— Archiv für den Tag „Arge” —
— Donnerstag, 19. November 2009 —
Allen Unkenrufen zum Trotze – es gibt sie also doch noch, die ARGE-Mitarbeiter "mit Herz". Wie sonst erklärt sich die extra anberaumte Zusammenkunft einiger Bundestagsabgeordneter und ARGE-Mitarbeitern vor wenigen Tagen im Gewerkschaftshaus? Denn im Rahmen dieser Veranstaltung wurde eingehend über die Arbeitsbedingungen in den Arbeitsämtern und den Arbeitsgemeinschaften debattiert.
Von einer außerordentlichen Arbeitsbelastung war da die Rede, von Mitarbeitern, die zum Teil ehrlich betroffen sind von den Schicksalen und den persönlichen Lebenssituation zahlreicher Hartz-IV-Empfänger. Tag für Tag setze man sich mit einer Viehlzahl unterschiedlichster Menschen auseinander, die dringend einer finanziellen Unterstützung von staatlicher Seite bedürfen. Damit oft einhergehend: ein hohes Verantwortungsgefühl für die Betroffenen. "Einfach so" abschalten und die Sorgen und Nöte der (Langzeit-)Arbeitslosen gedanklich nicht mit nach Hause zu nehmen ist nach Angaben der anwesenden Sachbearbeiter nur sehr bedingt möglich.
Nicht nur der Faktor Zeit, sondern vielmehr auch die umständlichen und immer neuen Gesetzesvorgaben, nach denen sich die ARGE-Mitarbeiter strikt zu richten haben, gestalten die Arbeit oft schwer und nervenaufreibend.
Sicherlich gibt es auch die ARGE-Mitarbeiter, die scheinbar völlig unbeteiligt am Schicksal ihrer Kunden (denn das sind Hartz-IV-Empfänger tatsächlich, selbst, wenn sie sich nicht immer „wie ein König“ fühlen…) einen Fall nach dem anderen abarbeiten.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion hatten rund 80 Sachbearbeiter unterschiedlicher Arbeitsämter die Möglichkeit, von ihren Erfahrungen mit den Hartz-IV-Empfängern, den ungewissen Zukunftsperspektiven, den Arbeitsbedingungen et cetera zu berichten. Erschwerend kam eine hohe Krankheitsrate seitens der ARGE-Mitarbeiter hinzu, die unter anderem auch aufgrund der starken, seelischen Belastungen ausgelöst wurden. Weil sie aufgrund dessen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen konnten, wurden zahlreiche Vorgänge nur unzureichend, nicht zeitnah oder gegebenenfalls erst gar nicht bearbeitet. Leidtragende waren letztendlich wieder einmal die Hartz-IV-Empfänger.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-arbeitsbelastung-in-argen-macht-krank8871.php
— Sonntag, 8. November 2009 —
Da soll man sich als Hilfesuchender bzw. als Bedürftiger – also auch als Hartz-IV-Empfänger – bei den so genannten "unabhängigen" Beratungsstellen, wie zum Beispiel der Caritas oder der Diakonie et cetera gut aufgehoben fühlen, und nun das: So vollkommen unabhängig und objektiv, wie die Arbeit dieser Wohltätigkeitsorganisationen ja angeblich sein soll, ist das alles gar nicht?
Allein im Großraum Köln sind rund 23 solcher "unabhängiger" Institutionen zugegen – alle werden bzw. wurden zum größten Teil finanziert durch Gelder der Stadt Köln oder durch die Bundesagentur für Arbeit. Von einer Gesamtsumme von mehr als 240.000 Euro ist in diesem Zusammenhang sogar die Rede. Und nun soll damit Schluss sein? Aus und vorbei mit der kompetenten Beratung durch hilfsbereite Sachbearbeiter? "Aus die Maus" – mit wertvollen Tipps, Kontaktadressen, Ratschlägen rund um die facettenreiche "ALG-II-Welt"? Dabei geben sowohl die Diakonie, als auch die Caritas frei und offen zu, dass der Beratungsbedarf in jedem Fall außerordentlich hoch sei.
Wenn nun in Anbetracht der Tatsache, dass künftig offenbar den Beratungsstellen die offenbar so dringend benötigten finanziellen Mittel gestrichen werden sollen, keine Beratung mehr möglich ist, wohin dann mit all' den hilfesuchenden, oftmals sogar mit starken Existenzängsten belasteten Menschen? Sollen die sich etwa an die ARGE wenden? Bei allem Respekt, aber von einer objektiven, unabhängigen Betreuung kann doch in dieser Institution wohl beileibe nicht (immer) die Rede sein, mit Verlaub….
Also ein bisschen mehr Engagement bitteschön! Armut, Zweifel, Ängste und Sorgen lassen sich ganz sicher am wenigsten durch einen aufwändigen Verwaltungsapparat eindämmen oder ganz verhindern. Und genau dieser Aspekt ist doch gegeben, wenn sich Diakonien, die Caritas und die vielen anderen Organisationen die Taschen mit Geldern der ARGE "vollstopfen" lassen. Aber dass es auch anders – und in der Tat "objektiv" – zugehen kann, stellt unter anderem die Beratungsstelle KEAs immer wieder auf eine sehr eindrucksvolle Weise unter Beweis.
Eine gute und kompetente Beratung sollte also in erster Linie von Herzen kommen – Verantwortung übernehmen für Menschen, die es in (finanzieller) Hinsicht nicht so gut getroffen haben, wie andere, ist demnach selbst ohne die staatlichen Subventionen durchaus realisierbar. Die KEAs macht es vor. Ein wahres "Licht im Dunkel" der Unabhängigkeit……
— Donnerstag, 8. Oktober 2009 —
Werden bestimmte Kriterien erfüllt, haben Arbeitslosengeld II Empfänger die Möglichkeit, sich von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass man als Hartz IV Bezieher automatisch von der GEZ-Gebühr befreit sei, bekommt man diese jedoch nur auf Antrag. Kaum ein Sozialamt-Mitarbeiter oder Job-Center-Manager wird Arbeitssuchenden, die zurzeit von Arbeitslosengeld II leben, von sich aus darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit besteht, sich von der Bezahlung dieser per Rundfunk-Staatsvertrag festgelegten GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Die Anträge liegen allerdings in Arbeitslosengeld II Job-Centern aus. Die GEZ-Gebührenbefreiung erhält ein Hart IV Bezieher also ausschließlich auf schriftlichen Antrag, am besten mit dem entsprechenden Formular.
Dieses Formular auszufüllen, ist keine Schwierigkeit und nimmt deshalb nur wenig Zeit in Anspruch, sodass jedem Hartz IV Empfänger nur empfohlen werden kann, hier keine falsche Scham an den Tag zu legen. Beachtet werden muss, dass die Befreiung von der GEZ-Gebühr immer nur ab dem Folgemonat des Monats, in dem der Hartz IV Bezieher den Antrag gestellt hat, gewährt wird. Weiter ist zu beachten, dass die GEZ-Gebührenbefreiung auch immer nur über den Zeitraum des aktuellen Bewilligungsbescheides zur Zahlung des Arbeitslosengelds II besteht. Heißt also, die GEZ-Gebührenbefreiung muss halbjährlich neu beantragt werden. Dazu bekommt der Hartz IV Empfänger immer rechtzeitig ein entsprechendes Informationsschreiben von der GEZ aus Köln. Unerlässlich ist eine beglaubigte Kopie des Leistungsbescheids über Arbeitslosengeld II Zahlung. Hartz IV Empfänger bekommen sie kostenlos in den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Wichtig ist, den kompletten Arbeitslosengeld II Leistungsbescheid zu kopieren und nicht nur Seite eins.
Quelle: www.sozialleistungen.info/con/themen/gez-gebuehren-befreiung.html
— Dienstag, 1. September 2009 —
Immer wieder einmal gibt es Diskussionen darüber, was man sich als Hartz IV-Empfänger leisten darf und wann die Arge fordern kann, dass man sich von Besitz trennt, um in Sachen Geld wieder flüssig zu werden. Tatsächlich hat die Thematik ja zwei Aspekte. Einerseits sollten auch Hartz IV-Empfänger in Deutschland ein einigermaßen vernünftiges Leben führen können, was — so scheint es — keineswegs immer verwirklicht wird. Andererseits kommt es schnell und mitunter vielleicht berechtigt zu Missmut, wenn Hartz IV – Empfänger Konsumgüter präsentieren, die sich manch ein Mensch aus unteren Lohnschichten ohne Hartz IV – Bezug nur schwerlich leisten kann. Zweimal entschieden jetzt Sozialgerichte zur Thematik: einmal für und einmal gegen den Empfänger von staatlichen Sozialleistungen.
Fall EINS — das TV-Gerät
Laut eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Frankfurt haben Hartz IV-Empfänger zumindest Anrecht auf einen Fernseher. Das berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom sechsten August 2009. Die beiden Klägerinnen hatten für die Erstausstattung ihrer Wohnung, die von der ARGE finanziert wird, einen Fernseher als Teil der Ausstattung angegeben. Die ARGE lehnte ab, da der Apparat nicht für „eine geordnete Haushaltsführung“ notwendig sei. Dieser Ansicht widersprach das Sozialgericht. Als Erstausstattung sei zu definieren, was üblicherweise in Haushalten unterer Einkommensschichten vorhanden sei. Ein Fernseh-Apparat gehört da ohne Zweifel dazu. Allerdings, auch das betonte das Sozialgericht Frankfurt, habe die ARGE kein hypermodernes Gerät zu finanzieren, ein Gebrauchtfernseher reiche völlig aus. Das (Meinungsäußerung!) klingt fair.
Fall ZWEI — der BMW
Die Sache mit dem BMW ging anders aus. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hatte den Fall eines Videothekbesitzers zu entscheiden, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II geltend machte. Infos dazu gibt es bei Valuenet. Das Landessozialgericht verwehrte ihm diesen Anspruch, da jener Mensch, um den es hier geht, nicht allein Besitzer einer Videothek, sondern auch eines BMW 525 d ist. Für den Wagen hatte jener Mensch Leasingraten zu zahlen, die einen großen Teil des wohl nicht allzu hohen Geschäftsgewinns verschlangen. Erst muss der BMW weg, so das Landessozialgericht, sofern er nicht für den Betrieb des Geschäfts benötigt wird, dann gibt es Hatz IV. Auch das (noch eine Meinungsäußerung!) klingt fair. Wer Hartz IV bezieht, sollte die Chance bekommen, a) einigermaßen anständig leben zu können und b) die Basis erhalten, um seine Situation zu verbessern. Eventuell kann ein Auto dazugehören, um die Mobilität zu steigern und so mehr Möglichkeiten zu bekommen, Einnahmen zu generieren. Aber ein schicker BMW, der zudem nicht fürs Geschäft benötigt wird, wäre dann vielleicht doch etwas übertrieben?
— Dienstag, 18. August 2009 —
Beantragt ein Hartz IV Empfänger bei seinem Grundsicherungsamt bzw. der Arge Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, zählen dazu nicht nur Möbel und Hausrat. Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.05.2009 Aktenz. S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 entschieden, dass Hartz IV-Empfänger die Kosten für ein gebrauchtes Fernsehgerät nicht aus den Regelleistungen tragen müssen. Das Grundsicherungsamt muss die Kosten im Rahmen der Erstausstattung erstatten.
In der Begründung des SG Frankfurt heißt es, das 95% dieser Einkommensklasse einen Fernseher besitzt und dieser damit einen sozialüblichen Standard darstellt.
Mit diesem Urteil wird das Klischee des „faulen Hartz IV Empfängers“ wieder einmal bestätigt: Wohnung, Möbel, Hausrat und sogar der Fernseher werden vom Amt bezahlt. Jetzt kann man sich den ganzen Tag von diversen Talk-Shows berieseln lassen und hat keine Zeit für die Arbeitssuche.
Quelle: Kostenlose Urteile.de
Kommentare