— Kategorie „Politik” —

— Montag, 14. Februar 2011 —

Statistik der Empfänger von Hartz IV Leistungen [ Keine Kommentare ]

Recht interessante Grafik aus den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Gefunden in der TLZ am 08.02.2011

Statistik hartz 4 (ALG 2) Empfänger von 2005 bis 2011

Ob das die wirklich richtigen Zahlen oder die geschönten der Arbeitsagentur sind, kann ich nicht sagen. Die Tendenz geht auf jeden Fall zurück. Meine Ansicht aber trotz toller Statistik: Wer nicht arbeiten will, wird auch niemals diese Statistik verlassen. Anders: Wer Arbeit sucht, der bekommt auch welche. Oder?

— Sonntag, 9. Januar 2011 —

Manches wird anders – wieder einmal [ Keine Kommentare ]

Frei nach dem Motto "Öfter mal was Neues" wird sich auch in diesem Jahr für Hartz-IV-Empfänger so einiges ändern. Und garantiert werden diese "Verbesserungen", wie die Herren Politiker es in der Regel nennen, für so manche kritische Äußerung sorgen.

 

SGB II, HBeglG, GrSiWEntG und andere Kuriositäten

 

Bisher verhielt es sich zum Beispiel so, dass Personen, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einen befristeten Zuschlag in Höhe von maximal 160 Euro erhielten. Seit Januar 2011 ist dieser befristete Zuschlag allerdings Geschichte. Auch entsprechende Ersatzleistungen sind in diesem Zusammenhang nicht geplant. Das Ganze hat jedoch auch sein Gutes. Hartz-IV-Empfänger hatten bisher nämlich nur bedingt ein Recht auf die Befreiung der leidigen GEZ-Gebühren. Durch den Wegfall des befristeten Zuschlags sieht das Ganze künftig anders aus, und entsprechende Befreiungsanträge können nun gestellt werden.

 

Auch in den Rentenkassen tut sich etwas…

 

War noch bis Ende 2010 für Bezieher von ALG-II-Leistungen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben, so ändert sich dies ab Januar 2011. Demzufolge werden für die Betroffenen in Zukunft keine Zuschüsse oder (Pflicht-)Beiträge mehr an die Rentenkassen abgeführt. Nichtsdestotrotz wird die Zeit, in der Hartz-IV-Empfänger auf staatliche Leistungen angewiesen sind, durchaus als Anwartschaftszeit auf die Rentenversicherung angerechnet. Na, immerhin.

 

Nicht nur in finanzieller Hinsicht "verbessert" sich gemäß SGB II also vieles. Auch die Bezeichnung der für ALG-II-Leistungen zuständigen Träger ändert sich. Künftig gehen Hartz-IV-Empfänger also zum "Jobcenter" und nicht mehr zur "ARGE". Sowohl im Hinblick auf das Elterngeld stehen gegebenenfalls weitere Neuerungen an, als auch in Bezug auf die Höher der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder. Ähnlich wie bei den Anhebungen der neuen Regelsätze ist man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbar noch immer nicht ganz einig. Was sich in diesem Zusammenhang also ergeben wird, steht noch in den Sternen.

— Samstag, 11. Dezember 2010 —

Hartz IV an sich ist schlimm genug. Aber es geht noch härter…. [ Ein Kommentar ]

Für den einen oder anderen ist es in der Tat schon schwer genug, in diesem, unserem Lande auf Hartz-IV-Niveau leben zu müssen. Denn die Einnahmen, mit denen man von staatlicher Seite her rechnen kann, sind bekanntlich oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Anhebung der Bezüge um immerhin fünf Euro pro Monat ist da auch nicht wirklich tröstlich. Frei nach dem Motto: "Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel" gelingt es unter solchen Voraussetzungen vielen Hartz-IV-Empfängern nur unter großen Anstrengungen, wenigstens ansatzweise ein normales Leben zu führen. Nichtsdestotrotz können Betroffene wahrhaftig froh sein, hierzulande zu leben – und nicht etwa in Singapur. Zwar werden die Menschen vor Ort im Falle der Arbeitslosigkeit auch finanziell unterstützt, aber nur bis zu einem bestimmten Rahmen.

In Singapur sind Leistungsbereitschaft und Flexibilität (über-)lebenswichtig

Arbeitslose Bürger in Singapur werden in finanzieller Hinsicht durchaus vom staatlichen System aufgefangen.  Mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 250 Euro zuzüglich Mietzuwendungen müssen die Menschen auskommen, solange sie ohne Job sind. Setzt man diese Einkünfte einmal in Relation zu deutschen Hartz-IV-Leistungen, so schneidet Singapur durchaus passabel ab. 

Andere Länder, andere Möglichkeiten….

Manch' ein Hartz-IV-Empfänger, der in Deutschland lebt, käme in Singapur freilich nur schwer zurecht, denn dort sind Eigeninitiative und jede Menge Fleiß gefragt. Das bedeutet, dass arbeitslose Menschen nur für einen bestimmten Zeitraum von staatlichen Zuwendungen profitieren. Für den Fall, dass sie keine neue (Fest-)Anstellung finden, stehen sie gewissermaßen in der Pflicht, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Zum Beispiel als Taxifahrer. Natürlich ohne Gründungszuschüsse und andere schöne Dinge…! Wenn also mal wieder ein (Groß-)Unternehmen seine Pforten schließt und die Arbeitslosenquote kurzfristig ansteigt, steigt parallel dazu meist auch die Zahl der Taxifahrer an. Zwar wirkt sich diese Entwicklung nicht gerade positiv auf die Höhe der zu erwartenden Einnahmen aus, aber zumindest ist man beschäftigt. Immerhin 72 Stunden pro Woche – oder mehr….

(Quelle: zdf, Auslandsjournal)

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