— Archiv für den Tag „Einkommen” —
— Freitag, 6. November 2009 —
Nahezu jedes Einkommen, das Hartz-IV-Leistungsempfänger beziehen, muss der Bundesagentur für Arbeit bekanntlich mitgeteilt werden. Zu Recht. Daran ist in der Tat nichts auszusetzen, ganz im Gegenteil. Denn mal ehrlich: wo käme der deutsche Staat denn hin, wenn er nur mit einem (Adler-)Auge einen Blick auf die Einkommensverhältnisse seiner Bürger hätte? Die Folge wäre sicherlich, dass es noch mehr ALG-II-Empfänger gäbe, welche möglicherweise ihre Leistungen zu Unrecht erhalten.
Wie aber verhält es sich, wenn ein Hartz-IV-Bezieher zum "offiziellen" Nachlassempfänger wird? Sicherlich sind auch in einer solchen Situation die entsprechenden "Mehreinkünfte", sprich: das Erbe, beim Amt anzugeben – ohne Zweifel. Jedoch war erst kürzlich in den Medien wieder einmal die Rede davon, dass ein Erblasser verfügt habe, die einem nahestehenden Verwandten (Hartz-IV-Empfänger) überlassene Erbschaft in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro lediglich in Teilbeträgen auszuzahlen, um auf diesem Wege zu verhindern, dass das Vermögen mit den sozialen Leistungen verrechnet oder die Bezüge gar gänzlich eingestellt würden.
Bei objektiver Betrachtung ist allein eine derartige Überlegung ein Schlag ins Gesicht für all’ jene Hartz-IV-Bezieher, die tatsächlich dringend auf Zuwendungen von staatlicher Seite angewiesen sind. Wie gut, dass jedoch nicht (immer) das Sprichwort "Frechheit siegt" seine Gültigkeit behält…!
Wie auch von Seiten des zuständigen Sozialgerichtes bestimmt wurde, durften die ALG-II-Bezüge durch die Bundesagentur für Arbeit in der Tat eingestellt werden. Zu Recht, denn es kann freilich nicht angehen, dass der Lebensunterhalt des "Möchte-Gern-Hartz-IV-Empfängers" weiterhin aus Steuergeldern finanziert würde, während er gleichzeitig mit seinem geerbten Vermögen sämtlichen Annehmlichkeiten des Lebens frönen könnte….
— Freitag, 30. Oktober 2009 —
Nichts! So weit, so gut. Aber warum die Frage?
Die Erklärung folgt "auf dem Fuße: Wer kennt sie nicht, die vielen seriösen (und oftmals leider auch unseriösen) Handyangebote, bei denen der Verbraucher mit zum Teil sehr attraktiven Prämien "angelockt" und zum Abschluss eines Handyvertrages "überredet" werden soll? Einmal werden Hightech-PCs als "Dreingabe" offeriert, ein anderes Mal ist in diesem Zusammenhang sogar von ausschweifenden Kurzurlauben die Rede…. Und dann sind da auch noch die interessanten Bargeld-Versprechen…!
Gerade für Hartz-IV-Leistungsempfänger ist es eine höchst attraktive Angelegenheit, das bekanntlich sehr magere Einkommen mit einer solchen Geldprämie aufzustocken. Nur: wie erklärt man diesen "wunderbaren Geldsegen" gegenüber dem Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit, wenn dieser im bekannten Rhythmus die Kontoauszüge der Leistungsbezieher überprüft? Denn Fakt ist doch, dass man hier sogleich die Hand aufhalten wird, um ebenfalls einen "Teil des Kuchens" abzubekommen – oder?
Schließlich wird die Prämie für den abgeschlossenen Handyvertrag als Einkommen betrachtet und darf dementsprechend abgezogen werden. Was aber tun, wenn das so dringend benötigte "Zusatzeinkommen" in ein (altes) Auto investiert wird, um damit zur Arbeitsstelle zu fahren? Denn bekanntlich soll ja nun auch die so genannte Hinzuverdienstgrenze erhöht werden, sodass sich das Arbeiten wieder lohnen könnte…. Trotzdem bleibt in dieser Hinsicht zu sagen, dass das Recht ganz offensichtlich auf der Seite der Agentur für Arbeit ist….
Anders sähe das Ganze sicherlich aus, wenn sich der Hartz-IV-Leistungsempfänger bei der Auswahl der Prämie schlicht und einfach für ein weiteres Handy entscheidet. Denn das wird natürlich nicht als abziehbare "Einkommen" angesehen. Aber wer braucht schon mehrere Handys? Eines davon lässt sich doch prima auf der einen oder anderen Plattform im world wide web zu Geld machen…..
— Mittwoch, 8. Juli 2009 —
Einige Hartz IV Empfänger haben ein Nebengewerbe oder sogar eine hauptberufliche Tätigkeit angemeldet und erzielen auf diese Weise einen Teil ihres Lebensunterhaltes oder bessern einfach nur ihre Haushaltskasse auf. Doch wer glaubt, dass man alles behalten könne, was man verdient, irrt. Schließlich leben wir ja in Deutschland.
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— Mittwoch, 15. April 2009 —
Nach der Klage einer Arbeitslosengeld-2-Bezieherin, welche etwa 9.200 € Arbeitslosenhilfe bei der Bundesagentur für Arbeit erklagt hatte, legte das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil fest, dass diese Nachzahlung weder als Einkommen noch als Vermögen anzurechnen ist.
Urteil vom 9.3.2009, Az.: S 35 AS 12/07
— Freitag, 27. März 2009 —
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 47/08 R] entschieden, dass eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
Damit erhält derjenige, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung nachträglich per Gerichtsentscheid eine Absendung gezahlt bekommt, weniger Arbeitslosengeld 2.
Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7532.htm
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