— Kategorie „Urteile” —
— Dienstag, 18. August 2009 —
Beantragt ein Hartz IV Empfänger bei seinem Grundsicherungsamt bzw. der Arge Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, zählen dazu nicht nur Möbel und Hausrat. Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.05.2009 Aktenz. S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 entschieden, dass Hartz IV-Empfänger die Kosten für ein gebrauchtes Fernsehgerät nicht aus den Regelleistungen tragen müssen. Das Grundsicherungsamt muss die Kosten im Rahmen der Erstausstattung erstatten.
In der Begründung des SG Frankfurt heißt es, das 95% dieser Einkommensklasse einen Fernseher besitzt und dieser damit einen sozialüblichen Standard darstellt.
Mit diesem Urteil wird das Klischee des „faulen Hartz IV Empfängers“ wieder einmal bestätigt: Wohnung, Möbel, Hausrat und sogar der Fernseher werden vom Amt bezahlt. Jetzt kann man sich den ganzen Tag von diversen Talk-Shows berieseln lassen und hat keine Zeit für die Arbeitssuche.
Quelle: Kostenlose Urteile.de
— Montag, 10. August 2009 —
„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Quelle: Sozialgericht Marburg; Beschluss vom 14.07.2009 [Aktenzeichen: S 9 SO 60/09 ER]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8193.htm
— Donnerstag, 23. Juli 2009 —
Übergangsgelder werden nicht angerechnet. Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Quelle: Hessisches Landessozialgericht; Urteil vom 07.08.2006 [Aktenzeichen: L 9 AL 57/06]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2896.htm
— Dienstag, 7. Juli 2009 —
Langzeitarbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen bezogen haben, haben seit Januar 2005 keinen Anspruch auf Weiterzahlung dieser Leistung, sondern lediglich auf Gewährung von Arbeitslosengeld II.
Quelle: Sozialgericht Dortmund; Gerichtsbescheid vom 23.11.2005 [Aktenzeichen: S 35 AS 22/05]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1441.htm
— Dienstag, 30. Juni 2009 —
Die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers, der sich dagegen wandte, dass bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde, hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Quelle: Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 26.09.2005 [Aktenzeichen: 1 BvR 1773/03]
gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1121.htm
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