— Kategorie „Politik” —

— Donnerstag, 5. November 2009 —

Nutzen von Bewerbungstrainings für Hartz IV Empfänger [ Keine Kommentare ]

Immer wieder werden Hartz IV Empfänger in Trainings gesteckt, die ihnen bei der Bewerbung helfen sollen. Über den Hintergrund solcher Trainings lässt sich streiten: Böse – oder vielmehr kritikfähige – Zungen behaupten, es gäbe solche Maßnahmen und Trainings deshalb, um die Arbeitslosen-Statistiken zu verschönern. Andere glauben, diese Trainings würden einen tatsächlichen Nutzen bringen. Oder sie behaupten, dass sie das glauben. Dass dem nicht so ist, zeigt nun eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.

Studie: Bewerbungstrainings bringen nichts

„Im Schnitt haben solche Trainings keinen vorteilhaften Effekt auf die spätere Beschäftigungsquote“, urteilt IAB-Experte Joachim Wolff nach der Studie. Die konkreten Ergebnisse: In Westdeutschland steigt die Beschäftigungsquote nach dem Bewerbungstraining um 1,0 Prozent bei Männern und immerhin 1,7 Prozent bei Frauen. In Ostdeutschland der Schock: Hier sinkt die Beschäftigungsquote nach gleichem Zeitraum bei Männern um 0,4 Prozent und bei Frauen um 0,7 Prozent.

Was bleibt?

Das ist die große Frage. Was bleibt nach der Studie? Werden Hartz IV Empfänger damit weniger bei solchen Trainings untergebracht? Gibt es Verbesserungen innerhalb der Trainings? Oder bleibt alles, wie es ist? Der gewünschte Effekt jedenfalls bleibt aus. Und die „Schuld“ dafür ist größtenteils nicht bei den Arbeitslosengeld II Empfängern zu suchen …

Hartz IV und seine Alternativen [ Keine Kommentare ]

In einem Kommentar in der Bild-Zeitung ist zu lesen: Deutschlandweit sind 3,5 Millionen Haushalte an Hartz IV gekoppelt. Heißt: Fast jeder 11. Deutsche muss mit Hartz IV leben. Das sind knapp sieben Millionen Bundesbürger. Kommentator Dirk Hoeren stellt am Abschluss seines nicht gerade vielsagenden Kommentars die Frage aller Fragen: „Aber hat jemand eine bessere Lösung?“

 

Alternativen zu Hartz IV

Eine Möglichkeit, eine Alternative zu Hartz IV zu schaffen, bestünde darin, die Arbeitszeiten generell extrem zu kürzen. Damit gelänge es – in der Theorie – die Arbeit auf sämtliche arbeitsfähigen Bundesbürger zu verteilen. André Gorz sprach schon Anfang der 80er Jahre davon: Das Recht auf Einkommen müsse vom Recht auf Arbeit entkoppelt werden. Langfristig muss die Alternative auf jeden Fall sein – denn Massenarbeitslosigkeit ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein Fakt, der sich ausbreitet. Gorz schrieb: Die Zweiteilung der Bevölkerung stünde bevor: Eine Elite von Vollbeschäftigten und ein „Heer von Arbeitslosen und ungelernten oder nicht-qualifizierten Hilfskräften“. Letztere würden dazu genötigt, unwürdige Arbeiten zu erledigen – und dies gezwungener Maßen. Das schrieb er, wie erwähnt, Anfang der 80er Jahre! Marx unterschied diese Gruppen auch und fand die Bezeichnungen Proletariat und Lumpenproletariat. Eine Klassenkategorisierung zeichnete sich also schon lange ab.

 

Ein Zeitkonto sei nach Gorz die Lösung. Daneben eine „negative Einkommenssteuer“, die Gorz so beschreibt: „Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze zahlt man dem Fiskus Steuern, unterhalb dieser Grenze wird man vom Fiskus bezahlt.“

 

Das ist der Ansatz, die Arbeitslosigkeit abzuschaffen – zumindest aber zu vermindern. Ein anderer Ansatz ist das bedingungslose Grundeinkommen, was die FDP ansatzweise in ihrem Parteiprogramm als „Bürgergeld“ vorschlägt: Jeder Bürger – unabhängig seines sozialen, gesellschaftlichen oder sonstigen Standes – bekommt eine Grundsumme; bei der FDP sind es um die 660 Euro. Damit entstünde die Situation, dass Bürokratie abgebaut würde, weil die Ämter, die derzeit für ALG I und II zuständig sind, nicht mehr benötigt werden. Damit würde der Staat Gelder einsparen, die es ermöglichen würden, jedem Bürger das Grundeinkommen zukommen zu lassen. Allerdings ist das Thema derartig komplex, dass es den Rahmen sprengen würde, allerdings gibt beispielsweise Wikipedia gute Auskünfte über die genauen Rahmenbedingungen.

— Mittwoch, 4. November 2009 —

Verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz? [ Ein Kommentar ]

Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag, den 13. Oktober 2009 ab 10.00 Uhr. Eine Frage, die viele Menschen bereits beschäftigt hat – nicht nur selbst betroffene, sondern weitaus mehr. Für die Sitzung wurden knapp fünf Stunden angesetzt. Hier muss einiges ausdiskutiert werden!
 
Wie kommt es zu der Verhandlung?
Die Bundesrepublik wurde verklagt. Und zwar von drei Familien. Der Vorwurf: Die Hartz-IV-Regelsätze reichen nicht zum Leben. Bundesweit müssen fünf Millionen erwerbsfähige Menschen unter dem Geldmangel und der Lebenseinschränkung leben, die von Hartz Vier ausgeht. Außerdem betroffen: Rund 1,7 Millionen Kinder, die an der Armutsgrenze leben müssen. Und noch mehr hängt an dieser wichtigen Verhandlung: Mitunter durch die Finanzkrise wurde die Bundesrepublik stark gebeutelt. Was passiert, wenn entschieden wird, der Hartz IV-Satz wird angehoben? Steigen die Verschuldungen weiter?
 
Ein Leben im Abseits zwischen etlichen Betroffenen
Es ist paradox, was durch Hartz IV passiert: Die ALG-II-Empfänger leben ein Leben im Abseits. Dabei sind so viele betroffen. In Karlsruhe werden 54 Verfahrensbeteiligte angehört: Die drei Kläger-Familien, deren Anwälte, aber auch neutrale Stellen, etwa Gutachter und Wohlfahrtsverbände.
Arbeitslosengeld Zwei geht gegen die Grundrechte, so der Vorwurf der klagenden Familien. Da wäre Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Wie würdevoll ist ein Leben mit Hartz IV? Da wären aber noch Artikel 3 und Artikel 6: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung“. Gleichbehandlung mit Hartz IV? Fehlanzeige. Besondere Förderung von Ehe und Familie? Reden wir nicht drüber …
„Wer ist verantwortlich für diese abstrusen Regelsätze?“ – eine Frage, die sich jedem Betroffenen schon ins Hirn schlich. Scheinbar wurden die Sätze willkürlich festgelegt: „Lasst uns einfach mal ungerade Zahlen zusammenwerfen und gucken, was rauskommt. Oh – die 359 hat gewonnen. Und, als besonderes Schmankerl bekommen Ehepartner nur neunzig Prozent davon. Kleinkinder sollen eine gerade Zahl erhalten – sagen wir … sechzig Prozent für die Kleinen, siebzig Prozent für die etwas größeren. Kosten ja auch mehr.“ – ob es so gelaufen ist unter Schröders Regierung, kann nur spekuliert werden. Der Rest jedenfalls ist Geschichte.
Heute könnte der Tag der Hoffnung werden. Heute könnte sich einiges bei Hartz IV ändern. Die Grundrechte des Menschen stehen auf dem Prüfstand – wie werden die Richter entscheiden?
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Abgestempelt – ein Leben mit Hartz 4
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