— Montag, 22. Juni 2009 —
Krankenhaus hat Anspruch auf Erstattung bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Ein Arbeitsloser, der zuvor keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld gestellt hat, hat trotzdem Anspruch auf eine Notfallbehandlung im Krankenhaus. Das Krankenhaus kann nach der Behandlung gegen den Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 19.05.2009 [Aktenzeichen: B 8 SO 4/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7900.htm
— Freitag, 17. April 2009 —
Sozialhilfeträger muss die Kosten übernehmen – Schullektüre ist ein "atypischen Bedarf"
Schulbücher sind nicht bereits in den Hartz-IV-Regelleistungen enthalten. Daher können Hartz-IV-Empfänger die Ausgaben für Schulbücher zusätzlich vom zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen. Es handelt sich dabei um einen "atypischen Bedarf", der als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) gewährt wird. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Quelle:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 25.11.2008, [Aktenzeichen: L 3 AS 76/07]
gefunden bei:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7510.htm
— Samstag, 11. April 2009 —
Mehraufwandsentschädigung deckt bereits die Unkosten
Wer einen Ein-Euro-Job hat, muss die Fahrten zur Arbeitsstelle selbst bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein-Euro-Jobber haben keinen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Monatskarte. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann geklagt, der 130,- Euro durch den Ein-Euro-Job verdiente, aber für den Job extra eine Monatskarte benötigte, die ihm 52,- Euro kostete.
Quelle:
Bundessozialgericht; Urteil vom 13.11.2008, [Aktenzeichen: B 14 AS 66/07 R]
gefunden bei:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6993.htm
— Donnerstag, 2. April 2009 —
Gestern kam von Plus Minus (ARD) ein Beitrag zum Thema Pfandleihhäuser in Deutschland. Immer mehr Menschen müssen ihren kostbaren Goldschmuck dort verkaufen, um an Bares zu kommen. Bei plus minus wurden auch zwei Methoden vorgestellt, wie man am schnellsten zu seinem Geld kommt.
Ist es nicht traurig, dass wir nun schon unseren Schmuck verkaufen müssen?
Soweit kommt es noch, dass die Politik von uns verlangt, Schmuck, Gold, Perlen und Edelsteine zu verkaufen. Die Politiker machen sich die Taschen voll und der Pöbel muss Erbstücke und liebgewonnene Dinge verschachern um an das tägliche Brot zu kommen. Das ist mal wieder typisch deutsch und typisch deutsche Politik. Aber man kann sich ja mit dem Kindergeld brüsten, was gerade um einige Euros angehoben wurde.
Wenn das Gold nicht reicht, Zahngold kann man auch verkaufen
Das wird wohl das Ende der Zumutbarkeit sein, dass der Fall Manager der Arbeitsagentur zu ihnen sagt: "Wenn sie kein Geld haben, verkaufen Sie doch Ihr Zahngold, da kriegt man richtig Geld für."
Dann haben sie eben ein paar Lücken im Gebiss, können nicht mehr richtig beißen, sehen aus wie der letzte Husten und ihre Bewerbungsfotos können Sie sich eigentlich schenken. Wenn solche Leute werden mit Sicherheit nicht eingestellt. Ein Gebiss oder vernünftigen Zahnersatz beim Zahnarzt können Sie sich natürlich nicht leisten, da das Geld für so eine Behandlung nicht von der Kasse bezahlt wird und auch nicht vom Arbeitsamt als Zuschuss für Hartz IV-Empfänger gewährt wird.
Ohne Zähne keine Bewerbungsfotos oder ist das heutzutage egal?
Der Arbeitslose in Deutschland wird also ohne Zähne im Mund, mit vielen Visitenkarten von Gold schmieden und Annahmestellen zum Gold verkaufen zu seinem Fall Manager oder zum Arbeitsamt gehen müssen und dort betteln, dass er das Geld für eine Zahnbehandlung bekommt, um wieder Zähne im Mund zu haben. erst danach kann er seine Bewerbungsfotos schießen lassen und neue Bewerbungen schreiben. Wenn er dein Glück hat, bekommt er auch arbeiten. Ein Teufelskreis
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