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Wir möchten Urteile, Infos oder einfach nur Ihre Geschichte zum Thema Arbeitslosengeld 2, Hartz IV. Dabei nehmen wir kein Blatt vor den Mund und schreiben das, was schon lange hätte geschrieben werden müssen.

— Sonntag, 11. Juli 2010 —
Was zunächst unglaublich erscheinen mag, ist in der Tat Realität. Denn Kinder aus Hartz-IV-Familien, die sich während der Sommerferien etwas dazuverdienen wollten, wurden bislang bereits wenig später vom Amt "zur Kasse gebeten": ein bestimmter Anteil der Einnahmen, die den gesetzlich erlaubten Mindestsatz übersteigen, steht nämlich nicht den Hartz-IV-Empfängern zu, sondern dem Staat.
Nur ein Bruchteil schafft tatsächlich "den Absprung"
Statistiken zufolge verhält es sich so, dass Kinder, deren Eltern über viele Jahre hinweg Leistungen von staatlicher Seite her bezogen, über kurz oder lang ebenfalls in die "Hartz-IV-Falle" tappen. Man hat es ihnen ja nicht anders "vorgelebt". Wer sollte es ihnen da verübeln?
Und die Tatsache, dass die lieben Kleinen nach wochenlanger Verrichtung meist anstrengender Arbeiten während der Ferienzeit einen (Groß-)Teil des Geldes wieder abdrücken müssen, trägt wohl auch nicht gerade zur Motivation der Jugend bei, im Erwachsenenalter "richtig" arbeiten zu gehen. Denn wer geht schon gern arbeiten, während andere Urlaub machen, um vielleicht einen Aufenthalt im Ferienlager oder den Führerschein zu finanzieren – und zahlt dafür im Nachhinein auch noch drauf?
Überhaupt wird man ja eh' häufig genug von bestimmten Zeitgenossen, die es sich hierzulande "auf Staatskosten" so richtig gutgehen lassen, mit einem überheblichen Lächeln "belohnt", wenn man trotz derartiger Voraussetzungen überhaupt noch arbeiten geht….
Besserung in Sicht…?
Eine aktuelle Neuerung im entsprechenden Paragraphen-Dschungel soll arbeitswilligen Jugendlichen aber künftig Mut machen: Schüler bis zum 25. Lebensjahr dürfen das während der Ferienzeit verdiente Geld behalten, sofern die (kalenderjährlich bemessene) Höhe nicht über 1.200 Euro liegt und die Dauer der Tätigkeit einen Zeitraum von vier Wochen nicht überschreitet.
— Samstag, 10. Juli 2010 —
Was haben Hartz IV und "Selbständigkeit" gemeinsam? Auf den ersten Blick scheinbar nur sehr wenig, denn wie bitteschön sollen Hartz-IV-Empfänger dauerhaft ein weitestgehend eigenständiges bzw. "selbständiges" Leben führen können? Das dürfte angesichts der "erschwerten Bedingungen", unter denen sie zum Teil leben müssen, wohl nur schwerlich möglich sein. Aber dennoch: es geht! Immer mehr (Langzeit-)Arbeitslose nutzen ihre vermeintlich ausweglose Situation, um sich zu "befreien" aus der oftmals mehr als beklemmenden "Hartz-IV-Zwangsjacke". Möglich ist das unter anderem durch die Inanspruchnahme spezieller, öffentlicher Unterstützungsprogramme. Nur wenigen deutschen Bürgern ist ein derartiges Angebot allerdings bisher bekannt.
Fragen kostet nichts: jetzt heißt es, den "inneren Schweinehund" zu überwinden!
Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches mit einem der Mitarbeiter der Bundesagenturen für Arbeit kann man durchaus einige relevante Informationen zum Thema erhalten. Freilich: der erste Schritt ist dabei immer der schwerste….
Chancen für jedermann!
Übrigens ist es nicht nur den Beziehern von Hartz-IV-Leistungen möglich, den "Schritt in die Selbständigkeit" zu wagen, sondern umgekehrt haben auch Selbständige und Freiberufler die Chance, unterstützende Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.
Fakt ist doch, dass der Arbeitsmarkt gerade für Langzeitarbeitslose in der Regel nur sehr wenige Chancen zu bieten hat. Vor allem im Niedriglohnsektor bewegen sich die vielversprechenden Möglichkeiten auf einem geradezu minimalen Level. Was also spricht dagegen, etwas Neues zu probieren und im Zuge dessen neuen (Lebens-)Mut zu fassen? Denn Selbständige, die sich dem Wandel der Zeit anzupassen vermögen, haben es in jedem Fall leichter, als so mancher Hartz-IV-Empfänger, der sich aus Bequemlichkeit dafür entscheidet, weiterhin resignierend auf dem Sofa zu sitzen und sich Tag für Tag die Negativschlagzeilen zur allgemeinen Wirtschaftslage im TV anzuschauen….
Mut ist, wenn man's macht!
— Dienstag, 29. Juni 2010 —
Seit mehr als fünf Jahren sind die Hartz IV Gesetze in Kraft und haben seit ihrer Verabschiedung für viel Zündstoff gesorgt. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Bezüge für viele Betroffene zum Leben nicht reichen. Es mangelt oft an grundlegenden Dingen, wie Möbel, Strom, Heizung, Gas und Wasser.
Verantwortung für andere wird nicht honoriert
Besonders schlimm ist die Lage für Alleinerziehende und Menschen, die außerdem noch jemanden pflegen. Diese können die finanzielle Belastung nicht so ohne Weiteres tragen. Allein das Busticket für das Kind kann den finanziell verfügbaren Rahmen sprengen. Verschuldung und private Insolvenz sind nicht selten die Folge. So wundert es nicht, dass an verschiedenen Sozialgerichten dieses Landes erbitterte Kämpfe um das Allernotwendigste ausgefochten werden.
Vom Amt im Stich gelassen
Schon bei der Antragsstellung erleben nicht Wenige die ersten Hürden. So gehen teils Wochen und Monate ins Land, ehe der Antragsteller die Bezüge bekommt. Der Rechtfertigungsdruck ist enorm. Es hängt sehr stark von der Person des Sachbearbeiters ab, ob es zu gerechten Bescheiden kommt und Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden. Wenn man Pech hat, gerät man an einen Sachbearbeiter, dessen Willkür man nahezu schutzlos ausgeliefert ist.
Quelle: http://www.3sat.de
— Sonntag, 27. Juni 2010 —
Reformen hier, "Verbesserungen" dort – das leidige Thema mit den gesetzlichen Krankenkassen scheint wahrlich kein Ende zu nehmen. Und auch jetzt wieder bahnt sich offenbar großer Ärger an. Womöglich sind es auch dieses Mal wieder die leidgeprüften Hartz-IV-Empfänger, die sich benachteiligt fühlen. Oftmals sogar zu Recht: die Rede ist von den geplanten Krankenkassen-Zusatzbeiträgen, die den Versicherten über kurz oder lang aller Wahrscheinlichkeit nach von jeder gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden.
Armut wird zu einer noch stärkeren Belastung
Ein Umstand, den man nicht länger ohne Weiteres in Kauf nehmen darf. Das Problem: die Bundesagenturen für Arbeit sind rein rechtlich (noch) nicht dazu verpflichtet, die diesbezüglich zusätzlich anfallenden Kosten für Empfänger von Sozialleistungen zu übernehmen…. Wird infolge dessen erneut mit einer "Klageflut" zu rechnen sein? Was für die eine "Peanuts", sind für die anderen schier unüberwindbare, finanzielle Hindernisse. Die Bundesagentur teilte unlängst mit, dass sage und schreibe 400.000 Personen von den geplanten Neuerungen betroffen sein werden. Tendenz steigend.
In der Tat äußerst beunruhigende Aussichten
Wirtschaftsexperten befürchten, dass sich in diesem Zusammenhang an den Gerichten in den kommenden Wochen und Monaten in der Tat so einiges tun wird. Verständlich, denn wer bereits einmal versucht hat, einem "nackten Mann in die Tasche zu fassen", wird wissen, dass dort nichts, aber auch gar nichts zu holen sein wird. Denn wie bitteschön sollen bedürftige Hartz-IV-Empfänger von den geringfügigen Mitteln, die sie Monat für Monat gerade mal erhalten, in der Lage sein, noch mehr Geld für die eigene Gesundheit abzuzweigen? Werden hierzulande bald US-amerikanische Verhältnisse herrschen? Beängstigende Aussichten in jedem Fall.
— Samstag, 26. Juni 2010 —
Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer. Dieser "Grundsatz" mag für den einen oder anderen sicherlich "abgedroschen" erscheinen, aber dennoch scheint er sich bereits seit der Antike bis ins heutige Zeitalter hartnäckig zu halten. Und wohl auch noch in Zukunft wird sich das Fünkchen Wahrheit, das sich dahinter verbirgt, durchsetzen. Traurig aber wahr. Ähnlich verhält es sich aber auch im Hinblick auf den Bildungsaspekt hierzulande. So ist es nach Ansicht vieler Menschen nahezu offensichtlich, dass Kinder aus wohlhabenderen Familien in punkto Förderung sehr wohl weitaus bessere Chancen haben, als junge Menschen, die zum Beispiel aus Hartz-IV-Familien stammen. Die geplante gesetzliche Neuregelung untermauert eine solche Vermutung in jedem Fall, denn der Bundestag will künftig unter anderem auch die Erhöhung des Bafögs durchsetzen.
Immer auf die "Kleinen"…?
Das bedeutet, dass Schüler und Studenten eine deutlich bessere Förderung erhalten sollen – und auch die grundlegende Etablierung eines nationalen Stipendium-Prozederes wurde in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellt. So weit, so gut. Blöd nur, das bei der allseits schwierigen Finanzsituation vor allem begabte, junge Leute, die ja – Statistiken zufolge – in erster Linie aus wohlhabenderen Familien stammen, in besonderer Weise gefördert werden. Eines ist doch eh' so gut wie sicher: studieren würden diese Kids eines Tages sowieso. Die Kinder aus Hartz-IV-Familien gucken dahingegen wieder mal in die Röhre. Schlimmer noch: sie dürfen sich in Zukunft sicherlich auf weitere, einschneidende Maßnahmen gefasst machen. Denn die Kreativität der Herren Politiker ist diesbezüglich bekanntlich grenzenlos….
Das Mittelalter lässt grüßen
Ein Schelm, der Böses dabei denkt, aber angesichts der anstehenden Neuerungen drängt sich doch so manchem Bürger die Befürchtung auf, dass auch hier die Antike bzw. das Mittelalter erneut Einzug hält. Schon damals wurde seitens der "Oberschicht" vehement versucht, die Armen "klein und dumm" zu halten. Besonders gut gelang dies bekanntlich durch immer neue, finanzielle Belastungen (Steuern & Co.). Dies machte das Ziel, eine bestimmte, schulische Bildung zu erlangen, allein aus Kostengründen für die "Unterschicht" von Grund auf schier unerreichbar.
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