— Samstag, 8. Oktober 2011 —
Über das gute alte Arbeitsamt, kann man scheinbar nur noch den Kopf schütteln. Eine gute Freundin von mir hat stets und ständig nur Ärger mit denen!
Zur Vorgeschichte ist folgendes zu sagen
Sie hat bereits mehrere Male im Ausland gearbeitet und dementsprechend auch alleine dort gewohnt. Zudem hatte sie auch Arbeit innerhalb von Deutschland und hat auch hier bereits längere Zeit alleine in einer normalen Mietwohnung gelebt. Als der Arbeitsvertrag auslief, ist sie dann zurück zu ihrem Vater und den anderen Geschwistern ins Haus gezogen. Sie war immer sehr unzufrieden mit ihrer Arbeitslosigkeit. Das einzige, was sie nicht mehr wollte, war ins Ausland gehen. Hier hatte sie nicht allzu gute Erfahrungen gesammelt. Ansonsten aber war sie stets sehr bemüht (mehr als alle anderen Personen, die ich kenne), eine neue Arbeitsstelle zu finden. Und die fand sie auch! Sogar gleich eine unbefristete Stelle!
Verkehrsanbindung Dorf <=> Arbeitsamt
Ich muss hinzufügen, dass sie in einem kleinen Dorf lebte und die Verkehrsanbindungen zu ihrer Arbeitsstelle, wirklich schlecht und praktisch kaum vorhanden waren. Es fährt zwar einige Male ein Bus, aber nie zu den richtigen Zeiten. Einen Führerschein besaß sie nicht. Also wollte sie beim Amt vorsprechen. Ihr Ziel war eine kleine Wohnung. Tja, was soll ich sagen: Das Arbeitsamt stellte sich quer! Angefangen bei Kommentaren, wie “Sie sind unter 25 Jahren”, worauf sie konterte “Ja, aber nur noch bis Dezember (3 Monate) und zudem habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Aussicht und anders ist es mir nicht möglich, zur Arbeitsstelle zu gelangen!” Die Dame vom Amt diskutierte weiter mit ihr und wollte keine Zustimmung zur eigenen Wohnung geben. Als meine Freundin dann meinte, dass sie dann die Arbeit aber nicht annehmen könne, verabschiedete sie die Dame mit den Worten: “Dann gehen sie eben nicht arbeiten!”
Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln.
Erst macht das Amt Druck und dann wollen die netten Leute ihr Steine in den Weg legen! Meine Freundin ist aber nicht Ohne und so hat sie sich so lange durchgeboxt, bis ihr die Wohnung genehmigt wurde und sie nun problemlos jeden Tag pünktlich an ihrem Arbeitsplatz erscheinen konnte.
— Donnerstag, 20. August 2009 —
Mobilität ist wichtig in der heutigen Gesellschaft. Blöd ist, wenn man sie sich nicht leisten kann. Falls der Supermarkt nicht in unmittelbarer Nähe liegt, der nächste Arzt nicht direkt um die Ecke praktiziert, können die Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel bei schmalen Portmonees ganz schnell zur Magersucht führen. 11,49€ pro Monat sollen etwa Düsseldorfer Hartz IV – Empfänger erhalten, damit ihre Mobilität gewährleistet wird. Damit, so „Der Westen“ (Portal der WAZ-Mediengruppe), lassen sich genau drei Fahrten realisieren. Also etwa einmal zum Arzt, einmal zurück, nochmals zum Arzt und dann zu Fuß wieder zurück. Danach geht’s für den restlichen Monat nur noch zu Fuß. Oder man spart anderswo. In Düsseldorf gibt’s deshalb jetzt eine Plakataktion. „Her mit dem Sozialticket“ steht auf den Plakaten. Das Geld für die Aktion stammt von den Organisationen Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diakonie, Verdi-Arbeitslose, Altstadt-Armenküche und „Mittwochsfrühstück für Geringverdiener” im Zakk. Sie fordern für Geringverdiener, die staatliche Unterstützung erhalten, ein Sozialticket für 15€ im Monat.
Postkarten-Aktion
Neben der Plakataktion wurden 20.000 Postkarten verteilt, Sie enthielten ebenfalls die Forderung nach einem Sozialticket und sollten an die Stadt geschickt werden. Bei 1.000 tatsächlich auch versendeten Postkarten gab es jeweils eine Antwort. Eine Ablehnung der Forderung wegen der Kosten und weil es ja bereits Vergünstigungen durch den Düsselpass gäbe. Tatsächlich bekommen etwa Hartz IV – Bezieher durch diesen Düsselpass eine ganze Reihe von Vergünstigungen. Dazu gehören etwa Gebührenfreiheit in diversen Ämtern, kostenloser Museumseintritt, Ermäßigung bei Kursen eines Bildungswerks sowie in der Oper und in einer Musikschule oder viele andere Dinge. Soll man jedoch die Wichtigkeit von Vergünstigungen bewerten, so wäre das Sozialticket dann vielleicht doch die bedeutendere Geschichte?
Fahrtkosten bei Bewerbungsterminen
Wer Fahrten zu Bewerbungsterminen, Berufsberatungen etc. unternehmen muss, muss das im Übrigen nicht selbst zahlen. Im Dritten Sozialgesetzbuch (Paragraf 45) heißt es: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten 1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten), 2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.
Arztbesuche gehören beispielsweise leider nicht in die Kategorie der Fahrten, deren Kosten durch unterstützende Leistungen abgefedert werden. Schade eigentlich!