— Dienstag, 7. Juli 2009 —
Ältere Arbeitslose ohne Vertrauensschutz auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe [ Keine Kommentare ]
Langzeitarbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen bezogen haben, haben seit Januar 2005 keinen Anspruch auf Weiterzahlung dieser Leistung, sondern lediglich auf Gewährung von Arbeitslosengeld II.
Quelle: Sozialgericht Dortmund; Gerichtsbescheid vom 23.11.2005 [Aktenzeichen: S 35 AS 22/05]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1441.htm




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