Wenn man sich an Vereinbarungen hält, dann wird man noch bestraft
Wer sich in die Hände der Jobcenter begeben muss, der fühlt sich selbst oft nur noch als ein Mensch zweiter Klasse. Das Schlimme ist nur, dass diese Behörde alles daran setzt, dass dieses Gefühl auch noch verstärkt wird. So wird am Anfang zwischen der Behörde und dem Arbeitslosen eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt, die einige Verhaltensregeln für die Vertragspartner beinhalten.
Verträge sollen eingehalten werden
Wenn man sich als Bezieher von ALG II nicht an die Vorgaben dieser Vereinbarung hält, dann muss man immer damit rechnen, dass einem die Leistungen gekürzt werden. Wenn man sich daran hält, muss man allerdings auch damit rechnen, dass man benachteiligt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist das eigene Bemühen, sich wieder in Arbeit zu begeben. Dazu gehören Bewerbungen in entsprechender Anzahl und demzufolge auch Vorstellungsgespräche.
Versprochener Schutz ist nichts wert
Wer sich offiziell zu einem Vorstellungstermin begibt, der ist auf dem Weg dorthin genauso versichert wie ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit. Allerdings ist hier die Versicherung des Arbeitsamtes oder des zuständigen Jobcenters im Schadenfall zuständig. Diese verweigern bei einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt jedoch die Kostenübernahme, wenn die Bewerbung auf Eigeninitiative stattfindet. Das hat man bei mir sogar versucht, obwohl ich vorher für diesen Termin die Fahrtkostenübernahme genehmigt bekommen habe, also auch für die Behörde offiziell einen Termin hatte. Erst nach monatelangen Streitereien wurde die Angelegenheit von der Unfallkasse geklärt. Ich kann nur jedem empfehlen, dass er nicht jede Entscheidung der Hartz-IV-Behörde einfach so akzeptiert. Es lohnt sich immer, auch auf sein Recht zu bestehen.




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