— Freitag, 30. September 2011 —
Ein Besuch auf dem Amt lässt einen doch immer wieder staunen. Doch um meine Geschichte besser zu verstehen, muss ich dazu sagen, dass ich Sozialmanagement studiere. Das bedeutet, dass ich unter anderem Vorlesungen zu bestimmten Rechtgrundlagen habe, somit auch zum Sozialgesetzbuch. Da mein Freund Auszubildender ist und wir eine eigene Wohnung hatten, beantragte er BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Dies wurde zuvor bereits einmal bewilligt, das heißt, es war der Folgeantrag und sollte damit eigentlich keine Probleme geben.
Dies war leider falsch gedacht. Den Antrag füllten wir als Erstes ordnungsgemäß aus. Da wir bei der Ausfüllung einige Fragen hatten, klärten wir diese telefonisch ab und bekamen immer wieder gesagt, es gäbe keine Probleme. Da ich wusste, dass es öfter Probleme bei der Bundesagentur für Arbeit gibt, bot ich an, den Antrag für ihn abzugeben.
Als ich nun vor der Sachbearbeiterin saß und diese den Antrag nur auf Vollständigkeit prüfen und abzeichnen sollte, ging der Ärger erst richtig los. Sie teilte mir mit, dass der Antrag auf keinen Fall so abgegeben werden könnte, da er zum einen nicht vollständig sei, sie dafür gar nicht zuständig wären und die Gehaltsabrechnung des Vaters vom falschen Jahr nicht angenommen werden könnte.
Der Antrag war vollständig. Die Frau wollte leider nichts davon wissen, dass es ein Folgeantrag war und sie die fehlenden Dokumente bereits hatten und sich daran nichts geändert hatte. Außerdem war die ARGE selbstverständlich zuständig, da wir unseren Hauptwohnsitz in dieser Stadt hatten. Ihr Problem war, dass mein Freund immer noch in einer anderen Stadt bei dem jeweiligen Amt im Register war (warum auch immer) und sie somit die Arbeit abschieben wollte. Daraufhin erklärte ich ihr, so höflich wie möglich, dass dies nicht unser Problem sei und sie eine Mitwirkungspflicht hätte, der sie doch bitte nachgehen sollte.
Das dritte Problem, die Steuerbescheinigung und der Gehaltsnachweis des Vaters, hatten wir zuvor am Telefon geklärt. Man muss dazu sagen, dass er Steuerberater ist und somit länger für diese Dokumente Zeit hat, als andere Arbeitnehmer. Dies verstand sie auch irgendwann, doch ihr fehlte ein Stempel bei den Unterlagen. Nachdem ich ihr immer wieder erklärte, dass dies richtig sei und der Stempel nicht darauf sein muss (dies war in dem Bundesland oder Kreis nicht zwingend notwenig), wurde die Sachbearbeiterin immer wütender und zog eine weitere Sachbearbeiterin hinzu. Leider hatte diese genau so wenig Ahnung wie die Erste, sodass ich mich beschwerte und den Geschäftsführer oder eine leitende Person verlangte. Fazit: Der Antrag wurde dann anstandslos angenommen und drei Wochen später bewilligt. Traurig war die Feststellung, dass man nach wenigen Vorlesungen mehr Wissen hat, als viele der Sachbearbeiter.
— Donnerstag, 10. März 2011 —
Seit nunmehr anfang letzten Monats wurde ich unter 100% Sanktionen gestellt, da ich August letzten Jahres nicht zum ersten Termin zum Selbstständigmachen als Musiklehrer erschienen bin, mir darauf aber gleich einen neuen Termin ausmachen wollte. Doch das war gleich gestrichen. Der Vermittler sagte, dass wir etwas anderes finden müssen. Ich bin schon seit einem Jahr Arbeitslos und habe vorher mein Abitur nachgemacht, das ich dann in der 13. nicht beenden durfte, weil die Lehrer auf der Schule mir das Ultimatum gestellt hatten, ich solle freiwillig gehen, oder sie werden mich der Schule verweisen. Als Epileptiker (zu diesem Zeitpunkt hatte ich es nicht richtig untersuchen lassen, da die Schule mir in gewisser massen wichtiger war) der gerade 2 Monate zu diesem Zeitpunkt gesetzlich Obdachlos war (nen Dach hatte ich zum Glück überm Kopf) wegen der ewig langen bearbeitungszeit des Amtes, dass ich Umziehen darf. Habe jetzt angestossen, dass ich zum Amtsarzt komme und dort endlich eine Untersuchung stattfindet.
Momentan bin ich jedoch ziemlich fertig, da ich mir keine Medikamente (nur 5 Euro für die Apotheke) zurzeit mehr leisten kann und muss jetzt mit meinen Anfällen allein klarkommen. Zudem kommt noch, dass ich meine laufenden kosten auch nicht zahlen kann und deswegen ziemlich in bedrohje komme und sich mein Stresspegel nur noch erhöht, was auch wieder ein negativen Beigeschmack auf meine Krankheit hat.
Kein neuer Personalausweis der (vorläufige) nächsten Monat abgelaufen ist, da ein biometrisches Passbild gebraucht wird. Vom Amt bekomme ich keinen Vorschuss vom April. Allein ist es ziemlich schwierig alles für mich und meine Depressionen nehmen zudem auch noch zu. Allein meine Musik hält mich irgendwie noch ein bisschen am leben. Wie kann ich aus dieser miserie herauskommen? Gibt es eine Möglichkeit gegen das Amt vorzugehen? Leider habe ich gegen nichts unternommen, da ich durch meine moral, offenheit, naivität, und Vorurteilsloskeit klein beigebe und immer versuche meistens mit allem klarzukommen. würde mich freuen wenn mir jemand helfen würde. Wenn noch jemand was wissen will, kann er gerne nachfragen. Ich versuche schnellstmöglich zu antworten.
Lg Motz_Art
— Donnerstag, 17. Februar 2011 —
Hallo liebe Leute,
heute möchte ich meinem Frust Luft machen. Wir sind eine 6 köpfige Familie aus Berlin. Das heißt mein Freund und ich haben 4 Kinder im Alter von 10, 8, 5 und 3 Jahren. Mein Freund arbeitet als Maler und ich bin Hausfrau. Nun zu unserer Geschichte.
Im Januar 2010 bekamen wir vom Jobcenter die Aufforderung Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Ich machte mich gleich an die Arbeit und kämpfte mich durch den Antragsdschungel. Am 12.02.2010 gingen beide Anträge bei den zuständigen Behörden ein. Im April bekam ich dann die erste Nachricht von der Familienkasse mit der bitte den fehlenden Wohngeldbescheid vorzulegen. Ich schrieb einen Brief dass ich den Wohngeldbescheid noch nicht habe da ich Wohngeld erst beantragt habe. Etwa 4 Wochen später kam der nächste Brief in dem dasselbe stande. Ich schrieb wieder dass ich den Wohngeldbescheid nicht habe. Kurze Zeit später bekam ich einen Ablehnungsbescheid der Familienkasse wegen unterlassung der Mitwirkungspflicht. Ich ging sofort in den Widerspruch und versucht nun beim Wohngeldamt etwas Druck zu machen.Nach etlichen Briefen und Telefonaten kam mein Wohngeldbescheid am 15.11.2010. Ich schickte ihn sofort zur Familienkasse. Nachdem der Brief angekommen war folgten wieder etliche Telefonate um den Bearbeitungstand zu erfahren. Die Mitarbeiter der Hotline meinten 6 Wochen. Am 17.12.2010 bekam ich einen Brief in dem stande ich solle bitte den Unterhaltsvorschussbescheid meiner großen Tochter nachreichen. Das komische ist nur dass ich diesen im Februar bei der Antragsstellung schon hingeschickt hatte. Ich schickte also diesen Bescheid sofort los. Am 23.12.2010 bekam ich nun wieder einen Brief der Familienkasse dass ich Anspruch auf Kinderzuschlag habe und das dass Jobcenter seine Erstattungsansprüche klar machen soll. Dass Jobcenter hat eine Frist bis zum 10.02.2011 bekommen. Ich frage mich wie lange ich noch auf unser Geld warten soll. Im großen und ganzen hat die Bearbeitung von 2 Anträgen dann ein ganzes Jahr gedauert.
LG Doreen