— Montag, 26. Oktober 2009 —
also mal erhlich ich weiß das mein Kind nicht perfekt ist und auch schon oft Mist gebaut hat aber wir haben einen neuen Antrag auf Hartz 4 beantragen wollen da sagte man uns vorne am Empfang das es einfacher und schneller gehen würde wenn wir ein Formular ausfüllen das sie wieder neu bei mir Eingezogen wäre gesagt getan nach zwei Wochen Bearbeitung kam dann der Bescheid das wir eine Mietbescheinigung für sie bräuchten auch diese haben wir in der geforderten Zeit eingereicht. Kurze Zeit später kam dann die Ablehnung des Antrags. Wir wieder zur ARGE zu dem Bearbeiter meiner Tochter wo sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieb da sie sich entschlossen hatte ihren Abschluss nachzuholen. mit den hinweiß darauf das sie nur dran teilnehmen kann wenn die Arge ihren antrag nochmal prüft. da ich selbst arbeitsunfähigkeits rente beziehe und wir durch die sperrung ihres geldes von meinem bisschen leben müssen. wir gingen sofort zu der stelle wo meine tochter ihren abschluss nachholen sollte.auch dort klärte sie ab das sie erst nach zahlung der arge daran teilnehmen könnte aufgrund unserer wirtschaftlichen lage. dort hatte man verständnis dafür und sicherte ihr die freihaltung des platzes zu.wir gingen dann zur arge um mit meinen bearbeiter zu reden er sagte uns dann da sie nicht wieder neu eingezogen wäre müssen wir einen neuen antrag stellen.und auch dort machten wir ihn darauf aufmerksam das sie die massnahme nur dann antreten könne wenn wir wieder für sie zahlungen bekommen.er verfasste eine erklärung die ich (leider) ohne nochmaliges durchlesen unterschrieb.(dabei lies er genau das was uns wichtig war mit der massnahme aus und schrieb rein das sie auf jeden fall dorthin müsse mit oder ohne zahlung).wir haben bis heute morgen auf das schreiben gewartet, darin wird meiner tochter hartz 4 verwährt da sie nicht an der massnahme teilgenommen hatte.das uns das geld für die fahrt dorthin fehlte (da wir im monat mit zwei personen von150 euro leben ) und ich das geld für die fahrten nicht auftreiben konnte bekommen wir immer noch nicht mehr.fazit egal was man macht es ist verkehrt die sitzen nun mal am längeren hebel.
— Mittwoch, 16. September 2009 —
Mal etwas lustiges, ein Bild aus dem Internet, was ich, wie ich glaube, doch ein gewisses Stück Wahrheit spricht. Bin mal auf die Kommentare gespannt, da kann sicher der ein oder andere ein Lied oder eher eine Geschichte zu schreiben. Hier erst mal das Bild zum Antrag oder dem Formular auf Hartz IV und den Problemen beim Ausfüllen.

Da tun sich doch einige Abgründe auf, könnte man meinen, aber irgendwo ist es genauso, wie das Bild es beschreibt. Die meisten Antragsteller für Hartz IV werden einfach mit den Anträgen alleine gelassen. Sie strotzen nur so vor Behördendeutsch und aus genau diesem Grund fällt es den allermeisten Menschen so schwer, sich in den Anträgen zurecht zu finden.
Zahlreiche Fragen werden in den Anträgen gestellt, die so eigentlich nicht rechtens sind. Oft drängt die ARGE noch dazu darauf, den Antrag kurzfristig abzugeben, obwohl der Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Lassen Sie sich nicht darauf ein, nehmen Sie sich Zeit für das Ausfüllen des Hartz-IV-Antrages. Denn Änderungen, die sich in der Zeit zwischen Abgabe des Antrags und tatsächlichem Leistungsanspruch ergeben, müssen Sie sonst nur aufwändig nachträglich erklären. Auch wird manche ARGE darauf drängen, dass Sie Unterhaltsansprüche bei Verwandten geltend machen, diese sind aber in aller Regel nicht rechtens. Lediglich der Unterhalt der Eltern für Kinder wird beim ALG II berücksichtigt. Wenn Sie sich dennoch zur Geltendmachung von Unterhaltszahlungen Verwandten gegenüber drängen lassen, werden diese Ihren Leistungsanspruch senken.
Ebenfalls sollten Sie keinesfalls eine Einkommensbescheinigung beim Arbeitgeber verlangen, die oft gefordert wird. Denn diese Forderung verstößt gegen den so genannten „Ersterhebungsgrundsatz“. Ihre Einkünfte sind auch aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu entnehmen, dafür bedarf es keine Preisgabe persönlicher Daten dem Arbeitgeber gegenüber. Außerdem wird im Hartz-IV-Antrag zwischen den freiwilligen Angaben und den Pflichtangaben unterschieden. Sie sollten nur die Pflichtangaben machen, freiwillige Angaben haben lediglich zum Ziel, zusätzliche Daten über Sie zu sammeln.
Wie jede Behörde hat auch die ARGE eine Vorliebe für Formulare und Bescheide jeglicher Art. Es gibt Formulare in allen Farben, Formen und Variationen. Die meisten sind, wie zum Beispiel ein Formular des Finanzamtes, völlig verwirrend und unverständlich.
Die verzwackte Mitwirkungspflicht
Ausfüllen muss man diese Formulare aber immer, denn das fällt unter die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Damit sich ein Hartz IV Empfänger nicht völlig nutzlos vorkommt, hat er die Pflicht, an seinem eigenen Schicksal aktiv mitzuwirken. Wenn alle Formulare nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und unterschrieben sind, werden sie bei der ARGE eingereicht und dann geht es los. Beinahe täglich schickt die ARGE Korrekturwünsche und neue Bescheide, immer wieder landen neue Formulare mit neuen Forderungen im Briefkasten, irgendetwas ist immer falsch ausgefüllt.
Wenn dem ALG II-Empfänger irgendwann dann (verständlicherweise) der Kragen platzt und er sich die Frechheit erlaubt bei der ARGE anzurufen, wird ihm gesagt, dass der betreffende Mitarbeiter Herr X den Fall gar nicht mehr bearbeitet, sondern dies jetzt Herr Y mache und der sei gerade nicht im Hause. Kurz: Die linke Hand weiß nicht was die rechte gerade tut.
Bei fehlender Mitwirkung – Kürzung der Leistungen
Am nächsten Tag kommt wieder ein neuer Bescheid, diesmal von Frau Z. Wer nicht prompt reagiert, der wird auf seine „Mitwirkungspflicht“ hingewiesen und ihm wird eine Kürzung der Leistungen in Aussicht gestellt. Auch dem Geduldigsten und Ruhigsten geht bei diesem ewigen hin und her nach einer gewissen Zeit mal der Hut hoch und er marschiert mit viel Wut im Bauch zu seiner ARGE, um endlich mal für Klarheit zu sorgen. Von den zumeist unprofessionellen, inkompetenten und oft auch sehr frechen Sachbearbeitern und besonders Sachbearbeiterinnen, bekommt der hilflose Hartz IV Empfänger nur einen einzigen Rat: „Legen Sie doch Widerspruch ein.“ Diese werden in der Regel als „unbegründet“ zurückgewiesen. Laut zynischer Aussage der ARGE bleibt ja immer noch: „der Gang zum Sozialgericht“.
Auch hier gilt der Spruch: "Recht haben und recht bekommen sind zweierlei."