— Kategorie „Deutschlands Alltag” —
— Montag, 14. Dezember 2009 —
Um es einmal auf den Punkt zu bringen: die vielen schwarzen Schafe in unserer Gesellschaft, die zu Unrecht Arbeitslosengeld II und andere Formen der Unterstützung beziehen, sind de facto in erster Linie verantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen oftmals zu drakonischen Mitteln greifen (müssen), um ihre "Schäfchen" voll und ganz unter Kontrolle zu haben. Denn nur auf diese Weise lässt sich offensichtlich auf die Dauer ein Sozialhilfebetrug größeren Ausmaßes explizit verhindern. Obwohl andere, die es wissen müssen, nicht selten gar der Meinung sind, dass übertriebene Kontrollaktionen und Überprüfungsmaßnahmen lediglich ein "Tropfen" auf den berühmten "heißen Stein" seien. Man würde somit also nurmehr die Spitze des Eisberges offenlegen.
Und auch diejenigen, die wirklich bedürftig und auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, geraten so ins Hintertreffen. Für wen ist es schon angenehm, die Karten offen auf den Tisch zu legen, um es dadurch zu ermöglichen, überhaupt in den "Genuss" von ALG-II-Hilfen kommen zu können und darüber hinaus auch noch den scheinbar willkürlichen "Überwachungs-Aktivitäten" ausgesetzt zu sein. Vielen Dank all' jenen "schwarzen Schafen", die auch weiterhin fröhlich ihre Leistungen vom Staat kassieren.
So gehören unangekündigte Besuche und Hausdurchsuchungen nicht selten zum "Repertoire" engagierter Staatsdiener, um einen möglichen Leistungsmissbrauch aufzudecken. In so manchen Fällen eine durchaus gerechtfertigte Aktion, ohne Frage. Aber muss man sich diese umfangreichen Einschüchterungstaktiken tatsächlich auch in vollem Umfang gefallen lassen? Die Antwort lautet klar und deutlich: "Nein"! In diesem Zusammenhang sei zwar betont, dass die "Vertreter des Volkes" in den meisten Fällen dann vor der Haustür erscheinen, wenn begründete Verdachtsmomente aufgetreten sind, die es zu klären gilt, jedoch gibt es durchaus Ausnahmen.
Hartz-IV-Empfänger haben sehr wohl das Recht, den Beamten den Zutritt zu ihrer Wohnung zu verweigern. Nichtsdestotrotz macht nur ein geringer Anteil der "Heimgesuchten" auch tatsächlich Gebrauch von diesem Recht. Angst vor Leistungsentzug? Sicherlich. Gemäß der offiziell geltenden Durchführungsverordnung sind die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit jedoch sogar dazu verpflichtet, die "verdächtigen Personen" über dieses Recht in Kenntnis zu setzen. Grundlage hierfür ist der Artikel 13 des Grundgesetzes, nach welchem die Unverletzlichkeit der Wohnung in jedem Fall zu berücksichtigen ist. Übrigens gehören nicht nur die privaten Wohnräumlichkeiten in die Kategorie, die es zu "schützen" gilt, sondern auch Betriebs- und Geschäftsräume gehören dazu.
Überhaupt sind unangekündigte Besuche oder auch Durchsuchungen privater und geschäftlicher Räumlichkeiten als überflüssig zu bewerten, da bekanntlich im Vorfeld eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der einzureichenden Einkommens- und Vermögensnachweise seitens der Antragsteller besteht. Diese macht es (fast) unmöglich, einen Betrug zu begehen. Aber eben auch nur "fast"….
Nun könnte man meinen, dass die Staatsdiener in der Folge, sprich: bei einer erfolgten Zutrittsverweigerung der Wohnungen zu überprüfender Personen ohnehin am "längeren Hebel" seien, und die Leistungen einzustellen in der Lage seien. Aber das Gegenteil ist der Fall. Leistungsempfänger und bedürftige Personen müssen wissen, dass im Hinblick auf die Durchführung von Hausbesuchen et cetera keine Mitwirkungspflicht ihrerseits besteht. Dieses ist sogar in den Paragraphen 60 bzw. 66 des Sozialgesetzbuches so festgelegt.
Ein kleines "Hintertürchen" ist vom Gesetzgeber für die Vertreter des Staates dennoch vorhanden: beantragte Leistungen können demgemäß durchaus abgelehnt werden, sofern der gegebene Sachverhalt es nicht anders ermöglicht, den "Fall" zu klären…!
— Donnerstag, 10. Dezember 2009 —
Eines ist sicher: wenn es noch lange so weiter geht und der geringer werdende Anteil der arbeitenden Bevölkerung weiterhin die kontinuierlich steigende Zahl der so genannten Bedürftigen finanzieren muss, dann muss in diesem unserem Lande über kurz oder lang mit einem "Finanz-Kollaps" gerechnet werden.
Die folgenden Zahlen sollte man sich einmal in aller Ruhe "auf der Zunge zergehen" lassen:
40 Millionen Arbeitnehmer "gegen"
7 Millionen Hartz-IV-Leistungsempfänger und
3,5 Millionen Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG I)
Mehr als 1,5 Millionen Kurzarbeiter (Tendenz auch weiterhin steigend)
20,5 Millionen Rentner.
…
Wie soll es in Anbetracht dessen also noch möglich sein, dauerhaft die steigenden Kosten, die sich ja auf immer "schmalere Schultern" verteilen, zu tragen? Die Folgen – in erster Linie auch für die Arbeitnehmer selbst – liegen doch klar und eindeutig auf der Hand: die Steuerzahler werden weiterhin zur Kasse gebeten und ordentlich "geschröpft". Wer verliert vor diesem bedrohlichen Hintergrund nicht auch die Lust daran, arbeiten zu gehen und Tag für Tag die Marotten des Chefs zu ertragen oder sich mit unsympathischen Abteilungsleitern auseinanderzusetzen?
Objektiv betrachtet stehen "Bedürftige", die auf Staatskosten leben, die also Hartz-IV-Leistungen beziehen, oft ebenso gut dar – zumindest in finanzieller Hinsicht. Und sie genießen darüber hinaus auch ein sehr hohes Freizeitpensum. Herzlichen Glückwunsch.
Auf den Punkt gebracht: wer in unserer heutigen Zeit bzw. in der gegenwärtigen, "durchwachsenen" wirtschaftlichen Situation noch bereitwillig acht-, zehn- oder zwölfstündige Arbeitstage über sich ergehen lässt, ist praktisch selber schuld. Wie weit ist es mit unserem Sozialstaat schon gekommen? Und was erwartet uns diesbezüglich noch? Dass wir dringend umdenken müssen, ist Fakt. Die Sozialmodelle von Griechenland und Schweden führen es doch nur allzu deutlich vor Augen. Wir sollten nur genauer hinsehen, um zu erkennen, "wo der Hase lang läuft".
Ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen dazu entschließen, es den vielen anderen Hartz-IV-Empfängern gleichzutun und ebenfalls regelmäßig Monat für Monat die herrlich beruhigenden Unterstützungsgelder, die der deutsche Staat ja (noch) so bereitwillig "verteilt", in ein wahrlich sorgenfreies Leben zu investieren? (Eines sei in diesem Zusammenhang gesagt: hier ist keineswegs die Rede von den Menschen, die tatsächlich bedürftig sind, weil sie aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderen Schicksalsschlägen auf die finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen sind!)
Ein solcher "Zustand". sprich: solch' attraktive Möglichkeiten für Bürger bereitet sich bekanntlich aus wie ein Lauffeuer. Die soziale Freigiebigkeit Deutschlands ist deshalb seit Jahren sogar über die Landesgrenzen hinaus ein Begriff. Schon in kurzer Zeit wird sich die Zahl der 7 Millionen Hartz-IV-Empfänger vervielfacht haben….
— Montag, 7. Dezember 2009 —
Monatlich mit 347 Euro auskommen? Wie sollte denn so etwas möglich sein? Oh doch, es ist durchaus realisierbar. Schlimmer noch, es ist hierzulande gängiger Alltag für viele Menschen. Denn mehrere zigtausend Bürger in diesem unserem Lande können in der Tat ein Lied davon singen. Durch Arbeitslosigkeit oder besondere Schicksalsschläge in eine solch' prekäre Situation zu kommen und auf Hartz-IV-Niveau leben zu müssen, ist an sich schon schwer genug. Wie schwierig aber ein derartiges Leben oftmals tatsächlich ist, und welches persönliche Leid der einzelnen Betroffenen in der Regel damit verbunden ist, scheint den Volksvertretern und höheren Regierungsbeamten, die ja die entsprechenden (finanziellen) Richtlinien festlegen, die also die Hartz-IV-Regelsätze im Einzelnen bestimmen, offenbar vollkommen gleichgültig zu sein. Warum sollte man sich auch Gedanken darüber machen? Solange es ihnen gut geht, ist die Welt doch in Ordnung. So jedenfalls könnte man meinen….
Dass Regierungsbeamte Wert darauf legen, erst einmal "die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bekommen", sprich: dass sie in erster Linie ein besonderes Augenmerk auf ihre eigenen Einkünfte legen, ist ja bekannt. So wurde zum Beispiel erst vor kurzem in den Medien wieder einmal darüber berichtet, dass unter anderem die Diäten zahlreicher Abgeordneter zum wiederholten Male angehoben werden sollen. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von einer Summe von 282 Euro. Monat für Monat. Eine Frage, die sich diesbezüglich unwillkürlich stellt, ist, ob denn für dieses "Finanzplus" tatsächlich auch ein gewisser Anteil an "Mehr-Arbeit" seitens der "Begünstigten" geleistet wird? Wohl kaum. Also ein weiterer Schlag ins Gesicht eines jeden Hartz-IV-Leistungsempfängers. Denn käme man auf die Idee, einmal genauer nachzuhaken, wann denn das Einkommenslevel für ALG-II-Bezieher (endlich) aufgestockt wird, so müsste man wohl damit rechnen, ausgelacht zu werden….
Ob es sich hingegen "lohnt", über das jährliche Einkommen von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu diskutieren, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Für ihr Jahresgehalt in Höhe von 261.500 Euro leistet sie doch eigentlich eine ganze Menge. In jedem Fall ist ihr Verdienst im Vergleich zu dem von Fußballern, Managern oder Schauspielern ein "Witz". Von etwa 550.000 Euro und mehr pro Jahr ist bei Top-Managern hierzulande nicht selten die Rede. Um jedoch das Feuer nicht noch weiter zu "schüren", bleibt die Verdiensthöhe von Kicker-Stars und Leinwand-Promis hier einmal außen vor. Bei Beträgen, die die Millionengrenze überschreiten, kann insbesondere einem Hartz-IV-Empfänger schon mal "schwindelig" werden.
Ratlosigkeit, Frust und nicht zuletzt auch Mutlosigkeit machen sich breit. Dennoch: wie sollte es möglich sein, daran etwas zu ändern, dass die Einkommensschere hierzulande nicht noch weiter auseinanderklafft? Sind wir "Normalbürger" tatsächlich so machtlos?
— Freitag, 4. Dezember 2009 —
"Alle Jahre wieder…" – so auch jetzt steht sie wieder einmal bevor, die Zeit der "akuten Geldnot". Weihnachten, das Fest der Liebe und der Geschenke ist aus diesem Grund leider für sehr viele Menschen eine Zeit, die nach Möglichkeit ersatzlos aus dem Kalender gestrichen werden könnte. Eine wahrlich sehr harte Aussage, aber nichtsdestotrotz auch zutreffend. Denn es ist in der Tat kein "Zuckerschlecken" mit den ohnehin sehr niedrigen Hartz-IV-Bezügen auszukommen; erst recht nicht, wenn von den ohnehin sehr bescheidenen Mitteln auch noch Geschenke, Lebensmittel oder vielleicht sogar noch ein bisschen Weihnachtsdekoration gekauft werden müssen…. Alle reden von der "besinnlichen Vorweihnachtszeit", von den angeblich "schönsten Tagen des Jahres", von "trauter Idylle im Familienkreis, von "Friede, Freude, Eierkuchen". Schön wär's.
Wie Hartz-IV-Empfänger die Monate von Oktober bis Dezember oftmals empfinden, wenn sie beispielsweise nur vorbeigehen an all' den herrlich geschmückten Schaufenstern, aber dennoch die oft sündhaft teuren Waren nur von draußen bestaunen dürfen, können diejenigen, die vom Schicksal nicht so hart getroffen sind, wohl nur schwerlich nachvollziehen. Ein hartes Los, wenn die staatlichen Bezüge häufig genug vorne und hinten nicht ausreichen. Oft nicht einmal dazu, um das Nötigste zum Leben zu kaufen. Wie soll es da noch möglich sein, Geschenke für die Liebsten zu kaufen?
Ist es überhaupt realisierbar, von einem durchschnittlichen Monatseinkommen in Höhe von nurmehr 347 Euro zu leben? Wohl kaum. Da ist es natürlich nicht weiter verwunderlich, dass für viele arbeitslose Menschen die (Vor-)Weihnachtszeit zu einem echten Stapellauf wird. Gerade zu den Feiertagen besteht doch die Möglichkeit, liebe Verwandte zu besuchen, mit netten Freunden eine schöne, gemeinsame Zeit zu verbringen oder den Partner auf eine ganz besondere Weise zu überraschen. Aber all' diese nett gemeinten Vorhaben kosten Geld. Folglich sind Einfallsreichtum, Kreativität und eine Menge Phantasie gefragt…. Aber auch Sparsamkeit, ein hervorragendes Organisationstalent und viel, viel Disziplin.
Viele (Langzeit-)Arbeitslose versuchen oft das ganze Jahr hindurch, den einen oder anderen Euro beiseite zu legen, um so zumindest den Kindern oder dem Partner zum Fest ein (kleines) Geschenk überreichen zu können. Denke man in diesem Zusammenhang allerdings nur mal an die Kinder und Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien, wenn es nach den Winterferien wieder in die Schule geht: alle Freunde und Klassenkameraden haben gerade in der ersten Zeit nichts anderes im Sinn, als von all' den Geschenken zu berichten, die unter'm Weihnachtsbaum lagen. Nicht selten wird in solchen Momenten das eine oder andere Kind einfach nur still, traurig und bedrückt. Natürlich verstehen die meisten jungen Menschen die Situation, in der sie bzw. ihre Familien sich befinden. Aber dennoch wäre es schön, auch mal "mithalten" zu können und von tollen Weihnachtsgeschenken zu berichten.
Wie schön wäre es, wenn Weihnachten für alle ein Fest der Liebe und der Besinnlichkeit werden könnte – und das Glück nicht nur vom zur Verfügung stehenden Einkommen abhängig wäre…
— Freitag, 27. November 2009 —
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die meisten Menschen in der Regel eine "persönliche Katastrophe". Insbesondere für Arbeitnehmer in den "besten Lebensjahren" (sprich: 50+) ist es zumeist ein überaus schwerwiegendes Problem, nach vielen Jahren der Unternehmenszugehörigkeit vom Chef die Kündigung zu erhalten.
"Innerbetriebliche Umstrukturierungen", die Realisierung "notwendiger Rationalisierungspläne" oder einfach nur "unvermeidbare Einsparmaßnahmen" in den Unternehmen sind zum Beispiel die Gründe für den niederschmetternden "Rauswurf". Nicht nur, dass Betroffene in einer derartigen Situation üblicherweise mit gravierenden, finanziellen Einschnitten zu rechnen haben werden; als weitaus schlimmer erweist sich oft das durch den Arbeitsplatzverlust hervorgerufene seelische Tief.
Für viele beginnt sodann eine Zeit der Angst und der nervlichen Belastungen, denn die Befürchtung, altersbedingt am allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance mehr auf einen gleichwertigen Job zu haben, bewahrheitet sich bekanntlich oft genug. Vor allem das Gefühl, "nicht mehr gebraucht" zu werden, nach eigenem Empfinden gar "nutzlos" zu sein, ist häufig verbunden mit Frust, Mutlosigkeit und Scham. Ein eventueller, finanzieller "Absturz" oder ein mögliches gesellschaftliches "Aus" sind diesbezüglich Faktoren, die ebenso wenig förderlich sind für die Aufrechterhaltung von Würde und eines gesunden Selbstbewusstseins.
Natürlich haben Jobcenter und Arbeitsagenturen gerade für Menschen ab 50 spezielle Programme "in petto", um ihnen auf diese Weise einen erneuten Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Inwieweit diese jedoch tatsächlich von Erfolg gekrönt sind, ist natürlich stets einzelfallabhängig. Unter anderem erhält der neue Arbeitgeber, sofern er einen älteren, langzeitarbeitslosen Bewerber einstellt, einen Lohnzuschuss von der Arbeitsagentur. Diese Bezuschussung ist zwar nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, allerdings erhöht dies häufig die Chancen für all' jene Menschen am Arbeitsmarkt, die beispielsweise aufgrund ihres höheren Alters schwerer vermittelbar sind. Andererseits wiederum wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Arbeitgeber ihre von der Arbeitsagentur subventionierten Mitarbeiter nach Ablauf dieser Frist wieder "auf die Straße setzen"….
Ein Aspekt, der für ältere Arbeitslose darüber hinaus ganz besonders bedrückend sein dürfte, ist die Tatsache, dass im Falle eines "Abrutschens" auf Hartz-IV-Niveau spezielle Bedingungen erfüllt sein müssen, um überhaupt eine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Denn das Arbeitslosengeld II wird nur dann gewährt, wenn tatsächlich auch eine Bedürftigkeit festgestellt wird. Gerade ältere Menschen verfügen jedoch über Kapital, welches sie während ihrer beruflichen Laufbahn "eisern" für die Erhaltung des Lebensstandards im Rentenalter zusammengespart haben. Vor dem Gesetz ist in diesem Zusammenhang aber der Aspekt der Bedürftigkeit nicht gegeben. Dennoch: es wird Langzeitarbeitslosen ein so genanntes Schonvermögen zugestanden, das zur Zeit mit einer Summe von 150 Euro pro Lebensjahr festgelegt ist.
Um also in den "Genuss" von Hartz-IV-Leistungen zu kommen, kann es durchaus ratsam sein, das vorhandene Vermögen in eine Immobilie zu investieren. Diese muss allerdings vom Antragsteller selbst auch tatsächlich bewohnt werden, da nur in diesem Fall das Kapital bzw. der Geldwert des Hauses nicht angetastet und als Vermögen geltend gemacht werden kann.
http://www.sozialhilfe24.de/news/897/aeltere-arbeitslose-oft-schnell-im-hartz-iv-bezug/
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