— Freitag, 27. März 2009 —
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 47/08 R] entschieden, dass eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
Damit erhält derjenige, der von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung nachträglich per Gerichtsentscheid eine Absendung gezahlt bekommt, weniger Arbeitslosengeld 2.
Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7532.htm
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.02.2009 [Aktenzeichen: B 4 AS 48/08 R] entschieden, dass Kosten für Kabelfernsehen nicht angemessen sind, wenn eine Fernsehgemeinschaftsantenne zum Empfang genutzt werden kann.
Hatz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Kabelfernsehen, wenn sie Fernsehen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen können. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind dann keine angemessenen Kosten der Unterkunft. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) werde hierdurch nicht verletzt, weil diesem durch die Sender, die über die Hausantenne empfangen werden könnten, genüge getan werde, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts.
Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7470.htm