— Kategorie „Politik” —

— Mittwoch, 18. November 2009 —

Neuer Ansatz: Regionale Staffelung der Hartz IV Sätze [ Keine Kommentare ]

In einem Interview mit der Financial Times Deutschland spricht Ifo-Chef Hans-Werner Sinn über einen neuen Ansatz bei Hartz IV: Regional gibt es unterschiedlich hohe Lebenshaltungskosten. Dementsprechend solle auch das Arbeitslosengeld II angepasst werden. Sinn wörtlich: „Es kann nicht sein, dass der Hartz-IV-Empfänger in Ostberlin dasselbe kriegt wie der in Hoyerswerda, obwohl er in Berlin mehr für die Lebenshaltung bezahlen muss.“ Die Regelsätze müssten „regionalisiert und an das Preisniveau vor Ort angepasst werden“, heißt es weiter. Bedeutet: Wer in strukturschwachen Regionen lebt, soll weniger Hartz IV bekommen, als ein Betroffener in Ballungsräumen. Außerdem würde Sinn „die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV deutlich verbessern, um auch so stärkere regionale Lohnunterschiede zu ermöglichen, die den Standortbedingungen entsprechen.“ Eine Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West gäbe es momentan noch gar nicht, meint Sinn weiter, das sei ein zu beachtender Aspekt.

Hilft der neue Ansatz?

Klingt ja erst mal gut: Hinzuverdienstgrenzen erhöhen und regional die ALG II Sätze anpassen. Damit ist nicht gemeint, in wirtschaftlich schwachen Gebieten die Sätze zu senken, sondern die in teureren Gebieten zu erhöhen. Aber, was wären die Folgen des neuen Ansatzes, den Sinn da vorschlägt? Ein weiteres Bürokratiemonster.

  1. Wer soll festlegen, dass in der Region Sachsen der Satz X richtig wäre, in der Region Hamburg aber Satz Y? Das fiele auf die Gemeinden – und nachdem dort damit Ausgaben in selbst zu definierender Höhe anstünden, würde jede Gemeinde den für sie niedrigsten Satz auswählen wollen.
  2. Durch längere Prüfverfahren und ineffektivere Prozesse würde die Bürokratie, die es eigentlich abzubauen gilt, steigen. Daraus entsteht …
  3. Die Betroffenen würden unzufriedener werden und der Steuerzahler würde keinen Gewinn davon haben.

— Dienstag, 17. November 2009 —

Urteil zu Hartz IV: Grundsicherung darf nicht gestrichen werden [ Keine Kommentare ]

Das Portal anwalt.de macht auf ein neues und rechtskräftiges Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufmerksam: Einem Hartz IV Empfänger darf trotz Sanktionen die Grundsicherung nicht entzogen werden. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen L 7 B 211/09 nachzulesen. Das Grundgesetz besage, eine Grundsicherung muss im Sozialstaat gegeben sein, heißt es von den Richtern.

Konkret ging es in dem verhandelten Fall um einen Leistungsempfänger, der drei Monate lang als Sanktion auf Arbeitslosengeld II verzichten sollte – angeordnet von der zuständigen ARGE. Mithilfe des beantragten Eilschutzrechts konnte der Leistungsempfänger schnell reagieren, was auch nötig war, denn er hat ein Baby zu versorgen. Und sich selbst natürlich. Die ARGE hätte nicht das Recht zur kompletten Streichung, sondern hätte entscheiden müssen, ob Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Alternative in Betracht kämen. Auch bei Sanktionen habe man die Grundsicherung eines ALG II Empfängers zu berücksichtigen, argumentierten die Richter.

Das Urteil: Ein Fortschritt?
Positiv, dass dem Kläger seine Leistungen zugesprochen wurden – ärgerlich, dass die genauen Hintergründe, weshalb sanktioniert wurde, nicht zu entnehmen sind. Aber – ist dieses Urteil nun ein Fortschritt? Die Richter sprachen wohl von Lebensmittelgutscheinen und weiteren Sachleistungen, die man dem Kläger zusprechen könnte. Verstößt das aber nicht wieder gegen Artikel 1 im Grundgesetzt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“? Wie würdevoll kann sich ein Mensch, ein lebendiges Wesen, fühlen, wenn er mit Lebensmittelgutscheinen an der Kasse zu stehen hat? Wie wird er behandelt? Von seiner Umwelt wahrgenommen? Das Urteil ist ein Tropfen auf dem heißen Stein – nicht mehr. Aber: Immerhin …

— Montag, 16. November 2009 —

Auch Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Strom [ Keine Kommentare ]

In den Medien ist die Headline zu lesen: „Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Strom“. Unter anderem berichtet so das Portal morgenweb.de. Die Überschrift mag erst mal verwirrend klingen, weil jedem klar sein sollte, dass jeder Mensch, unabhängig von Einkommen und gesellschaftlicher Stellung, Anspruch auf Stromversorgung haben sollte. Aber im konkreten Fall ging es um einen 43-jährigen Mann, der auf einem Bauwagenplatz auf zehn Quadratmetern Wohnfläche lebte. Bislang heizte der Mann mit Holzofen, weil ihm eine kleine Solaranlage verwehrt wurde. Darauf ist der ALG II Empfänger allerdings angewiesen, weil es keine reguläre Stromversorgung auf dem Platz gibt. Vor zwei Jahren ging seine bestehende Anlage kaputt und ein Antrag auf Reparatur oder Neubeschaffung wurde abgelehnt. Die Kosten seien zu hoch, begründete das zuständige Jobcenter, sodass der Mann Klage einreichte.
Die Richter vom hessischen Landessozialgericht stimmten dem Mann zu: Auch Menschen, die auf einem Bauwagenplatz leben, haben ein Recht auf Stromversorgung. Im Urteil mit dem Aktenzeichen L 7 AS 326/09 B ER wurde festgelegt, dass es eine „erhebliche Beeinträchtigung der Menschenwürde“ wäre, den im Bauwagen lebenden Mann weiterhin ohne Stromversorgung leben zu lassen. Das Urteil wurde rechtskräftig am 18.11.2009 gesprochen.

Nicht, dass es zu menschenwürdig wird …

Das klingt doch erst mal schön sozial – soll ja kein Mensch sagen, Richter hätten kein Herz für Hartz IV Empfänger. Allerdings wurde das Jobcenter nicht etwa zur Finanzierung verurteilt, sondern innerhalb eines Vergleiches dazu, dem Mann ein Darlehen in Höhe von 6.195 Euro zu gewähren. Die sind nötig für die Beschaffung der Solaranlage und diese Kosten plus Unterhaltskosten seien nach den Richtern gegenüber den Unterkunftskosten angemessen. Der Betroffene Arbeitslosengeld Zwei Empfänger darf nun also über 6.000 Euro für seine Stromversorgung abstottern. Gut so, nicht dass es zu menschenwürdig wird …

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  • stephan letsch: es ist hanebüchen was sich die mitarbeiter dieses amtes herausnehmen. ich halte so und so mindesten...
  • Angela: Auch ich habe seit dem Hartz4-Bezug noch kein einziges Arbeitsangebot bekommen vom Jobcenter Lippe/D...