— Montag, 10. August 2009 —
Darlehen für Schüler – Kosten für monatliche Busfahrkarte wird finanziert [ 3 Kommentare ]
„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Quelle: Sozialgericht Marburg; Beschluss vom 14.07.2009 [Aktenzeichen: S 9 SO 60/09 ER]
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