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— Mittwoch, 2. November 2011 —
Diese Frage stellt sich jeder, der in der heutigen Zeit, aus welchen Gründen auch immer, Hartz 4 beantragen muss. Das beste Beispiel liefert gerade mein Bruder. Er ist 25 Jahre alt und hat gerade Anfang Oktober sein Studium abgeschlossen. In seinem Leben ging bisher alles seinen geregelten Gang, er hatte während des Studiums sein Auskommen in Form von Kindergeld, Halbwaisenrente, Schülerbafög sowie eines unterstützenden Kredites von der Bank für Studentenkredite.
Warum sind die Anträge für Hartz 4 so kompliziert?
Er kam einigermaßen gut aus mit seinem Geld. Doch seit Anfang Oktober ist alles anders, denn weil er ja “nur” studiert hat, geht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 gegen null. Deshalb ging er zur Arge, um Hartz 4 zu beantragen. Er kam vom der Arge zu mir, damit ich ihm helfe, sich durch die Flut von Anträgen zu arbeiten. Ich hab schon viel erlebt, aber was da von meinem Bruder verlangt wird, schlägt dem Fass den Boden aus.
Er brachte mir einen dicken Ordner voller Anträge mit, die in ihrer Fragestellung nicht komplizierter hätten sein können. Am meisten amüsiert hat uns der Vordruck, auf dem mein Bruder aufgefordert wird, der Arge zu erklären, warum er nun Hartz 4 beantragt. Ich finde diese Form der Anträge grenzt schon fast an Entmündigung durch die Arge, denn mal ganz ehrlich, wenn man die Hilfe des Staates durch eigenständige Arbeit oder durch vorhandenes Vermögen nicht bräuchte, ginge man dann freiwillig dort hin, um sich dann bei der Beantwortung der Anträge wie ein Aussätziger zu fühlen?
— Montag, 24. Oktober 2011 —
Eine Frau, aufgewachsen in Japan, arbeitete 1 Jahr für ein großes Unternehmen in Deutschland. Zum Ende Juli 2010 endete die Beschäftigung und die Dame meldete sich arbeitslos. Anfang Januar 2010 bekam sie einen Brief, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I Ende Januar endet.
Sonntagstermin bei der Arbeitsagentur
Sie setzte sich sofort mit der zuständigen Arbeitsagentur in Offenbach in Verbindung, um zu erfahren, was sie nun tun muss und welche Konsequenzen das für ihre Krankenversicherung hat. Zunächst einmal kam keine Reaktion. Auf nochmalige Nachfrage bekam sie ein Schreiben mit einem Termin – an einem Sonntag. Da Sie wusste, dass das unmöglich richtig sein konnte, rief sie sofort dort an und bekam nun einen neuen Termin – am 9. Februar.
Verzweifeltes Weinen führt zur Drohung mit der Polizei
Am 9. Februar kam die Dame zu dem angesetzten Termin, nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I schon längst beendet war. Dort bekam sie dann ihre Informationen. Man sagte, dass sie nicht mehr Krankenversichert sei und man im Übrigen für sie auch nicht mehr zuständig sei, da sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe. Völlig verzweifelt brach die Dame nun in Tränen aus und wollte wissen, warum man ihr das nicht vorher gesagt hat und was sie nun tun müsse, um weiter krankenversichert zu sein. Diese Fragen waren nun eindeutig zuviel für den Sachbearbeiter. Angesichts der Tränen und der in der Frage enthaltenen Kritik beschloss er, die Frau aus dem Zimmer zu weisen und drohte mit der Polizei, wenn sie keine Ruhe geben würde.
— Sonntag, 23. Oktober 2011 —
Dieses Mal schreibe ich die Geschichte meines Sohnes, 27, im Baugewerbe tätig. Mein Sohn hat seine Lehre und die ersten sechs Jahre seines Berufslebens in der gleichen Firma verlebt. Neben seinen normalen beruflichen Kenntnissen hat er ein besonderes Talent für Programmierarbeiten und Bildbearbeitung, die er nutzbringend für seine Firma eingesetzt hat, obwohl diese Arbeiten normalerweise höherwertig sind und besser bezahlt werden. Davon hat die Firma Jahre profitiert und sogar einen neuen Geschäftszweig aufbauen können.
Aufhebungsvertrag
Dann glaubte mein Sohn gute Arbeit sei auch gutes Geld wert und bat um Lohnerhöhung. Zunächst hieß es: „Ja, sobald die neue Sache etabliert ist“. Dann war sie etabliert, und er fragte wieder. Da hieß es dann: „Nein“. Daraufhin sagte er, dann würde er auch nicht mehr als Programmierer arbeiten, sondern nur noch in seinem Ausbildungsberuf, für den er auch mehr schlecht als recht bezahlt wurde. Daraufhin erzwang der Arbeitgeber die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag – ohne Bedenkzeit.
Im Amt (Traunstein)
Schon am nächsten Tag hatte mein Sohn einen Termin im Arbeitsamt. Weder half man ihm gegenüber dem Arbeitgeber, noch sagte man ihm, dass er Hartz IV beantragen könne; aber eine Sperrzeit von drei Monaten für den Aufhebungsvertrag unter Zwang, die konnte man verhängen.
Und das für jemanden, der seit seiner Lehre jahrelang durchgehend treu und brav gearbeitet hatte.
Fazit
Mein Sohn verzweifelte fast, weil er sich in seiner Arbeit und als Person so wenig geschätzt sah. Er wurde krank (vorübergehend, zum Glück) und an den Schulden aus dieser Zeit hat er heute noch zu tragen. Aber das ist heutzutage egal: Hauptsache es geht nach den Buchstaben eines Versicherungsgesetzes, das für seine Unzulänglichkeiten bekannt ist.
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