— Archiv für den Tag „Altersteilzeit” —

— Mittwoch, 26. August 2009 —

Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit möglich [ Keine Kommentare ]

Absehen von einer Sperrzeit nur bei wichtigem Grund

Bei Arbeitnehmern, die Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben und sich nach dieser Freistellungsphase der Altersteilzeit arbeitslos melden, kann die Bundesagentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrfrist verhängen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Quelle: Bundessozialgericht; Urteil vom 21.07.2009 [Aktenzeichen: B 7 AL 6/08 R]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8186.htm

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