hat auch hier bereits längere Zeit alleine in einer normalen Mietwohnung gelebt. Als der Arbeitsvertrag auslief, ist sie dann zurück zu ihrem Vater und den anderen Geschwistern ins Haus gezogen. Sie war immer sehr unzufrieden mit ihrer Arbeitslosigkeit. Das einzige, was sie nicht mehr wollte, war ins Ausland gehen. Hier hatte sie nicht allzu gute Erfahrungen gesammelt. Ansonsten aber war sie stets sehr bemüht (mehr als alle anderen Personen, die ich kenne), eine neue Arbeitsstelle zu finden. Und die fand sie auch! Sogar gleich eine unbefristete Stelle!

Verkehrsanbindung Dorf <=> Arbeitsamt

Ich muss hinzufügen, dass sie in einem kleinen Dorf lebte und die Verkehrsanbindungen zu ihrer Arbeitsstelle, wirklich schlecht und praktisch kaum vorhanden waren. Es fährt zwar einige Male ein Bus, aber nie zu den richtigen Zeiten. Einen Führerschein besaß sie nicht. Also wollte sie beim Amt vorsprechen. Ihr Ziel war eine kleine Wohnung. Tja, was soll ich sagen: Das Arbeitsamt stellte sich quer! Angefangen bei Kommentaren, wie “Sie sind unter 25 Jahren”, worauf sie konterte “Ja, aber nur noch bis Dezember (3 Monate) und zudem habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Aussicht und anders ist es mir nicht möglich, zur Arbeitsstelle zu gelangen!” Die Dame vom Amt diskutierte weiter mit ihr und wollte keine Zustimmung zur eigenen Wohnung geben. Als meine Freundin dann meinte, dass sie dann die Arbeit aber nicht annehmen könne, verabschiedete sie die Dame mit den Worten: “Dann gehen sie eben nicht arbeiten!”

Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln.

Erst macht das Amt Druck und dann wollen die netten Leute ihr Steine in den Weg legen! Meine Freundin ist aber nicht Ohne und so hat sie sich so lange durchgeboxt, bis ihr die Wohnung genehmigt wurde und sie nun problemlos jeden Tag pünktlich an ihrem Arbeitsplatz erscheinen konnte.

— Sonntag, 11. Juli 2010 —

In den Ferien arbeiten – und dann auch noch den Staat “re-finanzieren”? [ Keine Kommentare ]

Was zunächst unglaublich erscheinen mag, ist in der Tat Realität. Denn Kinder aus Hartz-IV-Familien, die sich während der Sommerferien etwas dazuverdienen wollten, wurden bislang bereits wenig später vom Amt "zur Kasse gebeten": ein bestimmter Anteil der Einnahmen, die den gesetzlich erlaubten Mindestsatz übersteigen, steht nämlich nicht den Hartz-IV-Empfängern zu, sondern dem Staat.

 

Nur ein Bruchteil schafft tatsächlich "den Absprung"

 

Statistiken zufolge verhält es sich so, dass Kinder, deren Eltern über viele Jahre hinweg Leistungen von staatlicher Seite her bezogen, über kurz oder lang ebenfalls in die "Hartz-IV-Falle" tappen. Man hat es ihnen ja nicht anders "vorgelebt". Wer sollte es ihnen da verübeln?

 

Und die Tatsache, dass die lieben Kleinen nach wochenlanger Verrichtung meist anstrengender Arbeiten während der Ferienzeit einen (Groß-)Teil des Geldes wieder abdrücken müssen, trägt wohl auch nicht gerade zur Motivation der Jugend bei, im Erwachsenenalter "richtig" arbeiten zu gehen. Denn wer geht schon gern arbeiten, während andere Urlaub machen, um vielleicht einen Aufenthalt im Ferienlager oder den Führerschein zu finanzieren – und zahlt dafür im Nachhinein auch noch drauf?

 

Überhaupt wird man ja eh' häufig genug von bestimmten Zeitgenossen, die es sich hierzulande "auf Staatskosten" so richtig gutgehen lassen, mit einem überheblichen Lächeln "belohnt", wenn man trotz derartiger Voraussetzungen überhaupt noch arbeiten geht….

 

Besserung in Sicht…?

 

Eine aktuelle Neuerung im entsprechenden Paragraphen-Dschungel soll arbeitswilligen Jugendlichen aber künftig Mut machen: Schüler bis zum 25. Lebensjahr dürfen das während der Ferienzeit verdiente Geld behalten, sofern die (kalenderjährlich bemessene) Höhe nicht über 1.200 Euro liegt und die Dauer der Tätigkeit einen Zeitraum von vier Wochen nicht überschreitet.

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  • Dona: Was im Fernsehr kommt besonders solche Sendungen ist eh nur alles gestellt und nicht einmal 2% sind ...
  • Adolarfg01: Karlchen viel bekommst du nicht mehr mit oder? die auf den amt sind selber schuld, wie man in den wa...
  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...