— Archiv für den Tag „Antrag” —

— Donnerstag, 8. Oktober 2009 —

Wie erhält man eine GEZ-Gebührenbefreiung? [ Keine Kommentare ]

Werden bestimmte Kriterien erfüllt, haben Arbeitslosengeld II Empfänger die Möglichkeit, sich von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass man als Hartz IV Bezieher automatisch von der GEZ-Gebühr befreit sei, bekommt man diese jedoch nur auf Antrag. Kaum ein Sozialamt-Mitarbeiter oder Job-Center-Manager wird Arbeitssuchenden, die zurzeit von Arbeitslosengeld II leben, von sich aus darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit besteht, sich von der Bezahlung dieser per Rundfunk-Staatsvertrag festgelegten GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Die Anträge liegen allerdings in Arbeitslosengeld II Job-Centern aus. Die GEZ-Gebührenbefreiung erhält ein Hart IV Bezieher also ausschließlich auf schriftlichen Antrag, am besten mit dem entsprechenden Formular.

Dieses Formular auszufüllen, ist keine Schwierigkeit und nimmt deshalb nur wenig Zeit in Anspruch, sodass jedem Hartz IV Empfänger nur empfohlen werden kann, hier keine falsche Scham an den Tag zu legen. Beachtet werden muss, dass die Befreiung von der GEZ-Gebühr immer nur ab dem Folgemonat des Monats, in dem der Hartz IV Bezieher den Antrag gestellt hat, gewährt wird. Weiter ist zu beachten, dass die GEZ-Gebührenbefreiung auch immer nur über den Zeitraum des aktuellen Bewilligungsbescheides zur Zahlung des Arbeitslosengelds II besteht. Heißt also, die GEZ-Gebührenbefreiung muss halbjährlich neu beantragt werden. Dazu bekommt der Hartz IV Empfänger immer rechtzeitig ein entsprechendes Informationsschreiben von der GEZ aus Köln. Unerlässlich ist eine beglaubigte Kopie des Leistungsbescheids über Arbeitslosengeld II Zahlung. Hartz IV Empfänger bekommen sie kostenlos in den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Wichtig ist, den kompletten Arbeitslosengeld II Leistungsbescheid zu kopieren und nicht nur Seite eins.

Quelle: www.sozialleistungen.info/con/themen/gez-gebuehren-befreiung.html

— Mittwoch, 16. September 2009 —

Antrag auf Hartz IV, wie das Formular ausgefüllt werden soll [ Ein Kommentar ]

Mal etwas lustiges, ein Bild aus dem Internet, was ich, wie ich glaube, doch ein gewisses Stück Wahrheit spricht. Bin mal auf die Kommentare gespannt, da kann sicher der ein oder andere ein Lied oder eher eine Geschichte zu schreiben. Hier erst mal das Bild zum Antrag oder dem Formular auf Hartz IV und den Problemen beim Ausfüllen.

formular hartz 4

— Donnerstag, 21. Mai 2009 —

Alles was Recht ist [ Keine Kommentare ]

Die ARGE macht Hartz IV Empfängern das Leben schwer, mit legalen und auch mit illegalen Mitteln. Die ARGE darf viel, aber sie darf nicht alles. Wer den schweren Gang zur ARGE antreten muss, sollte das nie allein tun. Besser ist es, eine Freundin oder gute Bekannte mitzunehmen. So hat man in jedem Fall einen Zeugen.

Einen solchen kann man mitunter auch dringend gebrauchen, beispielsweise wenn man einen Brief oder einen Antrag abgeben will. Meist wird, aus welchen Gründen auch immer, eine Empfangsbestätigung verweigert. Leider geht auf der ARGE sehr viel verloren, deshalb ist es ratsam, sich das Datum, die Uhrzeit, die Zimmernummer und den Namen des Sachbearbeiters vor Zeugen zu notieren, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.

Auch wenn die Polizei kommt, was öfter der Fall ist, ist es ratsam Zeugen dazu haben. Bei Polizeieinsätzen sollte man ruhig bleiben und verlangen, dass die Daten des Sachbearbeiters aufgenommen werden, da man seinerseits Anzeige erstatten will, zum Beispiel wegen unterlassener Hilfeleistung. Das ist immer dann der Fall, wenn die ARGE das Bargeld verweigert, was passiert ständig.

Die ARGE verliert wie gesagt gerne mal etwas, Bewilligungsbescheide beispielsweise. Wenn dann Not am Mann ist und man dringend Bargeld braucht, stellt sich die ARGE gerne taub. Der Verweis auf den Bargeldautomaten ist sinnlos, denn der ist (fast) immer defekt oder leer. Dann kommt die ARGE mit Gutscheinen. Die sind aber sinnlos, da man zum Beispiel in Apotheken damit nicht einkaufen kann, zudem ist es entmündigend und diskriminierend. Die ARGE muss Bargeld auszahlen.

Wird man krank, dann wird die ARGE versuchen, das Arztgeheimnis zu knacken. Denn je mehr Daten die ARGE hat, umso erpressbarer und manipulierbarer werden Hartz IV Empfänger. Um an vertrauliche Krankenakten zu kommen, muss die ARGE allerdings sehr gute Gründe haben, die nachvollziehbar sind. Im Zweifelsfall sollte man immer einen Anwalt einschalten.

— Freitag, 1. Mai 2009 —

Der alltägliche Wahnsinn mit den Formularen [ Keine Kommentare ]

Wie jede Behörde hat auch die ARGE eine Vorliebe für Formulare und Bescheide jeglicher Art. Es gibt Formulare in allen Farben, Formen und Variationen. Die meisten sind, wie zum Beispiel ein Formular des Finanzamtes, völlig verwirrend und unverständlich.

Die verzwackte Mitwirkungspflicht

Ausfüllen muss man diese Formulare aber immer, denn das fällt unter die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Damit sich ein Hartz IV Empfänger nicht völlig nutzlos vorkommt, hat er die Pflicht, an seinem eigenen Schicksal aktiv mitzuwirken. Wenn alle Formulare nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und unterschrieben sind, werden sie bei der ARGE eingereicht und dann geht es los. Beinahe täglich schickt die ARGE Korrekturwünsche und neue Bescheide, immer wieder landen neue Formulare mit neuen Forderungen im Briefkasten, irgendetwas ist immer falsch ausgefüllt.

Wenn dem ALG II-Empfänger irgendwann dann (verständlicherweise) der Kragen platzt und er sich die Frechheit erlaubt bei der ARGE anzurufen, wird ihm gesagt, dass der betreffende Mitarbeiter Herr X den Fall gar nicht mehr bearbeitet, sondern dies jetzt Herr Y mache und der sei gerade nicht im Hause. Kurz: Die linke Hand weiß nicht was die rechte gerade tut.

Bei fehlender Mitwirkung – Kürzung der Leistungen

Am nächsten Tag kommt wieder ein neuer Bescheid, diesmal von Frau Z. Wer nicht prompt reagiert, der wird auf seine „Mitwirkungspflicht“ hingewiesen und ihm wird eine Kürzung der Leistungen in Aussicht gestellt. Auch dem Geduldigsten und Ruhigsten geht bei diesem ewigen hin und her nach einer gewissen Zeit mal der Hut hoch und er marschiert mit viel Wut im Bauch zu seiner ARGE, um endlich mal für Klarheit zu sorgen. Von den zumeist unprofessionellen, inkompetenten und oft auch sehr frechen Sachbearbeitern und besonders Sachbearbeiterinnen, bekommt der hilflose Hartz IV Empfänger nur einen einzigen Rat: „Legen Sie doch Widerspruch ein.“ Diese werden in der Regel als „unbegründet“ zurückgewiesen. Laut zynischer Aussage der ARGE bleibt ja immer noch: „der Gang zum Sozialgericht“.

Auch hier gilt der Spruch: "Recht haben und recht bekommen sind zweierlei."

— Donnerstag, 30. April 2009 —

Antrag auf Bedürftigkeit stellen [ Keine Kommentare ]

Arbeitsamt Hab ich heute im Netz gefunden. Wie lange dauert es wohl noch, bis wir dahin kommen? Man kann auch sagen "Zuckerbrot und Peitsche."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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