— Archiv für den Tag „Arge” —

— Mittwoch, 12. August 2009 —

Leistungskürzungen und Hartz IV – Bescheide — nicht grundsätzlich hinnehmen [ Keine Kommentare ]

789.000-mal wurden im Jahr 2008 die Leistungen von Hartz IV-Empfängern durch die ARGE gekürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Die dazu passende Pressemitteilung findet sich auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Rechtsgrundlage bei Leistungskürzungen ist Paragraf 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Thomas Lenz, Geschäftsführer der ARGE in Wuppertal antwortete einmal in einem bemerkenswerten Interview mit der linken Wochenzeitung Jungle World , dass „seine“ Arge Willkür bei Sanktionen „durch die Schulungen und die Führungskräfte und Experten vor Ort, die kontrollieren, ob wirklich ein Sanktionsgrund vorliegt“, verhindert. Diese Kontrolle scheint allerdings nicht überall gleich gut zu funktionieren. Kommen wir zur Antwort auf jene bereits zitierte kleine Anfrage zurück: Dort heißt es, dass 2008 insgesamt 31.500 Betroffene erfolgreich gegen Sanktionen der Arge Widerspruch eingelegt hätten. 2007 waren es erst 24.330 Menschen, 2006 gar nur 12.880.

Fallbeispiele

Es scheint also so zu sein, dass ungerechtfertigte Sanktionen der Arge gar nicht so extrem selten sind, wie viele Menschen es wohl gerne hätten. Schauen wir uns doch einmal zwei auf Sozialleistungen.info dokumentierte Fälle an, in denen Gerichte Leistungskürzungen für unrechtmäßig erklärten:


Fall 1

So durfte die Arge beispielsweise einer Frau nicht die Sozialleistungen kürzen, die einen Job mit einem extrem geringen Stundenlohn abgelehnt hatte. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Fall, bei dem es um einen Job für einen Stundenlohn von 4,50€ ging. Der unterste Tariflohn für den Job lag bei 9,82€.

Fall 2
Aus einem im Dezember 2008 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dresden geht hervor, dass die Arge auf eine drohende Sanktion hinweisen muss, bevor sanktioniert wird. 
 

Ein besonders krasser Fall angedrohter Sanktionen ist als einer von zehn Fällen in einer Broschüre der Berliner Kampagne gegen Hartz IV dargestellt. Einer Frau, die sich als Nebenbeschäftigung prostituiert hatte und die diese doch sehr spezielle Art der Beschäftigung wegen psychischer Belastung aufgeben wollte, wurden nach Angaben aus der Broschüre Sanktionen angedroht, falls sie ihre Nebenbeschäftigung (die Prostitution) aufgebe. Die Broschüre kann unter anderem auf der Seite Vedix.de gedownloaded werden. Zu falschen Arge-Bescheiden gab es jüngst auch einen interessanten PlusMinus-Beitrag im TV, den man auf YouTube sehen kann.

Wird der Rechtsweg erschwert?

Die Politik will die Zahl von Anfechtungen gegen Hartz IV-Bescheide und Leistungskürzungen anscheinend sehr pragmatisch reduzieren. Der Eigenanteil an den Kosten für ein Rechtsverfahren soll erhöht werden. So manch ein Hartz IV-Empfänger könnte sich dann eventuell ein gerichtliches Vorgehen nicht mehr leisten. „Pragmatisch“ mögen das die einen nennen. „Ungerecht“ ist aber vielleicht der passende Ausdruck, zumal die Sozialgerichte laut PlusMinus-Beitrag in 2/3 aller Fälle, in denen Hartz IV-Empfänger geklagt hatten, gegen die Arge entschieden haben. Aber Recht bekommt mitunter nur derjenige, der es auch einfordern kann!
 

— Dienstag, 28. Juli 2009 —

Arbeitslose gehen zum Zahltag [ Keine Kommentare ]

Zahltag — für Arbeitnehmer klingt das meistens sehr nett, es sei denn, ihr Arbeitgeber hat gerade ziemliche finanzielle Probleme. Dann bleibt die Zahlung am Zahltag bisweilen aus. Hartz IV-Empfänger haben keinen Arbeitgeber (es sei denn, sie durchlaufen gerade einen Ein-Euro-Job). Hartz IV-Empfänger haben die ARGE. Und die scheint bisweilen Zahltage (aus welchen Gründen auch immer) zu ignorieren. Dann rennt der Zahlungsempfänger vielleicht zum Ansprechpartner beim Zahlungsgeber und durchläuft schlimmstenfalls ein mitunter typisches Behördenszenario: Nummer ziehen, Sachbearbeiter treffen, wiederkommen müssen, anderen Sachbearbeiter treffen… Das kann nicht nur frustrierend sein. Es kann schlimmstenfalls auch dafür sorgen, dass der Einkaufswagen komplett leer bleibt. 

Zahltage der Hartz IV-Empfänger

Herne am zweiten Februar 2007: Etwa 100 Hartz IV-Empfänger versammeln sich in der Arbeitsagentur der Stadt, weil sie ihnen zustehende Gelder von der ARGE nicht bekommen hatten. Sie kamen und sie blieben. Sie blieben genau so lange, bis ihnen das fehlende Geld gezahlt wurde. Das erregte Aufsehen. Das wirkte wie eine gelungene Aktion. Und das fand Nachahmer: beispielsweise in Köln. „Zahltage“ nennen sich diese Aktionen. Die Geschichte der Kölner Zahltage wurde einmal von Indymedia.org beschrieben und auf dem Erwerbslosenforum ELO-Forum veröffentlicht. Demnach fand der erste Zahltag in Köln im Oktober 2007 statt. Wie so ein Zahltag aussieht, lässt sich in einem YouTube-Video sehen.


Imposant: Da bekommen Hartz IV-Empfänger doch tatsächlich plötzlich so etwas wie Macht. Und die scheint bisweilen dringend nötig zu sein. Der erste „Zahltag“ in Köln überraschte Arge und Polizei noch. Der zweite im Dezember 2007 traf beide vorbereitet. Sie reagierten mit Deeskalation und sorgten tatsächlich dafür, dass die Anliegenden der „Zahltag-Leute“ entgegengenommen und relativ zügig bearbeitet wurden. Seither wurde eine Reihe weiterer Zahltage in Köln und nicht nur in Köln veranstaltet, die mal mehr und mal weniger durch Protest und/oder versuchte Kooperation zwischen Arge und den Protestierenden bestimmt waren.

Solidarität ist Trumpf

Einmal mehr zeigt sich, dass der einzelne Hartz IV-Empfänger oftmals eher hilflos ist. Die Gruppe allerdings muss keineswegs hilflos sein. Individualität und eine Gesellschaft von Individualisten mag oft etwas Schönes sein. Manchmal ist der nötige Schuss „Solidarität“ aber ausgesprochen hilfreich und macht Gesellschaft deutlich lebens- und vielleicht auch liebenswerter.
 

— Mittwoch, 8. Juli 2009 —

Wie viel darf ein selbständiger Hartz IV Empfänger zu seinem ALG 2 hinzuverdienen [ Keine Kommentare ]

Einige Hartz IV Empfänger haben ein Nebengewerbe oder sogar eine hauptberufliche Tätigkeit angemeldet und erzielen auf diese Weise einen Teil ihres Lebensunterhaltes oder bessern einfach nur ihre Haushaltskasse auf. Doch wer glaubt, dass man alles behalten könne, was man verdient, irrt. Schließlich leben wir ja in Deutschland.

 

 

 

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Abgestempelt – ein Leben mit Hartz 4
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