Liebe Arbeitsuchende
Wir möchten Ihre Erlebnisse, Geschichte und Schikanen vom Jobcenter, Ihrem Fallmanager oder Ihrem Sachbearbeiter veröffentlichen. Schreiben Sie das, was schon lange hätte geschrieben werden müssen.

— Samstag, 6. November 2010 —
Um Vorurteile gegen Langzeitarbeitslose zumindest ansatzweise abzubauen, lässt man sich immer wieder neue Dinge einfallen. Einige davon mögen durchaus vielversprechend und möglicherweise sogar langfristig erfolgreich sein. Andere hingegen sind oft bereits im Ansatz zum Scheitern verurteilt. Aber trotz all' der verschiedenartigen Projekte und kreativen Vorschläge, die aus den unterschiedlichsten Richtungen vorgebracht werden, stellt man im Nachhinein fest: "Das war nix."
Dabei liegt es keineswegs (immer) an einem eventuell vorhandenen Defizit hinsichtlich der Ideenfindung. Vielmehr sind es oft genug die Betroffenen selbst, die sich offenbar gar nicht erst helfen lassen wollen. Wie bitteschön soll es denn möglich sein, dieses Problem, also die Ursache allen Übels, effizient zu bekämpfen, wenn nicht alle an "einem Strang ziehen"?
Wenn man sich auf die ARGE verlässt, ist man verlassen…
Grund genug für den Unternehmer bzw. Sternekoch Christian Rach, das "Übel" an der Wurzel zu packen und ein Projekt ins Leben zu rufen, das es Hartz-IV-Empfängern ermöglichen kann, neue Wege in Richtung Zukunft zu gehen. Fleiß, Einsatzbereitschaft und Zielstrebigkeit vorausgesetzt. Von Ende August bis Oktober 2010 öffnet Rach bei RTL seine "Restaurantschule". Zwölf (langzeit-)arbeitslose Menschen im Alter von 17 bis 44 Jahren können dank Rach die Chance ihres Lebens nutzen. Wenn sie wollen…. Und siehe da: die meisten von ihnen arbeiten tatsächlich sehr hart (an sich)…!
…da war doch noch was!
Sternekoch Rach zeigt vor allem eines deutlich auf: eine fundierte Bildung ist die Basis für einen erfolgreichen Berufs- bzw. Lebensweg. In jedem Fall kann man sagen, dass die achtteilige Sendereihe Mut macht. Nicht nur junge Menschen profitieren davon.
In diesem Zusammenhang werden allerdings auch wieder Erinnerungen an das umstrittene Buch von Thilo Sarrazin wach. Dieser macht bekanntlich vor allem die mangelnde Bildung für die marode Situation in diesem unserem Lande verantwortlich….
— Sonntag, 31. Oktober 2010 —
Haarsträubend oder einfach nur "typisch deutsch"? Wie auch immer. Jedenfalls könnte man Deutschland angesichts der neuesten Gegebenheiten über kurz oder lang sehr wohl auch als "unbegrenzte Einnahmequelle für Bürger mit Migrationshintergrund" bezeichnen. Selbst wenn es sicherlich Menschen gibt, die einer solch' massiven Aussage nur sehr bedingt (bzw. hinter vorgehaltener Hand) beipflichten würden….
Denn das aktuell in Kraft getretene Urteil des Bundessozialgerichtes dürfte dem einen oder anderen rechtschaffenen Bürger hierzulande wieder einmal die Tränen in die Augen treiben. Einige von ihnen werden womöglich mit Unverständnis reagieren, andere wiederum werden wütend sein. Aber derartig unterschiedliche Reaktionen sind ja in diesem unserem Lande aufgrund der zum Teil wahrhaft kuriosen (Neu-)Regelungen und Legislativen de facto nichts Ungewöhnliches mehr.
Vollkommen veraltet, aber immer noch "up to date"…
Grundlage des Ganzen ist eine Vereinbarung aus dem Jahre 1953, das so genannte Europäische Fürsorgeabkommen (EFA). Jedes Land, das an besagtem Abkommen beteiligt ist, ist – auch heute noch – dazu verpflichtet, Bürger aus den Nationen, die ebenfalls der EFA angehören, wie "staatseigene Einwohner" zu behandeln. Daraus folgt aber zugleich, dass auch bestimmte Hilfs- bzw. Fürsorgeleistungen dem vorgenannten Personenkreis unter keinen Umständen verwehrt werden dürfen. Es besteht dementsprechend also in jedem Fall die Verpflichtung für die einzelnen Länder, diesen Menschen mit Migrationshintergrund selbst Hartz-IV-Leistungen in uneingeschränkter Form zu bewilligen.
Der "Kasus Knacktus"
Die in diesem Zusammenhang begünstigten Nationen sind unter anderem Norwegen, Island und die Türkei. Menschen aus vorgenannten Ländern profitieren folglich auch dann von Hartz-IV-Leistungen, wenn sie zuvor in Deutschland niemals einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen waren und infolge dessen nicht einmal Beiträge zur Arbeitslosenversicherung et cetera geleistet haben. Dies wurde unlängst in einem Urteil des Bundessozialgerichtes bestätigt, das übrigens unter dem Aktenzeichen AS B 14 AS 23/10 R nachzulesen ist.
Stellt sich die Frage, wann die nächste Protestwelle "anrollen" wird. Diesmal jedoch werden es wohl kaum die Hartz-IV-Empfänger sein, die auf die Straße gehen, sondern entrüstete Arbeitnehmer….
— Samstag, 30. Oktober 2010 —
Angesichts der sich immer weiter verschlechternden Situation für bedürftige Hartz-IV-Empfänger ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Zahl der Kontopfändungen immer weiter zunimmt. Denn Fakt ist, dass es den Betroffenen – trotz "Anhebung" der Hartz-IV-Sätze um sage und schreibe fünf Euro – immer seltener möglich ist, ihre Rechnungen pünktlich zu begleichen. Im Zuge dessen zieht sich also die Schlinge enger und enger um den Hals der ohnehin schon arg gebeutelten Hartz-IV-Empfänger zu…
Pfändung? Nein danke…!
Hinzu kommt, dass sich vor allem auch (potentielle) Arbeitgeber in der Regel dagegen sträuben, Job-Interessenten einzustellen, wenn bereits aus deren (Bewerbungs-)Unterlagen zu erkennen ist, dass ein Pfändungsverfahren "in vollem Gange" ist. Übrigens sind auch Arbeitnehmer nur allzu häufig von einer Kündigung bedroht, wenn ein Pfändungsverfahren gegen sie läuft. Denn leider ist das mit einem Pfändungsverfahren einhergehende Verwaltungsprozedere sehr zeitintensiv und somit auch äußerst kostspielig – insbesondere für Arbeitgeber. Ein Teufelskreis, aus dem es für den Schuldner offenbar so leicht kein Entrinnen gibt. Oder etwa doch?
Hilfe ist "im Anmarsch"
Das so genannte "Pfändungssichere Konto" kann die Rettung aus der Bredouille sein. Seitdem vor wenigen Monaten im Rahmen der geplanten Verbesserung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes gravierende Neuerungen eingeführt wurden, ist für Langzeitarbeitslose endlich wieder ein "Licht am Horizont" zu erkennen.
Das "Zauberwort" lautet: P-Konto
Seit dem 1. Juli 2010 is es nunmehr für jedermann möglich, bei der Sparkasse des Vertrauens bzw. bei der Bank um die Ecke ein solches P-Konto einzurichten. Das bedeutet, dass das bereits bestehende Giroonto "umgewandelt" und fortan als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Umstellung kann sogar rückwirkend auf den vorangegangenen Kalendermonat beantragt werden; der damit verbundene "Verwaltungsprozess" dauert etwa zwei bis vier Werktage. Schuldner, die sich für die Einrichtung des P-Kontos entschließen, profitieren laut § 850 c ZPO automatisch vom so genannten Pfändungsfreibetrag in Höhe von aktuell 985,15 Euro im Monat. Eine echte Erleichterung für verschuldete Langzeitarbeitslose…!
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