— Archiv für den Tag „Alleinerziehende” —

— Donnerstag, 24. September 2009 —

Hartz-IV-Online-Rechner: was bringen sie? [ 3 Kommentare ]

Wer in die "Hartz-IV-Falle" abrutscht – egal, ob "freiwillig oder unfreiwillig" – hat schon im Vorfeld zahlreiche Möglichkeiten, herauszufinden, welche Leistungen überhaupt in Anspruch genommen werden können – und welche nicht. Das "Zauberwort" lautet in diesem Zusammenhang "Online-Rechner". die im world wide web zur Verfügung stehenden, zumeist kostenlosen Portale bieten interessierten Besuchern auf der einen Seite die Option, mehr zum Thema Hartz IV in Erfahrung zu bringen, andererseits geht es dabei aber auch "ans Eingemachte". Nichtsdestotrotz ist die Verfahrensweise, die Hartz-VI-Online-Rechner zu "bedienen" eigentlich recht einfach. Es stellt sich dabei allerdings lediglich die Frage, inwieweit der Einzelne dort bereit ist oder es als notwendig ansieht, zum Beispiel im Hinblick auf die Bekanntgabe persönlicher Daten zu sehr ins Detail zu gehen….

Neben der jeweiligen Altersangabe zum Beispiel wird zunächst auch nach dem individuellen Familienstand gefragt. Besonders relevant ist diesbezüglich natürlich der Aspekt, ob der User alleinerziehend ist oder mit einem (Lebens-)Partner zusammenlebt. Insbesondere auch die Angabe zur Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ist in dieser Hinsicht erforderlich. Denn: für jedes Kind sind zusätzliche Zuschüsse drin. Angaben über eine bestehende Schwangerschaft sowie darüber, ob gegebenenfalls eine Behinderung vorliegt, gehen da ein ganzes Stückchen tiefer ins Detail. Dennoch: je detaillierter die Eingabe der entsprechenden Daten jeweils erfolgt, desto expliziter ist im Nachhinein das Ergebnis. Generell wird man auf diese Weise jedenfalls hilfreiche Infos über eventuell zustehende "Extras" für Kinder, werdende Mütter, Alleinerziehende oder für alle sonstigen, persönlichen Umstände erhalten. Tipp: die Inanspruchnahme eines Online-Rechners dient im Übrigen natürlich auch als ideale Grundlage für die ersten Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit.

Man sollte allerdings berücksichtigen, dass bei der jeweiligen Vorab-Ermittlung der Hartz-IV-Leistungen mithilfe der Online-Rechner stets vom möglichen Höchstsatz auszugehen ist. Aus diesem Grunde bitte nicht wundern, wenn die Resultate im Internet ein wenig höher ausfallen, als letztendlich die tatsächlichen Bezüge sind. Und noch ein Hinweis: In der Regel sind bei den Seiten der Online-Rechner zusätzliche Informationen und aktuelle Ratschläge zum Thema Hartz-IV zu finden, sodass sich bereits bei der Nutzung dieser Angebote erste Fragen klären lassen könnten.



 

 

 

— Montag, 3. August 2009 —

Mutter mit 2 Kindern ohne Geld [ Ein Kommentar ]

Heute ist der 03.August 2009 und das  ALG II für mich und meine beiden minderjährigen Kinder ist noch immer nicht auf dem Konto.

Bei meinem heutigen Besuch, beim zuständigen Sachbearbeiter, wurde mir lapidar mitgeteilt, das der Regelsatz pünktlich für den 31.07.2009 überwiesen wurde und der Fehler wohl bei der Bank liegt. ( die Bank kann mir natürlich nicht weiterhelfen, was nicht bei ihnen ankommt, kann auch nicht ausgezahlt werden )

Kein Wort darüber was nun zu tun sei, kein Hilfeangebot wie ich meinen Kindern das Essen auf den Tisch bringen soll, rein gar nichts!

Die Stelle des Dienstgruppenleiters ist in unserer Zweigstelle nicht besetzt, so das ich auch keine Möglichkeit hatte mich  an höherer Stelle über das weitere Vorgehen  zu informieren und auch über die Hauptstelle werde ich nur immer wieder an meinen Sachbearbeiter verwiesen

Ich hab keine Ahnung was ich jetzt außer warten noch tun kann oder wo da eventuell Rechtsmittel greifen, damit ich meinen Regelsatz für diesen Monat doch noch erhalte.

— Samstag, 30. Mai 2009 —

Vollzeitjob statt Mutterpflichten? [ Keine Kommentare ]

Wenn man hier und da mit der ARGE zu tun hat, weil man sich nun einmal zwar bemüht um Arbeit, allerdings keine findet, dann trifft man häufiger auf andere Leute, die ebenfalls mit der ARGE zu tun haben, und bekommt so manche Geschichte präsentiert. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis gehöre ich zu den Menschen, denen nachgesagt wird, gut zuhören zu können. Vielleicht erzählen mir ja gerade deshalb auch Menschen, die ich kaum kenne, die ich auf den Fluren der ARGE treffe, ihre Geschichte? Gleichzeitig schaue ich mir Berichte in den Hartz IV – Foren an, lese aufmerksam und bin teilweise entsetzt. Wahrscheinlich könnte ich bereits ein Buch veröffentlichen und es wäre wohl ein Buch voller trauriger und teilweise absurder Geschichten, über die man lachen könnte, wenn sie nicht menschliche Schicksale berühren würden.

Druck auf Alleinerziehende

Ich habe von einer Frau mit einem schwer behinderten Kind gelesen, die zu einem Ein-Euro-Job verdonnert werden sollte. Und von einer anderen Frau, ebenfalls mit einem schwer behindertem Kind, der die finanziellen Leistungen wegen Arbeitsverweigerung um 30% gekürzt wurden, obwohl die Frau bereits einen Zusammenbruch aufgrund von Überlastung erlebt hatte. Ich glaube ja nach wie vor, dass manch ein ARGE-Mitarbeiter in einer Welt aus Zuckerguss lebt, in der nur wirklich Faule keinen Job bekommen und die Welt für alle anderen eine Quelle ewiger Freude ist. Warum lässt man oben beschriebene Frauen nicht einfach in Ruhe? Ist es wirklich so unverständlich, dass die Betreuung eines behinderten Kindes Arbeit bedeutet, die einen an den Rand der Erschöpfung oder darüber hinaus bringen kann? Leistet solch eine Frau nicht bereits genug, nicht nur für sich selbst und ihr Umfeld, sondern auch für die Gemeinschaft? Die hier geschilderten Fälle mögen Extremfälle sein und man sollte sich nicht darauf versteifen, anhand dieser Fälle pauschal Mitarbeiter der ARGE abzuurteilen. Aber bei einigen hat man schon irgendwie das Gefühl, sie können sich nur schlecht bis gar nicht in die Lebensumstände anderer Menschen hineinversetzen, beispielsweise in die von Alleinerziehenden. Und dann fragt man sich, ob nicht genau das eins der Auswahlkriterien bei ARGE-Mitarbeitern sein sollte: sich in andere Menschen hineinversetzen zu können. Man gewinnt das Gefühl, hier schiele jemand einzig nach erfolgreicher Vermittlerquote, nicht nach den Personen, die hinter den nüchternen Zahlen stehen. Vollzeitjob statt Mutterpflichten, damit die Quote stimmt?

Alleinerziehend, abhängig von Hartz IV, keine Perspektive

Wer sich dafür interessiert, wie der Alltag einer allein erziehenden und von Hartz IV lebenden Frau ausschaut, mag sich den hier verlinkten Artikel auf dem Infoportal „Der Westen“ ansehen. Die Aussichten, irgendwann auf Hartz IV verzichten zu können, sind im dargestellten Fall gering. Mit ihrer Lehre im Einzelhandel bekäme die Frau den Unterhalt für sich und ihre Kinder selbst dann nicht zusammen, wenn sie in Vollzeit arbeiten würde. Der leibliche Vater kann aufgrund seiner eigenen finanziellen Lage nur mit einem relativ geringen Betrag einspringen. Umschulungen für die Frau wären wiederum nur in Vollzeit möglich, was sich derzeit für die alleinerziehende Mutter nicht realisieren ließe. Eine Falle? Irgendwie schon.
 

— Mittwoch, 18. März 2009 —

Regelungen und ausführende Organe [ Keine Kommentare ]

Hartz4, das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, regelt vor allem die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zum Arbeitslosengeld II. Die Sozialhilfe wurde dadurch nicht komplett ersetzt, sondern dient bestimmten Bevölkerungsgruppen weiterhin zur Existenzsicherung. Welche finanziellen Leistungen Hilfebedürftige beantragen können, ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Anders als sich durch den Namen vermuten lässt, dient das Arbeitslosengeld II nicht allein Arbeitslosen, sondern beispielsweise auch Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die durch ihre Arbeit ihren Existenzunterhalt nicht sichern können. Vor Ort organisiert wird die Hilfe zur Existenzsicherung von Arbeitsgemeinschaften, oft kurz ARGE genannt, die zumeist von den jeweiligen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden. Die für sie zuständige Arbeitsgemeinschaft finden Interessenten beispielsweise auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html.

Aufgaben der ARGE

Die ARGE regelt die finanziellen Hilfen für Hilfebedürftige. Zu diesen Hilfen zählen Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, aber auch Einmalleistungen bei anerkanntem Bedarf und Fördergelder, etwa für Trainingsmaßnahmen oder berufliche Weiterbildungen. Daneben schafft die ARGE Kontakte zwischen ihren Kunden und potenziellen Arbeitgebern, um Kunden möglichst schnell in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Vermittelt werden von der ARGE auch Minijobs und die so genannten Ein-Euro-Jobs. Das Entgelt für diese Jobs beträgt in der Regel ein bis zwei Euro, die Arbeitszeit darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Finanzielle Hilfen — Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Arbeitslosengeld II steht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu. Ausgeschlossen aus dieser Gruppe sind etwa Menschen in einem Alter unter 15 oder über 65 Jahren. Instrumente, die hilfsbedürftige Kinder unterstützen, sind beispielsweise Sozialgeld, Kinderzuschläge oder Sozialhilfe. Ältere bedürftige Menschen haben Anspruch auf Sozialhilfe. Das Sozialgeld wird Menschen gewährt, die selbst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II besitzen, aber mit einem Anspruchsberechtigten in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben. Zu diesem Personenkreis gehören etwa nicht ALG II – berechtigte Ehefrauen oder Ehemänner, feste Partnerinnen und Partner ohne ALG II – Berechtigung sowie Minderjährige im Haushalt des ALG II – Berechtigten. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Personen, die nicht zumindest drei Stunden am Tag arbeiten können oder die sechs Monate oder länger in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.

Weitere finanzielle Hilfen, die von der ARGE gegebenenfalls geleistet werden:

  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt. Sie stehen unter bestimmten Voraussetzungen etwa werdenden Müttern, Alleinerziehenden, Behinderten oder Menschen zu, die einer besonderen Ernährung bedürfen.
  • Einmalige Leistungen. Sie werden unter Umständen für die Erstausstattung von Wohnungen, für Bekleidung, etwa bei Schwangerschaft und Geburt, sowie bei mehrtägigen Klassenfahrten gewährt.
  • Leistungen für eine angemessene Wohnung samt Nebenkosten.
  • Leistungen für die Sozialversicherungen (z.B. Krankenkasse)
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Kommentare
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  • AVG: Nachdem das WM-Getröte nun endlich vorbei ist, haben vielleicht schon ein paar Mitbürger m...
  • karin: ich habe eine frage.ich bin aus dem ausland zurückgekommen,wie man sich denken kann nur mit der...
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