— Archiv für den Tag „Arbeitsagentur” —

— Donnerstag, 21. Mai 2009 —

Alles was Recht ist [ Keine Kommentare ]

Die ARGE macht Hartz IV Empfängern das Leben schwer, mit legalen und auch mit illegalen Mitteln. Die ARGE darf viel, aber sie darf nicht alles. Wer den schweren Gang zur ARGE antreten muss, sollte das nie allein tun. Besser ist es, eine Freundin oder gute Bekannte mitzunehmen. So hat man in jedem Fall einen Zeugen.

Einen solchen kann man mitunter auch dringend gebrauchen, beispielsweise wenn man einen Brief oder einen Antrag abgeben will. Meist wird, aus welchen Gründen auch immer, eine Empfangsbestätigung verweigert. Leider geht auf der ARGE sehr viel verloren, deshalb ist es ratsam, sich das Datum, die Uhrzeit, die Zimmernummer und den Namen des Sachbearbeiters vor Zeugen zu notieren, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.

Auch wenn die Polizei kommt, was öfter der Fall ist, ist es ratsam Zeugen dazu haben. Bei Polizeieinsätzen sollte man ruhig bleiben und verlangen, dass die Daten des Sachbearbeiters aufgenommen werden, da man seinerseits Anzeige erstatten will, zum Beispiel wegen unterlassener Hilfeleistung. Das ist immer dann der Fall, wenn die ARGE das Bargeld verweigert, was passiert ständig.

Die ARGE verliert wie gesagt gerne mal etwas, Bewilligungsbescheide beispielsweise. Wenn dann Not am Mann ist und man dringend Bargeld braucht, stellt sich die ARGE gerne taub. Der Verweis auf den Bargeldautomaten ist sinnlos, denn der ist (fast) immer defekt oder leer. Dann kommt die ARGE mit Gutscheinen. Die sind aber sinnlos, da man zum Beispiel in Apotheken damit nicht einkaufen kann, zudem ist es entmündigend und diskriminierend. Die ARGE muss Bargeld auszahlen.

Wird man krank, dann wird die ARGE versuchen, das Arztgeheimnis zu knacken. Denn je mehr Daten die ARGE hat, umso erpressbarer und manipulierbarer werden Hartz IV Empfänger. Um an vertrauliche Krankenakten zu kommen, muss die ARGE allerdings sehr gute Gründe haben, die nachvollziehbar sind. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Anwalt einschalten.

— Dienstag, 12. Mai 2009 —

Wie blöd kann man sein? [ 2 Kommentare ]

Meine ersten Erfahrungen mit der Arbeitsagentur liegen mittlerweile schon etwas zurück. Ich war damals Beamtenanwärter, ich hatte eine Berufsausbildung in der Steuerverwaltung als Vorbereitung auf den gehobenen Dienst gemacht. Wie das Leben so spielt: erst kurz nachdem ich meine Prüfung erfolgreich abgelegt hatte, wurde mir (wie auch vielen anderen) mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werden würde. Nun war ich quasi von einem Tag auf den anderen arbeitslos. Mir wurde dann geraten, mich unverzüglich arbeitssuchend zu melden. Das hab ich dann auch getan.

Kein Verständnis

Immerhin unterstützte mich ein anderer Leidensgenosse beim Ausfüllen der Meldung, so dass wenigstens das relativ schnell von statten ging. Daraufhin begab ich mich zum Informationsschalter um diese abzugeben. Folgendes Gespräch ergab sich dabei:
ARGE-Mitarbeiter: „Bitte nehmen Sie im Wartezimmer Platz. Sie werden etwas später aufgerufen, damit Ihre Daten aufgenommen werden können.“
Ich: „Ich habe als Beamter keinen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Ist dieses Gespräch dann überhaupt erforderlich? Ich möchte lediglich dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in der Rentenversicherung anerkannt werden.“
ARGE-Mitarbeiter: „Sie benötigen das Gespräch trotzdem, bitte warten Sie dort drüben!“

Nur zwei Stunden warten

Nach gut zwei Stunden bin ich dann endlich dran gekommen. Die nette Dame begann auch gleich mit ihrer Befragung. Als erstes dachte ich, dass mir gleich die Hutschnur platzen müsste, als sie mich fragte, was denn eigentlich ein gehobener Dienst sei. Nachdem wir das geklärt hatten, sagte sie mir, dass ich erst einmal Arbeitslosengeld beantragen sollte. Jetzt erklärte ich ihr nochmal in aller Ausführlichkeit, dass ich als Beamter niemals in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte und dass insofern einfach auch kein Grund dafür bestünde, einen solchen Antrag zu stellen. Schließlich ist der Groschen dann wohl doch noch gefallen, denn plötzlich rief sie aus: „Dann wäre diese Datenaufnahme ja überhaupt nicht nötig gewesen!“

Naja, wenn’s mal wieder länger dauert…

— Freitag, 1. Mai 2009 —

Der alltägliche Wahnsinn mit den Formularen [ Keine Kommentare ]

Wie jede Behörde hat auch die ARGE eine Vorliebe für Formulare und Bescheide jeglicher Art. Es gibt Formulare in allen Farben, Formen und Variationen. Die meisten sind, wie zum Beispiel ein Formular des Finanzamtes, völlig verwirrend und unverständlich.

Die verzwackte Mitwirkungspflicht

Ausfüllen muss man diese Formulare aber immer, denn das fällt unter die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Damit sich ein Hartz IV Empfänger nicht völlig nutzlos vorkommt, hat er die Pflicht, an seinem eigenen Schicksal aktiv mitzuwirken. Wenn alle Formulare nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und unterschrieben sind, werden sie bei der ARGE eingereicht und dann geht es los. Beinahe täglich schickt die ARGE Korrekturwünsche und neue Bescheide, immer wieder landen neue Formulare mit neuen Forderungen im Briefkasten, irgendetwas ist immer falsch ausgefüllt.

Wenn dem ALG II-Empfänger irgendwann dann (verständlicherweise) der Kragen platzt und er sich die Frechheit erlaubt bei der ARGE anzurufen, wird ihm gesagt, dass der betreffende Mitarbeiter Herr X den Fall gar nicht mehr bearbeitet, sondern dies jetzt Herr Y mache und der sei gerade nicht im Hause. Kurz: Die linke Hand weiß nicht was die rechte gerade tut.

Bei fehlender Mitwirkung – Kürzung der Leistungen

Am nächsten Tag kommt wieder ein neuer Bescheid, diesmal von Frau Z. Wer nicht prompt reagiert, der wird auf seine „Mitwirkungspflicht“ hingewiesen und ihm wird eine Kürzung der Leistungen in Aussicht gestellt. Auch dem Geduldigsten und Ruhigsten geht bei diesem ewigen hin und her nach einer gewissen Zeit mal der Hut hoch und er marschiert mit viel Wut im Bauch zu seiner ARGE, um endlich mal für Klarheit zu sorgen. Von den zumeist unprofessionellen, inkompetenten und oft auch sehr frechen Sachbearbeitern und besonders Sachbearbeiterinnen, bekommt der hilflose Hartz IV Empfänger nur einen einzigen Rat: „Legen Sie doch Widerspruch ein.“ Diese werden in der Regel als „unbegründet“ zurückgewiesen. Laut zynischer Aussage der ARGE bleibt ja immer noch: „der Gang zum Sozialgericht“.

Auch hier gilt der Spruch: "Recht haben und recht bekommen sind zweierlei."

— Samstag, 25. April 2009 —

Auf die Farbe kommt es an [ Keine Kommentare ]

Zu den Merkwürdigkeiten der Arbeitsagentur gehören die zuweilen hilflosen Aktivitäten, wenn es darum geht, Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Eine dieser skurrilen Aktivitäten ist das so genannte „Bewerbungstraining“. Wer meint, man könne nur für einen Marathonlauf trainieren, der irrt sich, auch der Arbeitsagentur wird trainiert. Das sieht dann folgendermaßen aus: Ein Handvoll Empfänger von ALG I oder ALG II, die auf dem umfangreichen und vor Angeboten nur so strotzenden freien Arbeitsmarkt irgendwie durch den Rost gefallen sind, werden „eingeladen“ (wer nicht erscheint, wird mit Sperrfristen bestraft), um dort in gemütlicher Runde Bewerbungen zu trainieren. Die Trainer dieser Aktionen waren vielleicht in ihrem früheren Leben Postangestellte oder Mitarbeiter des Finanzamtes, also Menschen mit einem denkbar schlechten Ruf, was Service und Dienstleistung angeht.

Für die Trainer ist die Sache klar: Wenn man keine Arbeit hat, dann liegt das nicht am Alter oder an der fehlenden Qualifikation, nein, Schuld an der Arbeitslosigkeit ist immer die falsche Bewerbung. Eine richtige Bewerbung ist das Nonplusultra. Wer das nicht beherrscht, wird es nie zu etwas bringen. Diese Weisheit wird während des Trainings gebetsmühlenartig wiederholt und hat zur Folge, dass man irgendwann felsenfest davon überzeugt ist, dass es mit einer Arbeit ja gar nicht klappen konnte, weil man immer wieder die falsche Bewerbung geschrieben hat. Und man kommt zu der grauenhaften Erkenntnis, wie schrecklich blöd man doch war und schämt sich ein bisschen. Keiner ist zu alt oder zu unter- oder überqualifiziert oder hat die falsche Staatsbürgerschaft um einen Job zu bekommen, es liegt einzig und allein an der falschen Bewerbung.

Das fängt schon mit den Mappen an. Die eingeschüchterten Arbeitssuchenden (es gibt keine Arbeitslosen) sind erschüttert, dass ihre ansehnlichen und oft teuer erworbenen Bewerbungsmappen so gar keine Gnade vor den Augen der Trainer finden („Für 1,99 auf dem Grabbeltisch geschossen, oder was?“). Abschätzig werden die Mappen mit spitzen Fingern hochgehoben und wieder fallengelassen als würden sie brennen.

So geht das nicht, da stimmt ja gar nichts. Weder der ordentlich getippt tabellarische Lebenslauf noch die Zeugniskopien. („Das sieht alles billig aus.“) Von den grauenhaften Fotos mal ganz zu schweigen. Wo steht da in den Bewerbungen was von ehrenamtlichen Tätigkeiten? Denn die kommen bei potentiellen Arbeitsgebern immer sehr gut an. Wer nicht mal Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist, hat so gut wie keine Chancen, sagt der Trainer und schüttelt traurig und ein wenig resigniert den Kopf. Die gelegentliche Betreuung der Nachbarskinder wird zu einer „Ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern auf sozialer Ebene“, denn das macht sich gut im Anschreiben.

Fotos, so werden Arbeitslose am Existenzabgrund belehrt, Fotos sind das A und O einer guten Bewerbung, die dürfen auf gar keinen Fall am Automaten geschossen werden, da muss man schon investieren und ein professionelles Fotostudio aufsuchen, koste es, was es wolle. Meistens Geld, etwas an dem es Arbeitslosen in der Regel mangelt.

Wehe demjenigen, der mehr als zwei Fremdsprachen in seiner Qualifikation erwähnt, der fällt für die Arbeitssuche völlig durch den Rost. Das ist einfach zu intellektuell! Wie wirkt das denn, wenn man sich als Regalauffüller im Supermarkt für 3,50 Euro in der Stunde bewirbt? Solche Sachen sollten bei einer Bewerbung möglichst nicht zur Sprache kommen.

In den nächsten Wochen gehen alle brav einmal in der Woche zum Bewerbungstraining und optimieren ihre Mappen mit Feuereifer. Aber leider nie hundertprozentig. Immer wenn man glaubt, ja, so sieht sie aus, die perfekte Mappe, dann stimmt aus der Sicht des Coachs wieder irgendwas nicht. Man fragt sich verzweifelt, woran es denn diesmal fehlt. An der Farbe, sagt der Trainer, man hätte lieber eine blaue Mappe nehmen sollen, denn Blau mögen die Arbeitgeber besonders gern.

— Freitag, 24. April 2009 —

Arbeitsagentur verweigert zustehende Leistungen [ Keine Kommentare ]

Meine Geschichte fängt im Grunde bei Zeitarbeitsfirmen an. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, was mir in den nächsten Monaten bevor stehen würde. Gut, wenn man arbeitslos wird, so dachte ich mir, kommt man dann schon wieder auf die Beine und allzu schlimm kann‘s ja nicht werden. Frühere Erfahrungen mit den Ämtern waren schlimm genug, was soll schon passieren.

Nachdem ich also meine Kündigung bekam, ging ich zur Arbeitsagentur, da ich keine 12 Monate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zusammen bekam. Die Wartezeit kannte ich auf den Ämtern, die Anmeldung verlief reibungslos. Erst ein Termin zur Aufnahme der Nachweise, zu dem man die üblichen Unterlagen wie Kontoauszüge, Kündigungsschreiben, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und was sonst noch in dem Stapel drin war, mitbringen muss.

Da man darauf hingewiesen wird, dass es vier bis sechs Wochen dauern kann, bis der Antrag durch ist, hieß es warten. Die ersten vier Wochen waren ok, da noch vom letzten Lohn ein bisschen was übrig war. Ich hatte mich eh schon darauf eingestellt, dass es finanziell eng wird, aber dachte mir, dass ja auch eine Nachzahlung kommt. Zum zweiten Monat bekam ich noch eine Nachzahlung eines ehemaligen Arbeitgebers, die ich mir einteilte und darauf hoffte, dass der Antrag bald durch ist. Die sechs Wochen waren schon vorbei. Strom und Miete wurden nicht bezahlt, mit dem Vermieter wurde es eng.

Im dritten Monat musste ich dann anfangen, Leute zu besänftigen, die Rechnungen einforderten. Ich rief bei der Arbeitsagentur an, da nach gut zwei Monaten noch kein einziger Brief oder sonst etwas bei mir eintraf. Da begannen dann die üblichen Zuständigkeitsspielchen, keiner wusste wirklich Bescheid was bei mir Sache ist, so vergingen weitere zwei Wochen.

Mittlerweile bekam ich vom Vermieter eine Androhung auf fristlose Kündigung des Mietvertrages, mit dem ich dann in die Arbeitsagentur spaziert bin und eine vorläufige Auszahlung erzwingen konnte. Im obersten Stock, dort wo niemand hin kommt, steht nämlich ein Auszahlungsautomat. Nun hatte ich wenigstens ein bisschen Geld, um die Situation mit den Gläubigern zu beruhigen.

Die Bearbeitung des Antrages dauerte immer noch und als ich ihn bekam, war er falsch berechnet. Durch Widerspruch wurde er neu, aber nochmals nicht korrekt gerechnet. Nach über einem halben Jahr habe ich einen Anwalt eingeschaltet, da jeder Hinweis und jede Bitte auf die richtige Berechnung unbeachtet blieb.

Wagen Sie sich nicht Bewerbungskosten zu beantragen

Lediglich vom Sachbearbeiter wurde ich herein zitiert, der mich gleich darauf hinwies, dass mir nicht einfallen solle, Bewerbungsgeld oder ähnliches zu beantragen. Man könne schließlich zu Fuß gehen oder mit einem Rad zu den Bewerbungsgesprächen fahren und wenn ich kein Fahrrad hätte, würde mir das Amt eines zur Verfügung stellen.

Zu faul zum Arbeiten

Es kam aber noch dicker: mir wurde unterstellt, dass aus den Akten ersichtlich sei, dass man zu faul zum Arbeiten wäre. Erst einmal völlig perplex konnte ich mich wieder einfangen und entgegnen, dass wenn ich mal arbeitslos war, mir immer völlig selbständig eine neue Beschäftigung gesucht hatte und vom Amt noch nie irgend einen Job vermittelt bekommen hätte.

Was macht das Arbeitsamt? Vermittlung oder Geld sparen?

Insgesamt gesehen, so sehe ich es im Nachhinein, beschäftigt sich die Arbeitsagentur in keinster Weise mit der Vermittlung, sonder bemüht sich drum, dass sie an die Leute kein Geld zahlen müssen. Ob man unter der Brücke schläft oder arbeiten geht ist denen völlig egal, solange sie einem nichts bezahlen müssen.

Um Geld streiten, um nicht obdachlos zu sein

Der Skandal an der ganzen Sache ist, dass hier das Gesetz völlig unterwandert wird, indem man die Leute unter Druck setzt, ihnen droht und gesetzlich zugesicherte Hilfen für den Notfall, falls mal etwas schief geht, unter den Füßen weg zieht. Nach sechs Monaten muss ich mich mit der Arbeitsagentur um Geld streiten, um meine Mietschulden zahlen zu können und nicht auf der Straße zu landen.

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  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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