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— Freitag, 24. April 2009 —

Arbeitsagentur verweigert zustehende Leistungen [ Ein Kommentar ]

Meine Geschichte fängt im Grunde bei Zeitarbeitsfirmen an. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, was mir in den nächsten Monaten bevor stehen würde. Gut, wenn man arbeitslos wird, so dachte ich mir, kommt man dann schon wieder auf die Beine und allzu schlimm kann‘s ja nicht werden. Frühere Erfahrungen mit den Ämtern waren schlimm genug, was soll schon passieren.

Nachdem ich also meine Kündigung bekam, ging ich zur Arbeitsagentur, da ich keine 12 Monate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zusammen bekam. Die Wartezeit kannte ich auf den Ämtern, die Anmeldung verlief reibungslos. Erst ein Termin zur Aufnahme der Nachweise, zu dem man die üblichen Unterlagen wie Kontoauszüge, Kündigungsschreiben, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und was sonst noch in dem Stapel drin war, mitbringen muss.

Da man darauf hingewiesen wird, dass es vier bis sechs Wochen dauern kann, bis der Antrag durch ist, hieß es warten. Die ersten vier Wochen waren ok, da noch vom letzten Lohn ein bisschen was übrig war. Ich hatte mich eh schon darauf eingestellt, dass es finanziell eng wird, aber dachte mir, dass ja auch eine Nachzahlung kommt. Zum zweiten Monat bekam ich noch eine Nachzahlung eines ehemaligen Arbeitgebers, die ich mir einteilte und darauf hoffte, dass der Antrag bald durch ist. Die sechs Wochen waren schon vorbei. Strom und Miete wurden nicht bezahlt, mit dem Vermieter wurde es eng.

Im dritten Monat musste ich dann anfangen, Leute zu besänftigen, die Rechnungen einforderten. Ich rief bei der Arbeitsagentur an, da nach gut zwei Monaten noch kein einziger Brief oder sonst etwas bei mir eintraf. Da begannen dann die üblichen Zuständigkeitsspielchen, keiner wusste wirklich Bescheid was bei mir Sache ist, so vergingen weitere zwei Wochen.

Mittlerweile bekam ich vom Vermieter eine Androhung auf fristlose Kündigung des Mietvertrages, mit dem ich dann in die Arbeitsagentur spaziert bin und eine vorläufige Auszahlung erzwingen konnte. Im obersten Stock, dort wo niemand hin kommt, steht nämlich ein Auszahlungsautomat. Nun hatte ich wenigstens ein bisschen Geld, um die Situation mit den Gläubigern zu beruhigen.

Die Bearbeitung des Antrages dauerte immer noch und als ich ihn bekam, war er falsch berechnet. Durch Widerspruch wurde er neu, aber nochmals nicht korrekt gerechnet. Nach über einem halben Jahr habe ich einen Anwalt eingeschaltet, da jeder Hinweis und jede Bitte auf die richtige Berechnung unbeachtet blieb.

Wagen Sie sich nicht Bewerbungskosten zu beantragen

Lediglich vom Sachbearbeiter wurde ich herein zitiert, der mich gleich darauf hinwies, dass mir nicht einfallen solle, Bewerbungsgeld oder ähnliches zu beantragen. Man könne schließlich zu Fuß gehen oder mit einem Rad zu den Bewerbungsgesprächen fahren und wenn ich kein Fahrrad hätte, würde mir das Amt eines zur Verfügung stellen.

Zu faul zum Arbeiten

Es kam aber noch dicker: mir wurde unterstellt, dass aus den Akten ersichtlich sei, dass man zu faul zum Arbeiten wäre. Erst einmal völlig perplex konnte ich mich wieder einfangen und entgegnen, dass wenn ich mal arbeitslos war, mir immer völlig selbständig eine neue Beschäftigung gesucht hatte und vom Amt noch nie irgend einen Job vermittelt bekommen hätte.

Was macht das Arbeitsamt? Vermittlung oder Geld sparen?

Insgesamt gesehen, so sehe ich es im Nachhinein, beschäftigt sich die Arbeitsagentur in keinster Weise mit der Vermittlung, sonder bemüht sich drum, dass sie an die Leute kein Geld zahlen müssen. Ob man unter der Brücke schläft oder arbeiten geht ist denen völlig egal, solange sie einem nichts bezahlen müssen.

Um Geld streiten, um nicht obdachlos zu sein

Der Skandal an der ganzen Sache ist, dass hier das Gesetz völlig unterwandert wird, indem man die Leute unter Druck setzt, ihnen droht und gesetzlich zugesicherte Hilfen für den Notfall, falls mal etwas schief geht, unter den Füßen weg zieht. Nach sechs Monaten muss ich mich mit der Arbeitsagentur um Geld streiten, um meine Mietschulden zahlen zu können und nicht auf der Straße zu landen.

— Montag, 20. April 2009 —

Arbeit finden mit Hilfe der Arbeitsagentur – so einfach geht das nicht [ Keine Kommentare ]

Der Arbeitsagentur ist offenbar nicht bekannt, dass Frauen nach der Geburt ihres Kindes nicht die Qualifikationen verloren gehen, die sie sich mit vielen Anstrengungen, privater Initiative und einer Menge finanzieller Investitionen erworben haben, um auch nach der Familiengründung nicht aus dem Arbeitsleben scheiden zu müssen. Fachoberschulreife, Ausbildung, Abendgymnasium und zwei Zusatzausbildungen auf eigene Kosten – nebenberuflich und in Abendform – danach Kind, soweit meine Karriere. 

Der erste Job nach der Geburt des Kindes fand statt in einem Call-Center, da die Geschäftsführungsassistenz mit Kind einfach nicht mehr realisierbar war. Kündigung seitens des Arbeitgebers wegen Erkrankung des Kindes – offiziell ohne Pflicht der Begründung, da noch in der Probezeit ausgesprochen. Mein – rechtzeitiges – Vorsprechen bei der Arbeitsagentur ergab die wenig qualifizierte Aussage des Mitarbeiters, dass es wohl klar sei, dass eine „Vermehrung“ die Karriere und die Vermittelbarkeit erheblich reduziere. Meine Aussage, dass hierzu eine Beschwerde an die Führungsetage gehe, wurde mit hochgezogenen Augenbrauen und der Frage „Haben Sie etwa Zeugen?“ quittiert.

Nun denn, drei Monate dauerte die Aktenverschiebung, in der die Entscheidung zwischen ALGI aufgrund ALGII erwogen wurde, weil einerseits die letzte Berufstätigkeit noch kurz genug zurücklag, um ALGI zu beziehen, andererseits mein Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt – trotz vorhandener Kinderbetreuung – in Zweifel gestellt wurde. Das hieß erst einmal eine Finanzierung des Lebens von Ersparnissen, Kindergeld und Erziehungsgeld. Und meine Anmahnung bei der Arbeitsagentur brachten genau die Aussage „Sie haben schließlich etwas Geld zum Leben oder haben sie nichts mehr zu essen für ihren Säugling?“ So weit so gut – die Entscheidung fiel in Richtung ALGII mit den Hinweis „Ihnen steht der Klageweg offen“ – sehr sinnvoll mit einem Säugling und auf Arbeitssuche.

Mehrfache Anrufe, Vorsprachen und Briefe an die Arbeitsagentur mit der Frage, wie es mit meiner weiteren Vermittlung ausschaue, wurden mit Antworten in folgender Richtung „Seien Sie doch froh, dass Sie Geld bekommen“ quittiert. „Andere würden uns nicht die Büros einrennen wegen Arbeit“ fand ich diskriminierend.

Nach langem Drängen durfte ich dann doch bis zu meiner Fallmanagerin vordringen, die meine Daten zum x-ten Male aufnahm und mit meinen drei Berufsausbildungen hinsichtlich der Eingabemaske völlig überfordert war. Zudem die Frage, wie viele „Anschläge“ ich denn als Geschäftsführungsassistentin aufweisen könne. Mein Hinweis, dass meine Tätigkeit in der Hauptsache in der Organisation, der Erstellung von Berichten für den Vorstand und der Mittlerarbeit zwischen Mitarbeitern und Geschäftsführung bestand, wurde mit Verwunderung aufgenommen und der Aussage „schließlich wisse man nicht so genau, was die Tätigkeit in der Geschäftsführungsassistenz für Tätigkeiten umfasse“. Sehr schön, soweit die Profile der Berufsbilder bei der Arbeitsagentur.

Nun gut, meine Vermittelbarkeit wurde nun neu bedingt durch eine „Überqualifizierung“ in Kombination mit einem Kind als Alleinerziehender gleich Null bewertet. Ich entschloss mich, ein Call-Center als Ein-Personen-Firma und auf selbständiger Basis aufzubauen. Die großen „Oh“ und „Ah“ der Arbeitsagentur irritierten mich inzwischen schon nicht mehr. Aber ob ich Fördergelder erhalte, darüber wollte man sich nicht so genau auslassen. „Fangen Sie erst einmal an, dann sehen wir mal weiter“ waren übliche Aussagen ohne Aussagekraft.

Meine weitere Frage ging in Richtung Krankenversicherung: Noch pflichtversichert über die Arbeitsagentur als finanziellem Leister oder aufgrund der Gewerbegründung freiwillig gesetzlich bzw. privat versichert? Und die Antwort der Arbeitsagentur wieder unqualifiziert: „Informieren Sie Ihre Krankenkasse doch einfach nicht. Meinen Sie, die bekommen das so schnell raus?“ war dann die letzte sachdienliche Information, die ich von meiner Fallmanagerin abholte.

Ich informierte die Arbeitsagentur mit dem Start des Call-Centers über diese Geschäftseröffnung, bekam sofort ab dem nächsten Monat keine Leistungen mehr, lediglich noch eine mehr oder weniger freundliche E-Mail meiner Fallmanagerin, man hätte diese Existenzgründung sicherlich auch gemeinsam qualifiziert vorbereiten können.

Aber: Es läuft auch ohne Arbeitsagentur!

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