— Dienstag, 27. Oktober 2009 —
Das hätte man der Arbeitgeber-freundlichen Regierung kaum zugetraut, am wenigsten Hartz IV Bezieher. Die neue Bundesregierung steht noch nicht einmal, da gibt es bereits Nachrichten zu Hartz IV Korrekturen. Leider waren eventuell aufgeflammte Hoffnungen bei fast allen Arbeitslosengeld zwei Empfängern am Ende des Verlesens der so unerwarteten Nachricht zu Hartz IV Korrekturen schon wieder erloschen, ehe sie überhaupt richtig auflodern konnten. Und tags drauf erschienene Tageszeitungen mit Schlagzeilen wie beispielsweise „Gelb-Schwarz hilft Hartz IV-Beziehern“ (betitelte ausgerechnet die „Berliner Zeitung“ die Meldung) machten dann so manche mittellos dastehende Hartz IV Empfänger zu Recht richtig wütend.
Was steckt hinter den „Korrekturen“?
Helfen sie jungen Familien mit Kindern, bei denen ein Ende von Arbeitslosengeld zwei Bezug nicht in Sicht ist? Oder fertig studierten Akademikern, die keine erste Anstellung finden? Oder Jugendlichen, die sich keine eigene Wohnung leisten „dürfen“?
Na wenigstens helfen die Hartz IV Korrekturen den Ehepaaren über fünfzig, die dreißig Jahre lang gut verdient, jedes Jahr eine erholsame Ferienreise unternommen und einiges auf die „hohe Kante“ legen konnten. Bei 52-Jährigen bleiben nach den jetzigen Plänen anstatt 13.000 Euro immerhin 36.400 Euro vom Job-Center unangetastet. Das ist genau Leistungsverbesserung, auf die die meisten Hartz IV Empfänger so lange so sehnlich gewartet haben … Privates Eigentum, beispielsweise eigene Immobilie, wird nun anderen Bewertungen unterliegen. Zur spannenden Frage, was eigentlich geändert wurde, hier die Antwort: Das Schonvermögen. Der Hartz-IV-Empfänger darf nun zu sicherlich jedermanns größter Freude mehr Vermögen besitzen. Freut sicher gnadenlos jeden. Wie – kein Vermögen vorhanden? Dann die zweite freudige Botschaft: Der Zuverdienst wurde erhöht. Egal für viele Hartz IV Empfänger, gut für die Industrie. Und: Richtig mies für die Wirtschaft. Zum einen wird ein neues Verwaltungsmonster geschaffen, zum anderen ist Lohndumping nun keine Phrase mehr. Und noch mal zum Schonvermögen: Eigennutz ist auch ein Nutzen. Der reiche Hartz IV Empfänger mit einer entsprechenden unantastbaren Rente in der Hinterhand liegt wenigstens im Alter dem Staat nicht mehr auf der Tasche.
Für tatsächlich betroffene Arbeitslosengeld zwei Bezieher sind die zu erwartenden Hartz IV Korrekturen sicherlich erfreulich, das soll auch nicht heruntergespielt werden. Jedoch sind es absolut nicht die brennenden sozialen Fragen fast aller Hartz IV Bezieher, sondern lediglich ein müder Tropfen auf dem heißen Stein. Einziger Trost dabei: Steter Tropfen höhlt den Stein. Vielleicht also ist die nächste „gute Tat“ vom Tigerentenclub tatsächlich etwas, was den Hauch eines Nutzens für die breite Masse der ALG II Empfänger bringt.
Quelle: http://www.freitag.de/politik/0942-hartz-iv-schwarz-gelb-koalitionsverhandlungen-schonvermoegen
— Mittwoch, 26. August 2009 —
Absehen von einer Sperrzeit nur bei wichtigem Grund
Bei Arbeitnehmern, die Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben und sich nach dieser Freistellungsphase der Altersteilzeit arbeitslos melden, kann die Bundesagentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrfrist verhängen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 21.07.2009 [Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8186.htm
— Dienstag, 4. August 2009 —
Am 10. Juli 2009 (ein Freitag) kam mein Sohn nach fünf Jahren Selbständigkeit als Tischler aus Spanien zurück nach Deutschland, zurück zu Mama. Die Wirtschaftskrise, die in Spanien besonders heftig zu spüren war, hatte ihn voll erwischt. Die Ersparnisse hatte er in Spanien aufgebraucht.
Gleich am 13. Juli 2009 (ein Montag) ging er hier in Bremen zur BAGIS (anderswo nennt es sich ARGE, Bremen ist in allem eine Extrawurst!) um einen Antrag auf Hartz IV zu stellen. Dort wurde ihm gesagt, dass er am 28. Juli wieder kommen soll um dann den ausgefüllten Antrag abzugeben. Schon das ist eine Frechheit. Wovon sollte er bis dahin leben? Gut, dass es Mama gab. Die hat zwar auch nur ein monatliches Einkommen von 920 Euro, wovon 420 Euro an Miete abgehen, aber vom Rest mussten nun zwei Personen leben.
Der 28. Juli war da. Hoffnungsfroh ging mein Sohn mit seinen Unterlagen und dem Antrag zum Amt. Dort wurde der Antrag angenommen, Geld gab es noch immer nicht. Er solle am nächsten Tag wieder kommen. Was er auch artig tat. Wieder wurde er weggeschickt mit der Begründung, man müsse ja wenigstens mal kurz so einen Antrag überfliegen, was bis dato nicht geschehen war.
Was soll ich sagen, die Freude ist groß, heute ist der 4. August und er hat endlich das Geld für Juli und August erhalten.
— Donnerstag, 23. Juli 2009 —
Übergangsgelder werden nicht angerechnet. Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Quelle: Hessisches Landessozialgericht; Urteil vom 07.08.2006 [Aktenzeichen: L 9 AL 57/06]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2896.htm
— Freitag, 24. April 2009 —
Meine Geschichte fängt im Grunde bei Zeitarbeitsfirmen an. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, was mir in den nächsten Monaten bevor stehen würde. Gut, wenn man arbeitslos wird, so dachte ich mir, kommt man dann schon wieder auf die Beine und allzu schlimm kann‘s ja nicht werden. Frühere Erfahrungen mit den Ämtern waren schlimm genug, was soll schon passieren.
Nachdem ich also meine Kündigung bekam, ging ich zur Arbeitsagentur, da ich keine 12 Monate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zusammen bekam. Die Wartezeit kannte ich auf den Ämtern, die Anmeldung verlief reibungslos. Erst ein Termin zur Aufnahme der Nachweise, zu dem man die üblichen Unterlagen wie Kontoauszüge, Kündigungsschreiben, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und was sonst noch in dem Stapel drin war, mitbringen muss.
Da man darauf hingewiesen wird, dass es vier bis sechs Wochen dauern kann, bis der Antrag durch ist, hieß es warten. Die ersten vier Wochen waren ok, da noch vom letzten Lohn ein bisschen was übrig war. Ich hatte mich eh schon darauf eingestellt, dass es finanziell eng wird, aber dachte mir, dass ja auch eine Nachzahlung kommt. Zum zweiten Monat bekam ich noch eine Nachzahlung eines ehemaligen Arbeitgebers, die ich mir einteilte und darauf hoffte, dass der Antrag bald durch ist. Die sechs Wochen waren schon vorbei. Strom und Miete wurden nicht bezahlt, mit dem Vermieter wurde es eng.
Im dritten Monat musste ich dann anfangen, Leute zu besänftigen, die Rechnungen einforderten. Ich rief bei der Arbeitsagentur an, da nach gut zwei Monaten noch kein einziger Brief oder sonst etwas bei mir eintraf. Da begannen dann die üblichen Zuständigkeitsspielchen, keiner wusste wirklich Bescheid was bei mir Sache ist, so vergingen weitere zwei Wochen.
Mittlerweile bekam ich vom Vermieter eine Androhung auf fristlose Kündigung des Mietvertrages, mit dem ich dann in die Arbeitsagentur spaziert bin und eine vorläufige Auszahlung erzwingen konnte. Im obersten Stock, dort wo niemand hin kommt, steht nämlich ein Auszahlungsautomat. Nun hatte ich wenigstens ein bisschen Geld, um die Situation mit den Gläubigern zu beruhigen.
Die Bearbeitung des Antrages dauerte immer noch und als ich ihn bekam, war er falsch berechnet. Durch Widerspruch wurde er neu, aber nochmals nicht korrekt gerechnet. Nach über einem halben Jahr habe ich einen Anwalt eingeschaltet, da jeder Hinweis und jede Bitte auf die richtige Berechnung unbeachtet blieb.
Wagen Sie sich nicht Bewerbungskosten zu beantragen
Lediglich vom Sachbearbeiter wurde ich herein zitiert, der mich gleich darauf hinwies, dass mir nicht einfallen solle, Bewerbungsgeld oder ähnliches zu beantragen. Man könne schließlich zu Fuß gehen oder mit einem Rad zu den Bewerbungsgesprächen fahren und wenn ich kein Fahrrad hätte, würde mir das Amt eines zur Verfügung stellen.
Zu faul zum Arbeiten
Es kam aber noch dicker: mir wurde unterstellt, dass aus den Akten ersichtlich sei, dass man zu faul zum Arbeiten wäre. Erst einmal völlig perplex konnte ich mich wieder einfangen und entgegnen, dass wenn ich mal arbeitslos war, mir immer völlig selbständig eine neue Beschäftigung gesucht hatte und vom Amt noch nie irgend einen Job vermittelt bekommen hätte.
Was macht das Arbeitsamt? Vermittlung oder Geld sparen?
Insgesamt gesehen, so sehe ich es im Nachhinein, beschäftigt sich die Arbeitsagentur in keinster Weise mit der Vermittlung, sonder bemüht sich drum, dass sie an die Leute kein Geld zahlen müssen. Ob man unter der Brücke schläft oder arbeiten geht ist denen völlig egal, solange sie einem nichts bezahlen müssen.
Um Geld streiten, um nicht obdachlos zu sein
Der Skandal an der ganzen Sache ist, dass hier das Gesetz völlig unterwandert wird, indem man die Leute unter Druck setzt, ihnen droht und gesetzlich zugesicherte Hilfen für den Notfall, falls mal etwas schief geht, unter den Füßen weg zieht. Nach sechs Monaten muss ich mich mit der Arbeitsagentur um Geld streiten, um meine Mietschulden zahlen zu können und nicht auf der Straße zu landen.
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