— Sonntag, 15. November 2009 —
„Wir könnten damit rund 500.000 Kinder insgesamt erreichen – 200.000 Kinder mehr als jetzt – die dann aus Hartz IV raus wären“, erklärt Ursula von der Leyen (CDU). Sie meint: Würden die aktuellen Missstände bei der Zahlung des Kinderzuschlags behoben werden, könnte man das schaffen, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.
Schwächen beim Kinderzuschlag
Sie erklärt die Schwächen beim Kinderzuschlag: „Die Wahlmöglichkeit zwischen Hartz IV und Kinderzuschlag ist nicht gegeben. Manchmal werden Eltern, obwohl sie lieber den Kinderzuschlag nehmen würden, gezwungen in Hartz IV zu bleiben.“ Die Einkommensgrenze bestimme das. Außerdem: „Das kann dazu führen, dass nur ein Euro zusätzlicher Verdienst dazu führt, dass 70 Euro Kinderzuschlag wegfallen. Und diese beiden Punkte wollen wir verbessern.“ Diese Probleme gelte es, beim Einstieg und Ausstieg vom Kinderzuschlag zu beseitigen.
Hilft Polemik?
Klingt erst mal … nun ja, nach gar nichts. Wenn eine Frau von der Leyen anfängt, gegen Missstände zu wittern, riecht das meist nach reiner Polemik. Was soll es Kindern, die in Armut, weil mit Arbeitslosengeld II aufwachsen, bringen, wenn die Eltern zwischen Kinderzuschlag und Hartz IV wählen können? Das bringt sie nicht aus der Armut. Klingt aber erst mal gut, wenn man dem Bürger vorgaukelt, er habe die Wahl. Außerdem verschönt es die Statistiken, wenn 200.000 Kinder „mehr als jetzt“ aus Hartz IV raus wären. Außer statistischen Verschönerungen und der Stimme einiger leichtgläubiger Bürger bringt der Vorschlag allerdings nichts. Die Kinderarmut ist nur zu stoppen, wenn eine Alternative zu Hartz IV gefunden wird, bei dem keine Familie am Existenzminimum zu leben hat. Oder wenn Mittel und Wege gefunden würden, Arbeitslosengeld II Empfängern einen echten Weg aus der staatlichen Unterstützung zu ebnen.
— Samstag, 14. November 2009 —
Angesichts der Themen der letzten Tage, rund um DDR, SED, PDS und Margot Honnecker, möchte ich es nciht versäumen, einen sehr guten Artikel der TLZ (Thüringer Allgemeinen Zeitung) vom 10.11.2009 zu veröffentlichen. Der Trifft den Nagel einfach auf den Kopf. Da kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

— Freitag, 13. November 2009 —
Der ehemalige Sozial- und Gesundheitsminister Heiner Geißler (CDU) bezeichnete anlässlich einer Pressekonferenz zum Buch „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“ von Dr. Wolfgang Gern und Dr. Franz Segbers Hartz IV als „grundgesetzwidrig“, wie das Portal gegen-hartz.de berichtet. Insbesondere der erste Artikel des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, sei angegriffen; wer ALG II beziehen muss, könne nicht menschenwürdig leben, sagte Geißler. Wie das Portal die Worte Geißlers beschreibt, lässt sich zusammenfassen, dass die Jobcenter willkürlich handeln und entsprechend bestrafen würden, wenn ein Arbeitslosengeld zwei Empfänger nicht wie vorgeschrieben handeln würde.
Ist Geißler ernst zu nehmen?
Nun stellt sich allerdings die Frage, wie sehr Geißlers Worte ernst genommen werden können. Medienwirksam sind seine Worte zweifelsohne, bei genauerer Betrachtung aber nicht sonderlich wertvoll: Natürlich werden Hartz IV Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, mit Kürzungen bestraft. Das aber durchzieht das ganze Leben: Wer nicht nach den Regeln – also den Gesetzen – handelt, wird bestraft. Die Willkür und die Tatsache, dass Hartz IV zweifelsohne wenig mit Menschenwürde zu tun hat, einmal außer Acht gelassen, sondern rein objektiv betrachtet. Allerdings ist Heiner Geißler nicht derjenige, der sich an Gesetzen stört. Geißler war es, der im November 1999 in Verbindung mit schwarzen Konten aufflog. Er räumte die Spendenaffäre ein. Geißler war es auch, der da sagte: „Dieser Pazifismus der 30er Jahre hat Auschwitz erst möglich gemacht.“ (Quelle: Wikipedia). Medienwirksamkeit oder ernst gemeinte Absichten? Das ist zwar nicht die Frage, wenn es um die Menschenwürde bei Hartz IV geht, allerdings vielleicht eine Überlegung, die man anstellen sollte, bevor man sich ausgerechnet auf Heiner Geißler bezieht.