— Mittwoch, 15. April 2009 —
Nach der Klage einer Arbeitslosengeld-2-Bezieherin, welche etwa 9.200 € Arbeitslosenhilfe bei der Bundesagentur für Arbeit erklagt hatte, legte das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil fest, dass diese Nachzahlung weder als Einkommen noch als Vermögen anzurechnen ist.
Urteil vom 9.3.2009, Az.: S 35 AS 12/07
— Freitag, 27. März 2009 —
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 47/08 R] entschieden, dass eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
Damit erhält derjenige, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung nachträglich per Gerichtsentscheid eine Absendung gezahlt bekommt, weniger Arbeitslosengeld 2.
Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7532.htm