— Archiv für den Tag „Arge” —

— Montag, 29. Juni 2009 —

Arge-Akten auf Kühlerhaube und ein Hausverbot [ Keine Kommentare ]

Stollberg im Erzgebirge ist ein beschauliches Städtchen. Es hat ungefähr 12.000 Einwohner, einen regelmäßig stattfinden Bauernmarkt, einen Weihnachtsmarkt mit Pyramidenanschieben und Bergmannsparade und… unfehlbare ARGE-Mitarbeiter. Diese ARGE-Mitarbeiter sind dermaßen unfehlbar, dass es unmöglich sein kann, dass einer dieser Mitarbeiter wichtige Papiere der ARGE auf der Kühlerhaube eines Autos liegen ließ. Also kann Jens G. eigentlich nur ein Lügner sein, wenn er behauptet, derartige Papiere tatsächlich auf einer Kühlerhaube von einem Auto vor dem Büro der ARGE gefunden zu haben. Es sei denn, man würde Unfehlbarkeit maximal Göttern zuschreiben und würde ARGE-Mitarbeiter definitiv nicht für Götter halten. Dann könnte die Sache möglicherweise auch ganz anders aussehen.

Wie kommen sensible ARGE-Daten zu Herrn G?

Es waren nicht irgendwelche Papiere, die Jens G. gefunden haben will. Auf diesen Papieren standen alle Widerspruchsverfahren der örtlichen ARGE seit 2007. Und auf den Papieren standen Aktenzeichen, Infos zu den einzelnen Bearbeitungsständen und die Namen derer, die klagten. Man muss kein vehementer Datenschützer sein, um die Ansicht zu vertreten, dass derartige Daten nichts auf Motorhauben von parkenden Autos verloren haben. Aber vielleicht waren sie auch gar nicht dort? Die Arge jedenfalls behauptet steif und fest, dass Jens G. die Unterlagen entwendet habe. Und sie ging soweit, Herrn G. Hausverbot zu erteilen. Das geschah auch, weil jener Herr G. angeblich den Dienstbetrieb nachhaltig gestört habe, wie die Sächsische Zeitung im Juni 2009 mitteilte. Seither wird jener Jens G. von ARGE-Mitarbeitern an der Rezeption der ARGE empfangen, wenn er sie besucht, und genau dorthin gebracht, wo er hin möchte. Das klingt dann schon ein bisschen nach dem Umgang mit einem Schwerverbrecher.

Fehler der ARGE gab’s wohl in jedem Fall

Wir wollen nicht vorschnell urteilen! Wir wissen ja nicht genau, was da zwischen Jens G. und der ARGE in Stollberg so alles passierte. Letztlich können wir nicht einmal sicher behaupten, dass Herr G. die Unterlagen nicht tatsächlich entwendet hat, wenn wir es auch irgendwie nicht glauben. Wir können ebenfalls nicht felsenfest behaupten, dass Jens G. niemals den Dienstbetrieb der ARGE gestört hat. Allerdings sind wir mit dem in der Sächsischen Zeitung zitierten Datenschützer des Landes, Andreas Schurig, einer Meinung: Selbst wenn Jens G. die Unterlagen entwendet hätte, wäre der ARGE ein mangelhafter Umgang mit sensiblen Daten anzulasten. Damit Unterlagen entwendet werden können, müssen sie nämlich erst einmal so aufbewahrt werden, dass man sie ganz einfach entwenden KANN. Und was das Hausverbot für Jens G. angeht: Sollte es da wirklich in erster Linie um die Daten gehen, die sich plötzlich in seinen Händen befinden, dann gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Aber vielleicht läuft das ja in Stollberg alles ganz anders mit dem Recht?

— Freitag, 26. Juni 2009 —

Wie wir unsere Kinder zu Hartz 4-Empfängern machen [ Keine Kommentare ]

Ich habe gestern, am 25.06.2009, zufällig von ZDF die Reporter um 21:00 Uhr gesehen. Zunächst dachte ich, na ja, man wird wohl wieder über die Wirtschaftskrise, der sinkenden Konjunktur und der sinkenden Kaufkraft der Verbraucher berichten. So wie es seit einigen Monaten in nahezu jeder Dokumentation, Reportage und Berichterstattung der Fall ist. Doch diesmal waren wirklich einige gute Themen der beiden, unter anderen ging es um Jugendliche, die nicht einmal ihren Hauptschulabschluss geschafft haben. Entweder aus persönlichen Gründen, Familie oder einfach nur weil sie faul waren und niemand hinter ihnen stand, der ihnen einmal auf die Finger klopft.

Schule setzt zu spät an – individuelle Förderung und Erfolge und spornen diese Jugendlichen an

In der Hauptschule abgestempelt, weil noch nicht einmal Multiplikation, Addition und Kontraktion richtig und flüssig funktionieren. Dann kommt man nicht aus den Federn, verschlafen, Wecker unter dem Kissen versteckt und was weiß ich noch für Ausreden. Aber letztlich kann man den Jugendlichen keinen Vorwurf machen, es ist ja niemand da, der ihnen als Vorbild dienen kann und sie dahingehend fördert. Also hat die Schule die verdammte Pflicht, diese armen Gerichte an die Hand zu nehmen und Ihnen zumindest das nötigste in Sachen Pünktlichkeit, Ordnung und Benehmen beizubringen. Dann sollten Lernerfolge auch kein Problem mehr sein und wie der Lehrer im Filmen und im Beitrag Setzen, sechs! Versagen die Schüler oder die Schule? richtig sagte, auch in seiner Lehrmethodik umsetzte, zählen hier schon die kleinen Erfolge für diese Schüler. Einfach mal gelobt zu werden, auch handwerklich etwas beweisen zu können, um letztlich den Absprung doch noch zu schaffen.

Ein Test muss über Weh und Ach entscheiden

Am Schluss mussten die Kandidaten einen Wissens testen in Mathematik ablegen, welcher darüber entscheiden sollte, ob sie den weiterführenden Sprung zum Hauptschulabschluss schaffen beziehungsweise dort aufgenommen werden. Nur so können sie eine Lehre und damit eine geregelte Zukunft beginnen. Einige haben das natürlich in dieser Stresssituationen total vermasselt und sitzen nun förmlich auf der Straße. Diese Maßnahme läuft irgendwann aus und der Jugendliche hat seine letzte Chance gehabt. Keinen Hauptschulabschluss, keine Lehrstelle und mit diesen Qualifikationen auch keine Chancen etwas zu bekommen, wo man auf Dauer Geld mit verdienen kann und auch sein Leben ordnen beziehungsweise eine Familie ernähren kann.

An dieser Stelle weiß man schon als Zuschauer, dass der Junge zum Arbeitsamt oder zur Arge gehen muss, um sich regelmäßig seinen Lebensunterhalt dort zu holen. Ist das etwa das, was wir wollen? Ist das vielleicht die Behandlung, die wir unseren Kindern zugutekommen lassen wollen? Hat nicht in Deutschland jeder ein Recht auf Bildung, auch wenn es etwas länger dauert? An dieser Stelle muss ich Lehrer Redlich vollkommen und bedingungslos Recht geben, wenn er sagt, dass 8.000 € pro Teilnehmer und Jahr wohl im Gegensatz zu den milliardenschweren Paketen für nicht so viel sind, für Jugendliche mit Ausbildung und damit einer Zukunft.

Aber soweit sind wir nun schon, dass wir unsere eigenen Kinder nicht mehr ausbilden können, weil das Geld fehlt oder die Geduld und lieber Banken unterstützen. eines haben wir jedoch erreicht, die warte Seele bei der arger und dem Arbeitsamt werden wohl immer gefüllt seien und wohl auch noch voller werden. So haben wenigstens unsere lieben Beamten der Bundesagentur für Arbeit eine gesicherte Zukunft.

Hier nochmal das Video zum Beitrag.

— Montag, 22. Juni 2009 —

Anspruch auf Notfallbehandlung besteht auch ohne Krankenversicherung [ Keine Kommentare ]

Krankenhaus hat Anspruch auf Erstattung bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Ein Arbeitsloser, der zuvor keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld gestellt hat, hat trotzdem Anspruch auf eine Notfallbehandlung im Krankenhaus. Das Krankenhaus kann nach der Behandlung gegen den Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 19.05.2009 [Aktenzeichen: B 8 SO 4/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7900.htm

— Freitag, 19. Juni 2009 —

ALG II: ARGE darf Aufrechnung von überzahlten Leistungen nicht ohne weiteres vornehmen [ 2 Kommentare ]

Ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf während des laufenden Leistungsbezuges eine Aufrechnung mit in der Vergangenheit überzahlten Leistungen nur vornehmen, wenn die Überzahlung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Hilfebedürftigen erfolgt ist. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.

Quelle: Sozialgericht Koblenz; Urteil vom 05.04.2007 [Aktenzeichen: S 11 AS 635/06]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147.htm

— Montag, 8. Juni 2009 —

Hauptsache, es passiert etwas! Sinnentleerte Wiedereingliederungsversuche der ARGE [ Keine Kommentare ]

Zu den hehren Zielen der ARGE gehört ja die Wiedereingliederung der Hartz IV – Empfänger in die Arbeitswelt. Das klingt erst einmal toll, nicht wahr? Ich will auch gar nicht bestreiten, dass bei der ARGE teilweise Menschen sitzen, die noch echtes Bemühen zeigen und sinnvolle Maßnahmen suchen, um Arbeitslose wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Aber da gibt es dann noch die Anderen. Ich weiß nicht, ob es Unfähigkeit ist oder ob einfach Statistiken geschönt werden sollen, aber bei manch einer Eingliederungsmaßnahme, über die ich so in Foren lese, sträuben sich mir die Haare. [immer noch besser, als würden sie mir ausfallen ;-).] 

Staplerfahrer trotz Epilepsie

Da liest man dann etwa von einem Mann, der von der ARGE zu einem Lehrgang geschickt wurde, um den Gabelstaplerschein zu machen. Soweit, so gut! Als Fahrer eines Gabelstaplers mag man ja tatsächlich verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das Problem dabei: Der Mann, dem diese Maßnahme aufgezwungen wurde, ist Epileptiker. Ein Fahrzeug darf er erst dann führen, wenn er zwei Jahre lang keinen epileptischen Anfall mehr bekommen hat. Soweit es mir bekannt ist, handelt es sich bei einem Gabelstapler definitiv um ein Fahrzeug. Ich darf kurz zusammenfassen: Da wäre also ein Mann und da wäre eine Maßnahme, wobei Mann und Maßnahme definitiv nicht zusammenpassen. Die ARGE hat das wohl anders gesehen und mit Sanktionen gedroht, falls jener Mann die Maßnahme nicht antritt. Und so lernte er also etwas, was seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt um etwa 0,0 Prozent gesteigert hat. Immerhin hatte er Gelegenheit, jenen anderen Mann kennen zu lernen, der dieselbe Maßnahme aufgedrückt bekam, obwohl er längst einen Staplerschein besaß. Ist ja auch etwas Wert, oder?

Der Lehrer wird zum Lernenden

Ich behaupte immer noch, dass es eine ganze Reihe sinnvoller ARGE-Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Berufsleben gibt. Sorgen machen mir die anderen Maßnahmen. Da gibt es beispielsweise jenen Mann, der über Jahre hinweg Bewerbungstrainings im Rahmen von Maßnahmen der ARGE durchgeführt hat und plötzlich selbst arbeitslos wurde. Auch dann konnte er ab und an noch weiter als Bewerbungstrainer arbeiten. Dieser Mann wurde von der ARGE schließlich selbst zum Bewerbungstraining geschickt: als Kursteilnehmer. Der Lehrende wird zum Lernenden! Seinen Widerspruch schmetterte die ARGE ab. Was kann man daraus schließen? Entweder a) die ARGE hat einen Bewerbungstrainer beschäftigt, von dem sie eigentlich wusste, dass er kein wirklich guter Bewerbungstrainer ist, weshalb sie ihn nun zum Bewerbungstraining schickt. Oder b) die ARGE hat einen Fehler gemacht, den sie nicht zugeben möchte, weshalb sie eine völlig unsinnige Maßnahme aufrechterhält. So richtig klasse wäre weder das eine noch das andere.
 

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Kommentare
  • Nihilus: "fünfwöchigen Haftzeit" ---> tja, da sollte man gleich ausziehen und die M&ou...
  • Busti: Das wäre ja noch schöner, wenn man seine Strafe abgesessen hat kommt man uas dem Knast und...
  • Torsten: Kohle für´s Sitzen im Bau, wäre ja noch schöner. Dann platzen die Gefän...