Liebe Arbeitsuchende

Wir möchten Ihre Erlebnisse, Geschichte und Schikanen vom Jobcenter, Ihrem Fallmanager oder Ihrem Sachbearbeiter veröffentlichen. Schreiben Sie das, was schon lange hätte geschrieben werden müssen.

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— Freitag, 14. Januar 2011 —

Einsatz vor Ort – eine gute Sache! [ Keine Kommentare ]

Immer wieder "drohen" die Herren Politiker mit Reformen. So natürlich auch im Hinblick auf die gegenwärtige Hartz-IV-Situation in diesem, unserem Lande. Wie gut, wenn im Zuge dessen auch ein wenig Flexibilität und kundenorientiertes Handeln unter Beweis gestellt werden können.

Hartz-IV-Empfänger sind auch nur Menschen

Auch wenn es nicht (immer) so aussieht, aber es gibt offenbar sehr wohl auch Sachbearbeiter in den Jobcentern, denen durchaus bewusst ist, dass sich hinter jedem Hartz-IV-Antrag auch ein menschliches Schicksal verbirgt. Nur allzu häufig werden aber seitens der Leistungsbezieher Termine nicht wahrgenommen oder sonstige "Regelverstöße" begangen. Die Folge: Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Leistungsverweigerung durch die Arbeitsagenturen. Und die Klagen vor den Arbeitsgerichten häufen sich. Wen wundert's? Bemerkenswert ist dabei allerdings, dass nahezu jede zweite Klage erfolgreich verläuft – zugunsten der Hartz-IV-Empfänger! Da stellt sich doch die Frage nach dem "Warum".

Sinnvoller Einsatz vor Ort

Fakt ist – und das ist das Tragische an der Gesamtsituation – dass viele Hartz-IV-Empfänger schlichtweg resigniert haben. Zu viele negative Erlebnisse mit den Behörden oder im sozialen Umfeld. Zu viele Absagen, zu viel Frust. Was bleibt, ist oft der allmähliche "Rückzug" aus dem Leben. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Schreiben der Jobcenter einfach nicht mehr beantwortet werden, sondern vielleicht sogar achtlos im Müll landen. Wie unlängst in den Medien berichtet wurde, werden deshalb in einigen deutschen Städten mittlerweile mobile Jobcenter-Betreuer eingesetzt, die langzeitarbeitslosen Leistungsempfängern insbesondere bei bürokratischen Angelegenheiten "unter die Arme greifen". Auf diese Weise kann man Schwierigkeiten und Probleme in direkter Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor Ort lösen. Davon profitieren einerseits die Langzeitarbeitslosen selbst. Zudem könnte so die "Klageflut" nach und nach reduziert werden. Andererseits kann ein bisschen mehr Kontrolle de facto nicht schaden. Denn schließlich gibt es durchaus auch das eine oder andere "schwarze Schaf" unter den Hartz-IV-Empfängern….

— Sonntag, 9. Januar 2011 —

Manches wird anders – wieder einmal [ Keine Kommentare ]

Frei nach dem Motto "Öfter mal was Neues" wird sich auch in diesem Jahr für Hartz-IV-Empfänger so einiges ändern. Und garantiert werden diese "Verbesserungen", wie die Herren Politiker es in der Regel nennen, für so manche kritische Äußerung sorgen.

 

SGB II, HBeglG, GrSiWEntG und andere Kuriositäten

 

Bisher verhielt es sich zum Beispiel so, dass Personen, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einen befristeten Zuschlag in Höhe von maximal 160 Euro erhielten. Seit Januar 2011 ist dieser befristete Zuschlag allerdings Geschichte. Auch entsprechende Ersatzleistungen sind in diesem Zusammenhang nicht geplant. Das Ganze hat jedoch auch sein Gutes. Hartz-IV-Empfänger hatten bisher nämlich nur bedingt ein Recht auf die Befreiung der leidigen GEZ-Gebühren. Durch den Wegfall des befristeten Zuschlags sieht das Ganze künftig anders aus, und entsprechende Befreiungsanträge können nun gestellt werden.

 

Auch in den Rentenkassen tut sich etwas…

 

War noch bis Ende 2010 für Bezieher von ALG-II-Leistungen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben, so ändert sich dies ab Januar 2011. Demzufolge werden für die Betroffenen in Zukunft keine Zuschüsse oder (Pflicht-)Beiträge mehr an die Rentenkassen abgeführt. Nichtsdestotrotz wird die Zeit, in der Hartz-IV-Empfänger auf staatliche Leistungen angewiesen sind, durchaus als Anwartschaftszeit auf die Rentenversicherung angerechnet. Na, immerhin.

 

Nicht nur in finanzieller Hinsicht "verbessert" sich gemäß SGB II also vieles. Auch die Bezeichnung der für ALG-II-Leistungen zuständigen Träger ändert sich. Künftig gehen Hartz-IV-Empfänger also zum "Jobcenter" und nicht mehr zur "ARGE". Sowohl im Hinblick auf das Elterngeld stehen gegebenenfalls weitere Neuerungen an, als auch in Bezug auf die Höher der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder. Ähnlich wie bei den Anhebungen der neuen Regelsätze ist man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbar noch immer nicht ganz einig. Was sich in diesem Zusammenhang also ergeben wird, steht noch in den Sternen.

— Samstag, 8. Januar 2011 —

Der Staat muss sparen. Der “kleine Mann” auch [ Ein Kommentar ]

Da haben sich Schäuble und Konsorten mal wieder hohe Ziele gesteckt. (Zu hoch?) Weil Deutschland wegen der so genannten Schuldenbremse mehr als 24 Milliarden Euro – eine Summe, die man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen sollte – einsparen muss, haben wieder einmal vor allem die Ärmsten der Armen darunter zu leiden. Aber wie sollte es auch anders sein, man kennt es ja nicht anders. In der Vergangenheit waren Hartz-IV-Empfänger nur allzu häufig die Leidtragenden, da wird es in Zukunft wohl auch nicht viel anders sein…. Nur stellt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage: wovon bitteschön sollte es bedürftigen Menschen künftig denn überhaupt noch möglich sein, Geld zu sparen?

 

Hartz-IV-Empfänger, Geringverdiener und Senioren sind hauptsächlich von den Sparmaßnahmen betroffen

Gleich zu Beginn des neuen Jahres sollen bei den Hartz-IV-Empfängern die Beiträge zur Rentenversicherung wegfallen. So weit, so schlecht. Niemand denkt aber offenbar daran, dass diese Menschen im Alter noch einmal von einer ganz persönlichen "Finanzkrise" betroffen sein werden. Denn Fakt ist, dass durch diese Neuerungen gleichzeitig auch die Rentenansprüche sinken. Ein Zustand, der so nicht haltbar ist. Aber wer ändert etwas daran?

 

Heute schon an morgen denken. Leichter gesagt, als getan

Langzeitarbeitslose sollten ebenfalls den Umstand berücksichtigen, dass sie sich ab Januar 2011 unbedingt arbeitslos melden sollten. Machen sie das nicht, so besteht die Gefahr, dass sie in drei Jahren, also 2014, den gesetzlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren. Ganz einfach deshalb, weil sie dann nicht mehr den "Pflichtversichertenstatus" innehaben. Wie dem auch sei: diejenigen, die von diesen Änderungen profitieren werden, sind in erster Linie die Argen. Denn ihnen bleibt ein gehöriger Arbeitsaufwand erspart. Anders hingegen sieht es für die Rentenkassen aus. Aber wie gut, dass es noch die arbeitende Bevölkerung gibt. Denn die zahlt auch weiterhin fleißig in die Rentenkassen ein. Ein weiterer Aspekt, der schon bald für kritische Stimmen sorgen wird….

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  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...