— Samstag, 13. März 2010 —
Hartz-IV-Sätze: zu hoch, oder doch zu niedrig? [ 3 Kommentare ]
Da scheiden sich die Geister…
"Nichtstun" lohnt sich? Was soll man denn nun wieder davon halten? Die einen – dabei ist hier die Rede von den Hartz-IV-Empfängern selbst – sind (wie sollte es auch anders sein) der Meinung, die derzeit geltenden Regelsätze seien weit unterhalb des zumutbaren Niveaus. Aber derartige Nörgeleien und unzufriedenen Äußerungen kennt man ja wahrlich zu genüge….
Andere hingegen bemängeln die augenscheinlich viel zu hohen Hartz-IV-Sätze und beschweren sich darüber, dass es offenbar weitaus rentabler sei, keiner geregelten, beruflichen Tätigkeit nachzugehen und sich stattdessen auf die "faule Haut zu legen".
Es kommt noch besser!
Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, behauptete unlängst der Präsident des "Paritätischen Gesamtverbundes", Ulrich Schneider, dass der eine oder andere Regierungsbeamte der Allgemeinheit bewusst fehlerhafte oder unzureichende ALG-II-Berechnungen unter die Nase reiben würde. Selbst der "Bund der Steuerzahler" sowie renommierte Wirtschaftswissenschaftler stünden im Hinblick auf derartige Irreführungen in nichts nach. Dass die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Zahlen jedoch alles andere als der Wahrheit entsprechen, sei doch offensichtlich. Denn sogar Arbeitnehmer, die lediglich einer Tätigkeit auf Minijob-Basis nachgingen, erhielten nach Auffassung von Schneider mehr Geld, als Langzeitarbeitslose.
Verantwortung übernehmen – ja. Aber nicht um jeden Preis.
Eigentlich sollte es doch eines der Grundprinzipien eines gut funktionierenden Sozialstaates sein, Arbeitslosen zwar eine gewisse finanzielle Unterstützung zu gewähren. Aber diese – und das ist gleichwohl aus dem so genannten Lohnabstandsgebot ersichtlich – sollte weit unterhalb der Einkünfte liegen, die Beschäftigte mit ihrer eigenen Arbeitsleistung erbringen.
So weit, so gut. Das Problem ist diesbezüglich allerdings, dass sogar das Bundesverfassungsgericht die fehlerhafte Berechnung der Hartz-IV-Leistungen bemängelt hatte. Trotzdem ließ beispielsweise Guido Westerwelle, der ja gegenwärtig in bezug auf die ALG-II-Thematik ohnehin bereits harscher Kritik ausgesetzt war, verlauten, dass die Hartz-IV-Bezüge unter keinen Umständen erhöht werden dürfen.
Und nun?
Um in dieser Hinsicht den Durchblick zu bewahren, kann es aus der Sicht von "Otto Normalverbraucher" und "Lieschen Müller" durchaus sinnvoll sein, selbst ein Rechenexempel zu statuieren. Auf diese Weise würde jedem Bürger schnell klar werden, wer denn in dieser Debatte tatsächlich Recht behält….



