— Archiv für den Tag „Arge” —

— Freitag, 1. Mai 2009 —

Der alltägliche Wahnsinn mit den Formularen [ Keine Kommentare ]

Wie jede Behörde hat auch die ARGE eine Vorliebe für Formulare und Bescheide jeglicher Art. Es gibt Formulare in allen Farben, Formen und Variationen. Die meisten sind, wie zum Beispiel ein Formular des Finanzamtes, völlig verwirrend und unverständlich.

Die verzwackte Mitwirkungspflicht

Ausfüllen muss man diese Formulare aber immer, denn das fällt unter die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Damit sich ein Hartz IV Empfänger nicht völlig nutzlos vorkommt, hat er die Pflicht, an seinem eigenen Schicksal aktiv mitzuwirken. Wenn alle Formulare nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und unterschrieben sind, werden sie bei der ARGE eingereicht und dann geht es los. Beinahe täglich schickt die ARGE Korrekturwünsche und neue Bescheide, immer wieder landen neue Formulare mit neuen Forderungen im Briefkasten, irgendetwas ist immer falsch ausgefüllt.

Wenn dem ALG II-Empfänger irgendwann dann (verständlicherweise) der Kragen platzt und er sich die Frechheit erlaubt bei der ARGE anzurufen, wird ihm gesagt, dass der betreffende Mitarbeiter Herr X den Fall gar nicht mehr bearbeitet, sondern dies jetzt Herr Y mache und der sei gerade nicht im Hause. Kurz: Die linke Hand weiß nicht was die rechte gerade tut.

Bei fehlender Mitwirkung – Kürzung der Leistungen

Am nächsten Tag kommt wieder ein neuer Bescheid, diesmal von Frau Z. Wer nicht prompt reagiert, der wird auf seine „Mitwirkungspflicht“ hingewiesen und ihm wird eine Kürzung der Leistungen in Aussicht gestellt. Auch dem Geduldigsten und Ruhigsten geht bei diesem ewigen hin und her nach einer gewissen Zeit mal der Hut hoch und er marschiert mit viel Wut im Bauch zu seiner ARGE, um endlich mal für Klarheit zu sorgen. Von den zumeist unprofessionellen, inkompetenten und oft auch sehr frechen Sachbearbeitern und besonders Sachbearbeiterinnen, bekommt der hilflose Hartz IV Empfänger nur einen einzigen Rat: „Legen Sie doch Widerspruch ein.“ Diese werden in der Regel als „unbegründet“ zurückgewiesen. Laut zynischer Aussage der ARGE bleibt ja immer noch: „der Gang zum Sozialgericht“.

Auch hier gilt der Spruch: "Recht haben und recht bekommen sind zweierlei."

— Freitag, 24. April 2009 —

Arbeitsagentur verweigert zustehende Leistungen [ Ein Kommentar ]

Meine Geschichte fängt im Grunde bei Zeitarbeitsfirmen an. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, was mir in den nächsten Monaten bevor stehen würde. Gut, wenn man arbeitslos wird, so dachte ich mir, kommt man dann schon wieder auf die Beine und allzu schlimm kann‘s ja nicht werden. Frühere Erfahrungen mit den Ämtern waren schlimm genug, was soll schon passieren.

Nachdem ich also meine Kündigung bekam, ging ich zur Arbeitsagentur, da ich keine 12 Monate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zusammen bekam. Die Wartezeit kannte ich auf den Ämtern, die Anmeldung verlief reibungslos. Erst ein Termin zur Aufnahme der Nachweise, zu dem man die üblichen Unterlagen wie Kontoauszüge, Kündigungsschreiben, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und was sonst noch in dem Stapel drin war, mitbringen muss.

Da man darauf hingewiesen wird, dass es vier bis sechs Wochen dauern kann, bis der Antrag durch ist, hieß es warten. Die ersten vier Wochen waren ok, da noch vom letzten Lohn ein bisschen was übrig war. Ich hatte mich eh schon darauf eingestellt, dass es finanziell eng wird, aber dachte mir, dass ja auch eine Nachzahlung kommt. Zum zweiten Monat bekam ich noch eine Nachzahlung eines ehemaligen Arbeitgebers, die ich mir einteilte und darauf hoffte, dass der Antrag bald durch ist. Die sechs Wochen waren schon vorbei. Strom und Miete wurden nicht bezahlt, mit dem Vermieter wurde es eng.

Im dritten Monat musste ich dann anfangen, Leute zu besänftigen, die Rechnungen einforderten. Ich rief bei der Arbeitsagentur an, da nach gut zwei Monaten noch kein einziger Brief oder sonst etwas bei mir eintraf. Da begannen dann die üblichen Zuständigkeitsspielchen, keiner wusste wirklich Bescheid was bei mir Sache ist, so vergingen weitere zwei Wochen.

Mittlerweile bekam ich vom Vermieter eine Androhung auf fristlose Kündigung des Mietvertrages, mit dem ich dann in die Arbeitsagentur spaziert bin und eine vorläufige Auszahlung erzwingen konnte. Im obersten Stock, dort wo niemand hin kommt, steht nämlich ein Auszahlungsautomat. Nun hatte ich wenigstens ein bisschen Geld, um die Situation mit den Gläubigern zu beruhigen.

Die Bearbeitung des Antrages dauerte immer noch und als ich ihn bekam, war er falsch berechnet. Durch Widerspruch wurde er neu, aber nochmals nicht korrekt gerechnet. Nach über einem halben Jahr habe ich einen Anwalt eingeschaltet, da jeder Hinweis und jede Bitte auf die richtige Berechnung unbeachtet blieb.

Wagen Sie sich nicht Bewerbungskosten zu beantragen

Lediglich vom Sachbearbeiter wurde ich herein zitiert, der mich gleich darauf hinwies, dass mir nicht einfallen solle, Bewerbungsgeld oder ähnliches zu beantragen. Man könne schließlich zu Fuß gehen oder mit einem Rad zu den Bewerbungsgesprächen fahren und wenn ich kein Fahrrad hätte, würde mir das Amt eines zur Verfügung stellen.

Zu faul zum Arbeiten

Es kam aber noch dicker: mir wurde unterstellt, dass aus den Akten ersichtlich sei, dass man zu faul zum Arbeiten wäre. Erst einmal völlig perplex konnte ich mich wieder einfangen und entgegnen, dass wenn ich mal arbeitslos war, mir immer völlig selbständig eine neue Beschäftigung gesucht hatte und vom Amt noch nie irgend einen Job vermittelt bekommen hätte.

Was macht das Arbeitsamt? Vermittlung oder Geld sparen?

Insgesamt gesehen, so sehe ich es im Nachhinein, beschäftigt sich die Arbeitsagentur in keinster Weise mit der Vermittlung, sonder bemüht sich drum, dass sie an die Leute kein Geld zahlen müssen. Ob man unter der Brücke schläft oder arbeiten geht ist denen völlig egal, solange sie einem nichts bezahlen müssen.

Um Geld streiten, um nicht obdachlos zu sein

Der Skandal an der ganzen Sache ist, dass hier das Gesetz völlig unterwandert wird, indem man die Leute unter Druck setzt, ihnen droht und gesetzlich zugesicherte Hilfen für den Notfall, falls mal etwas schief geht, unter den Füßen weg zieht. Nach sechs Monaten muss ich mich mit der Arbeitsagentur um Geld streiten, um meine Mietschulden zahlen zu können und nicht auf der Straße zu landen.

— Mittwoch, 15. April 2009 —

Hartz-4-Empfänger gehen gegen ARGE vor und ARGE darf zahlen [ Keine Kommentare ]

Wenn man darüber nachdenkt, springt einem fast der Kopf auseinander, sowas gibt´s mal wieder nur in Deutschland. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten als Kassierin im Supermarkt. Ihr Chef macht Sachen die Ihnen nicht gefallen oder anders, Sie müssen als Kassiererin Dinge tun, die Ihnen eigentlich keine Spaß bereiten, kassieren zum Beispiel.

Nun gehen Sie los, nehmen sich einen Anwalt und fragen den, was man da machen könnte? Wie könnte man gegen den Supermarktbesitzer vorgehen? Der Anwalt beschreibt Ihnen alles und hilft Ihnen, sich zu wehren. Selbstverständlich bekommen Sie dann eine Rechnung vom Rechtsanwalt, weil Sie nicht genug verdienen oder ihr Geld lieber für andere Dinge, zum Beispiel Zigaretten oder ähnliche lebensunwichtige Dinge, ausgeben, leiten Sie die Rechnung an Ihren Chef weiter, den Inhaber des Supermarktes. Was glauben Sie, wird der mit Ihnen machen? Genau, einmal umdrehen bitte, Hose runter, Popo frei und dann mit Anlauf in den dicken, breitgesessenen Kassiererinnenar… rein und ohne zu fragen im hohen Bogen zur Türe raus. Und Tschüss…

Warum schreibe ich sowas? Ganz einfach, so was Ähnliches ist passiert und ich fasse es als arbeitender Mensch einfach nicht, dass das Arbeitsamt so etwas durchgehen lässt, mit sich machen lässt und die betroffenen auch noch frei herumlaufen dürfen, noch besser, die eine Dummheit beenden und gleich in die nächste Stolpern. Und unser liebes Amt sagt dazu gar nichts, sondern lässt einfach nur gewähren. Das finde ich einfach den anderen arbeitenden Menschen gegenüber ungerecht, die teilweise mit weniger monatlich zurechtkommen müssen als solche Sozialeschmarotzer.

Ist die ARGE ihr Brötchengeber, haben Sie Glück gehabt

Anders sieht es aus, wenn ihr Geld vom Staat, insbesondere von der ARGE oder dem Grundsicherungsamt kommt. Dann können Sie gegen das Amt oder ihren Landkreis vorgehen und müssen dafür noch nicht einmal zahlen. So in meinem Erlebnis:

Zwei Damen, bei denen man er den Anschein hat, sie würden sich lieben, als er zusammen eine Tätigkeit zu suchen und damit Geld zu verdienen, veralbert schon seit einigen Monaten nicht nur ihre Berater, sondern auch das Grundsicherung fand (also die Bundesagentur für Arbeit) im höchsten Maße. Das Ganze wird toleriert, und keiner der Sachbearbeiter ist in der Lage, diesen beiden Damen das Handwerk zu legen und endlich Schluss zu machen mit unsinnigen Geld ausgeben, Schnapsideen zur Selbständigkeit und wie oben beispielhaft beschrieben, anwaltliche Beratung gegen den eigenen Brötchengeber.

Wann merken endlich die Fallmanager, dass sie von einigen Arbeitslosen an der Nase herumgeführt werden?

 Sicher, jeder sollte die Möglichkeit haben, sich selbst zu verwirklichen, seine Ideen auszuprobieren und wenn eben wenig Geld vorhanden ist, finde ich es auch in Ordnung, wenn das Grundsicherungsamt oder die Arge etwas Geld dazu genügt, um einfach den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Zukunft selbst zu gestalten auch wenn selbst wenig Geld oder ein Startkapital vorhanden ist.

Aber irgendwann sollte aus dieser Idee oder dieser Versuchsreihe eine positive und erfolgswirksame, solide und existenzsichernde Einnahmequelle werden. Das haben scheinbar einige in diesem Staat noch nicht verstanden. Da lässt man sich monatelang eine Idiotenidee vom Arbeitsamt finanzieren und das Amt am merkt es noch nicht einmal, dass man mit brötchenausfahren in der heutigen Zeit kein Geld verdienen kann, zumindest nicht in einer ländlichen Region, wo das Geld knapp ist und die Arbeitslosenquote hoch. Da holt doch jeder selbst seine Brötchen und lässt sie nicht von jemandem fremdes kilometerweit durch die Gegend kutschieren. Wie blöd muss man denn sein, um diese Idee nicht von vornherein als irrelevant beziehungsweise unrentabel einstufen zu können. Ich glaube dazu muss man noch nicht mal eine wirtschaftliche Ausbildung haben, dass erkennt jeder Depp.

Aber mir soll es egal sein, der sich verklagen lässt und dafür auch noch selbst bezahlen muss, hat es wahrscheinlich nicht anders verdient als verarscht zu werden. Im Interesse der anderen Arbeitslosen und der arbeitenden Bevölkerung, was ja glaub ich auch die Steuerzahler und somit diejenigen sind, die die hoch bezahlten Menschen auf dem Arbeitsamt bezahlen, plädiere ich einfach dafür, dass man bei den Langzeitarbeitslosen deren vollen Geschäfts Ideen einfach etwas besser hinschaut, auch mal prüfen lässt und zwar nicht nur von seinem Platznachbarn der vor 45 Jahren einmal Forstwirtschaft studiert hat.

Dem Hartz IV-Emfängern mit Geschäftsideen kann ich nur raten, sucht euch was vernünftiges und solides, sonst kommt ihr von diesem Amt nicht los. Es geht nicht darum, solange als möglich von denen finanziert zu werden, sondern auf eigenen Beinen zu stehen. Reiht euch nicht in die Gruppe derjenigen ein, die einerseits jammern, sie müssen so viele Anträge und Einkommensnachweise ausfüllen, regelmäßig dem Amt Rechenschaft abgeben über das, was sie machen und was sie verdienen möchten. Andererseits möchte man aber auch eigenes Geld verdienen, und diese ganze Bürokratie hinter sich lassen. Diese beiden Dinge beißen sich und passen eher in die Schublade:

"Wasch mir den Buckel, aber mach mich nicht nass."

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Abgestempelt – ein Leben mit Hartz 4
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